Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen kann es zum Streit zwischen dem Versicherer und den versicherten Personen hinsichtlich der Bestimmung des Grades der Berufsunfähigkeit kommen. Viele Versicherungsnehmer wenden sich nach einer Leistungsablehnung des Versicherers an die Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg. Durch die Spezialisierung im Versicherungsrecht, vor allem im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, werden wir oftmals mit den medizinischen Gutachten derselben Sachverständigen konfrontiert. So wurden uns wiederholt die medizinischen Gutachten von Herrn Dr. med. Lothar Hanisch vorgelegt.
Herr Dr. med. Lothar Hanisch ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Seine Praxis betreibt er am Hopfenmarkt 31 in 20457 Hamburg. Vor seiner Selbständigkeit war Herr Dr. med. Hanisch Chefarzt der Abteilung für Neurologie im BG Unfallkrankenhaus Hamburg-Boberg. Er war ferner an der Herausgabe eines Werkes zum Krankenhaus-Management beteiligt und war sowohl als Autor als auch als Mitautor tätig.
Wiederholt sind wir bei unserer anwaltlichen Tätigkeit auf die von Herrn Dr. med. Hanisch verfassten Gutachten gestoßen. In den von uns betreuten Mandaten begründeten Versicherer wiederholt eine Leistungsablehnung mit der Stellungnahme von Herrn Dr. med. Hanisch. So haben wir Herrn Dr. med. Hanisch als Versicherungsgutachter für folgende Versicherer wahrgenommen:
Aufgrund der Mitwirkungspflicht der Versicherungsnehmer haben Berufsunfähigkeitsversicherer die Möglichkeit die Gutachter im Leistungsprüfungsverfahren selbst auszuwählen. Um den Anspruch auf die versicherte Leistung nicht zu gefährden, empfiehlt es sich daher regelmäßig an der gewünschten Begutachtung teilzunehmen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Das Ergebnis der Begutachtung durch Herrn Dr. med. Hanisch ist weder für den Berufsunfähigkeitsversicherer noch für ein Gericht oder den Versicherten bindend. Auch nach einer Ablehnung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer aufgrund einer Begutachtung durch Herrn Dr. med Hanisch ist es dem Versicherungsnehmer also unbenommen, die eigene Berufsunfähigkeit auf anderem Wege – z.B. durch eigene ärztliche Unterlagen und Stellungnahmen – zu belegen (siehe hierzu auch Nachweis der Berufsunfähigkeit trotz Aggravation (OLG Frankfurt)). Gerichte hingegen erheben über die Frage des Gesundheitszustandes des Versicherten hingegen oftmals im Rahmen von Gerichtsprozessen selbständig Beweis durch Beauftragung eines weiteren Sachverständigen.
So konnten auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bereits zumindest eine Vergleichszahlung des Versicherers erreichen, nachdem der Versicherer eine Berufsunfähigkeit des Versicherten aufgrund eines Gutachtens des Herrn Dr. med. Hanisch zunächst abgelehnt hatte. Im Nachfolgenden finden Sie hierzu einzelne Fallbeispiele:
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.