Berufsunfähigkeit bei Polyneuropathie?

Kann eine Polyneuropathie zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Polyneuropathie führt zu einer Störung der Reizweiterleitung und kann damit weitreichende Konsequenzen für den Alltag und den Beruf der betroffenen Personen bedeuten. Dabei kann auch an eine Berufsunfähigkeit zu denken sein. Doch was ist Polyneuropathie eigentlich genau? Kann sie zur bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Und was muss beachtet werden, wenn bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Leistungsantrag gestellt werden soll? Diese und weitere Aspekte behandelt der folgende Beitrag.

Was ist Polyneuropathie?

Polyneuropathie ist eine Erkrankung des peripheren Nervensystems. Dieses periphere Nervensystem umfasst sämtliche Nerven, die außerhalb des Gehirns und des Rückenmarks liegen. Dementsprechend erfasst sind auch die motorischen und sensorischen Nerven. Diese steuern die Muskeltätigkeit, sind für die Schmerzfasern zuständig und leiten dem Gehirn Informationen zu. Ebenfalls zum peripheren Nervensystem gehört das vegetative Nervensystem. Dieses steuert die Funktion der inneren Organe.

Die Reizweiterleitung, durch die die Informationsübermittlung ans Gehirn erfolgt, ist bei der Polyneuropathie gestört. Je länger der Nerv ist, desto deutlicher sind die Beeinträchtigungen zu merken. Arme und Beine sind deshalb besonders häufig betroffen. Reize werden entweder gar nicht oder in zu starker oder schwacher Intensität an das Gehirn weitergeleitet. Dadurch können die Empfindungen der Betroffenen gestört sein. Oft wird ein Brennen oder Kribbeln wahrgenommen, starke Reize kaum wahrgenommen oder minimale Reize sehr intensiv empfunden. Weiterhin kann es zu Muskelschwächen, Verdauungsstörungen, Ohnmachtsanfällen und Gewichtsverlust kommen. Die Beschwerden unterscheiden sich jedoch danach, welcher Teil des Nervensystems betroffen ist.

Die Polyneuropathie tritt meistens als Begleiterkrankung einer anderen Krankheit auf. Diabetes mellitus und Alkoholkrankheit rufen die Polyneuropathie dabei am häufigsten hervor. Aber Polyneuropathie kann auch durch Infektions- oder Stoffwechselkrankheiten, Mangelernährung, Medikamenteneinwirkungen oder vererblichen Krankheiten ausgelöst werden. Diagnostiziert wird die Neuropathie durch umfassende neurologische Untersuchungen.

Für die effektive Behandlung ist es essenziell, die Grunderkrankung sicher festzustellen. Je nach Grunderkrankung muss diese dann entsprechend therapiert werden. Durch Behandlung der Grunderkrankung lassen auch die Symptome der Polyneuropathie nach.

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Berufsunfähigkeit durch Polyneuropathie

Die typische Symptomatik bei Polyneuropathie kann nicht nur den Alltag, sondern auch die Berufsausübung beeinträchtigen. Die gestörte Reizweiterleitung und die damit einhergehenden Missempfindungen können Auswirkungen auf die Motorik der Betroffenen haben. Die zahlreichen Begleitsymptome haben zudem oftmals einen starken negativen Einfluss auf die generelle Leistungsfähigkeit. Deshalb kann sich die Frage stellen, ob durch die Polyneuropathie eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegen könnte.

Ob und wann eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, hängt jedoch allein von den im Versicherungsvertrag vereinbarten Bedingungen ab. Die typischen Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung setzen voraus, dass der zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Beruf aufgrund der Erkrankung zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob diese Schwelle aufgrund einer Asthmaerkrankung überwunden ist, ist immer eine Sache des konkreten Einzelfalles. Es kommt auf den Grad der Erkrankung, die auftretenden Symptomatiken, die Ursachen, die Therapiemöglichkeiten einerseits und auf die Art der Tätigkeit, deren Umfang und Auswirkungen auf die Krankheit andererseits an.

Erfordert der Beruf starke körperliche Anstrengungen bei fortgeschrittenen Beschwerden oder erfordert sie ein hohes Maß an Feinmotorik, kann eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eher vorliegen als bei einer Schreibtischtätigkeit, die keine körperliche Anstrengung oder präzise Handwerksarbeit erfordert. Noch nicht genutzte Therapiemöglichkeiten sind ebenfalls in die Abwägung einzubeziehen. In jedem Fall ist eine konkrete Einzelfallbetrachtung zwischen den gegebenen Faktoren vorzunehmen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von einer Polyneuropathie Betroffenen in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von einer Polyneuropathie Betroffenen auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit bei Polyneuropathie erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit bei Polyneuropathie durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Rechtsanwalt erreicht Vergleichszahlung in Streit um Berufsunfähigkeit bei Polyneuropathie.

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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