Berufsunfähigkeit bei Rheuma?

Kann Rheuma zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? An Rheuma Erkrankte leiden je nach Krankheitsstadium unter chronischen Schmerzen am Bewegungsapparat. Diese Schmerzen können dazu führen, dass der Alltag sowie die Berufsausübung schwer bis unmöglich werden. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen worden, kann die Frage im Raum stehen, ob Rheuma zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führt und eine Leistung aus der Versicherung beantragt werden kann. Was Rheuma überhaupt ist, ob deshalb Leistungen beantragt werden können und was dabei beachtet werden muss, ist im folgenden Beitrag nachzulesen.

Was ist Rheuma?

Rheuma ist eine chronische Erkrankung, die Schmerzen in verschiedensten Körperteilen hervorrufen kann. Zum Begriff Rheuma zählen mehr als 100 verschiedene Krankheiten. Den größten Anteil bilden dabei die entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, allen voran die rheumatoide Arthritis. Auch die Arthrose ist eine Form des Rheumas (Lesenswert dazu:  Berufsunfähigkeit eines Maurers durch Arthrose, Berufsunfähigkeit bei Coxarthrose (Gelenkverschleiß)). Dabei handelt es sich um eine chronische Entzündung der Gelenke, die meist schleichend in den Finger- und Zehengelenken beginnt. Die Finger schmerzen besonders in den Morgenstunden und sind schwer beweglich.

Krankheitsverlauf bei Rheuma

Die Gelenksentzündungen nehmen im Krankheitsverlauf zu. Doch nicht nur Gelenke sind von den Entzündungen betroffen, es können sich ebenso Schleimbeutel und Sehnenscheiden entzünden. Neben den typischen Schmerzen, die diese Entzündungen hervorrufen, treten häufig noch weitere Symptome wie Müdigkeit, Leistungsschwäche, Fieber, Nachtschweiß und Gewichtsverlust auf. Rheuma ist also eine Krankheit, die den ganzen Körper betrifft. Im weit fortgeschrittenen Verlauf können auch andere Organe wie Herz, Lunge oder Nerven angegriffen werden.

Durch welche Faktoren Rheuma verursacht wird, ist heute noch nicht sicher bekannt. Neben angeborene Faktoren erhöht wie bei fast allen Krankheitsbildern das Rauchen das Risiko und führt zudem zu einem schwereren Krankheitsverlauf. Meist ist das Immunsystem der Betroffenen verändert. Denn die bei Rheuma im Körper stattfindenden Entzündungsprozesse entstehen dadurch, dass das eigene Immunsystem das Körpergewebe angreift, statt wie normalerweise fremde Erreger abzuwehren.

Behandlungsmöglichkeiten bei Rheuma?

Für eine erfolgreiche Therapie spielt der Zeitpunkt der Diagnose eine entscheidende Rolle. Je früher Rheuma diagnostiziert und therapiert wird, desto mehr dauerhafte Schäden können vermieden werden. Durch Blutuntersuchungen können bestimmte Marker auf eine rheumatische Erkrankung oder auf einen akuten Schub bei schon bestehender Diagnose hinweisen. Die Entzündungswerte im Blut sind dann drastisch erhöht. Um eine sichere Diagnose stellen zu können, müssen jedoch noch weitere Faktoren hinzukommen. Auch bildgebende Verfahren können bei der sicheren Diagnostik hilfreich sein.

Die Therapiemöglichkeiten sind heutzutage sehr gut. Bei der medikamentösen Therapie hat sich Kortison bewährt. Auch eine Ernährungsumstellung kann hilfreich sein. Ergänzt wird eine medikamentöse Therapie fast immer mit Physiotherapie und Krankengymnastik. Ist die Krankheit schon weit fortgeschritten, kann jedoch auch ein operativer Gelenkersatz notwendig werden.

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Berufsunfähigkeit durch Rheuma

Die Symptome der Betroffenen stellen sich am Anfang der Diagnose oft verhältnismäßig mild dar. Meist führt der fortschreitende Krankheitsverlauf jedoch zu einer rapiden Verschlechterung der Symptome. Diese wirken sich schnell auf das alltägliche Leben und auch auf den Berufsalltag der Betroffenen aus. Deshalb kann sich bei Bestehen einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Frage stellen, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt und Leistungen aus dieser beantragt werden können.

Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. In den allermeisten Fällen wird vorausgesetzt, dass der zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Rheuma der Fall ist, ist immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Tätigkeiten, in denen Betroffene derartigen körperlichen Strapazen ausgesetzt sind, dass die entzündeten Gelenke bei den Belastungen starke Schmerzen verursachen, führen also eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, als es bei einem Schreibtischjob der Fall sein dürfte. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Rheuma bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Rheuma Betroffenen in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Rheuma Betroffenen auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit bei Rheuma erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit bei Rheuma durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Rechtsanwalt erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente wegen Rheuma

Straßenwärter erhält Vergleichsbetrag in Streit um Berufsunfähigkeit vor dem LG Hildesheim mit der VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Fachanwalt unterstützt bei Beantragung von Berufsunfähigkeitsrente wegen Rheuma.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt nach Ablehnung der Berufsunfähigkeit wegen Rheuma.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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