Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Fleischermeister bei der Beantragung von Versicherungsleistungen wegen Berufsunfähigkeit durch rheumatoide Arthritis.
Der Fleischermeister litt seit geraumer Zeit unter Schmerzen in den Händen. Zudem konnte er Schwellungen an den Handrücken und an einzelnen Fingergrundgelenken beobachten. Der behandelnde Arzt konnte zunächst keine Ursache der Beschwerden ausfindig machen, da sich keine radiologischen Auffälligkeiten zeigten. Allerdings konnte ein anderer Arzt im Rahmen einer weiteren Untersuchung eine rheumatoide Arthritis mit entzündlich veränderten Handgelenken feststellen.
Aufgrund der Summe an körperlichen und seelischen Leiden wurde dem Fleischermeister ein Grad der Behinderung von 30% bescheinigt. Der Fleischermeister erachtete diese Feststellung jedoch als zu geringfügig und wehrte sich gegen den Bescheid, woraufhin der Grad der Behinderung sogar auf mindestens 50 angehoben wurde, was gemeinhin einer Schwerbehinderung entspricht.
Der Fleischermeister konnte seiner beruflichen Tätigkeit aufgrund der vorgenannten Umstände nicht länger nachkommen und entschied sich daher bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit durch rheumatoide Arthritis zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Da ein solcher Leistungsantrag durchaus komplex erscheint und zahlreiche Angaben unterschiedlicher Art erfordert, suchte sich der Fleischermeister gleich zu Beginn fachkundige Unterstützung. Er wandte sich daher an die Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist auf Versicherungsrecht spezialisiert und hält demgemäß auch versierte Fachanwälte für Versicherungsrecht vor.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zuallererst nahmen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sämtliche Unterlagen in Augenschein, die ihnen der Fleischermeister zur Verfügung gestellt hatte. Daran anknüpfend wurde seitens Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte geprüft, ob bei dem Fleischermeister überhaupt eine Berufsunfähigkeit durch rheumatoide Arthritis vorlag.
Um diese Frage sachgemäß zu beantworten, muss der in den Versicherungsbedingungen definierte Grad der Berufsunfähigkeit berücksichtigt werden. Dieser lässt sich anhand des zeitlichen Anteils der Tätigkeiten bestimmen, welche der Versicherungsnehmer krankheitsbedingt nicht länger verrichten kann. Wenn eine Person ihrer in zuletzt gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50% nachgehen kann, ist gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen regelmäßig von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die durchschnittlichen Arbeitsstunden der versicherten Person bilden den Bewertungsmaßstab (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Nach der ständigen Rechtsprechung muss dem Versicherer die Gelegenheit geboten werden, sich ein exaktes Bild über den Berufsalltag des Versicherungsnehmers zu verschaffen, um eine adäquate Leistungsentscheidung fällen zu können. Zu diesem Zweck ist der Versicherungsnehmer angehalten, einen präzisen Stundenplan vorzulegen (siehe hierzu Darlegung des Berufsbildes bei Berufsunfähigkeit (OLG Dresden)), der Auskunft über Art und Dauer der beruflichen Tätigkeiten, sowie über den Einfluss der krankheitsbedingten Beschwerden auf eben jene Tätigkeiten gibt (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?).
Dank der Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konnte sodann ein den Anforderungen der Rechtsprechung genügender Stundenplan des Fleischermeisters entworfen werden. Ferner wurden die ärztlichen Befunde zusammengetragen, um eine Berufsunfähigkeit durch rheumatoide Arthritis hinreichend zu untermauern. Die Rechtsanwälte erstellten schlussendlich einen vollständig ausgefüllten Leistungsantrag, welcher der Berufsunfähigkeitsversicherung überlassen werden konnte.
Aufgrund der exakten Arbeitsweise von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, ließ das gewünschte Ergebnis nicht lange auf sich warten. Der Versicherer teilte mit, die Berufsunfähigkeit durch rheumatoide Arthritis des Fleischermeisters anzuerkennen und die entsprechenden Rentenbeträge auszuzahlen.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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