Berufsunfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie? Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag

Im Streit um die Berufsunfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie zahlt die Nürnberger Lebensversicherung AG einen fünfstellige Vergleichsbetrag an den Versicherungsnehmer.

Beruflicher Werdegang der versicherten Person

Die versicherte Person versuchte nach dem Abschluss der Mittleren Reife in der beruflichen Welt Fuß zu fassen. Zu diesem Zweck startete die versicherte Person zunächst eine Berufsausbildung, wurde allerdings von ihrem Arbeitgeber frühzeitig gekündigt. Anschließend arbeitete die versicherte Person vorübergehend bei einem Personenbeförderungsunternehmen, ehe eine Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie erfolgte. Nach der Rehabilitierung in einer weiteren Klinik und einer berufsvorbereitenden Maßnahme, absolvierte die versicherte Person ein Praktikum.

Nach einem weiteren psychiatrischen Klinikaufenthalt versuchte die versicherte Person eine neue Ausbildung zu beginnen, die sie jedoch ebenfalls nicht zu Ende bringen konnte. Ihre letzte Anstellung als ungelernter Paketzusteller wurde ebenfalls durch den Arbeitgeber in der Probezeit beendet. Die beruflichen Bestrebungen der versicherten Person waren danach gescheitert. Die versicherte Person befand sich zuletzt in einer Situation, in der sie weder über eine abgeschlossene Berufsausbildung noch über einen festen Job verfügte.

Berufsunfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie

Bei der versicherten Person war bereits seit langem eine rezidivierende psychotische Erkrankung bekannt, welche mehrfach zu paranoid-psychotischen Episoden geführt hatte, die eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderten. Auch während psychosefreien Intervallen traten Symptome auf, die die Konzentrationsfähigkeit und den psychomotorischen Antrieb verminderten.

Ein behandelnder Arzt bescheinigte, dass aufgrund der Symptome die Leistungsfähigkeit der versicherten Person erheblich eingeschränkt war, sodass sie auf unbestimmte Zeit keine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in nennenswertem zeitlichem Umfang ausüben konnte. Nach diesem Attest stellte der Versicherungsnehmer, einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie der versicherten Person bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Leistungsablehnung wegen Drogenkonsum

Die Nürnberger Lebensversicherung AG wandte sich zur Prüfung des Leistungsanspruchs bedingt durch Berufsunfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie an die behandelnden Ärzte der versicherten Person und wertete die entsprechenden Befundberichte aus. Dadurch ergab sich die Erkenntnis, dass die versicherte Person gegenwärtig Drogen konsumierte. Der durchgeführte Drogentest schlug positiv auf den Cannabis-Wirkstoff THC sowie auf Amphetamine an. Den in Rede stehenden Unterlagen war weiterhin zu entnehmen, dass die versicherte Person bereits seit ihrer Jugend Cannabis konsumierte. Nach Auskunft verschiedener Mediziner war demnach von einer drogeninduzierten psychotischen Störung auszugehen.

Die Nürnberger Lebensversicherung AG erklärte daher, aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz von der Leistungspflicht befreit zu sein, selbst wenn eine Berufsunfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie vorläge. Ferner unterstellte der Versicherer, die versicherte Person habe durch jahrelangen Drogenabusus die Krankheit und den Kräfteverfall absichtlich hervorgerufen, was einen leistungsausschließenden Tatbestand begründen würde. Um die Sach- und Rechtslage qualifiziert bewerten zu lassen, bat der Versicherungsnehmer die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Hilfe.

Verfahren gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte argumentierten, dass es der Nürnberger Lebensversicherung AG nicht gelungen sei, eine Straftat der versicherten Person sowie die Ursächlichkeit einer vermeintlich strafbaren Handlung für die Berufsunfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie nachzuweisen. Daher forderten die Rechtsanwälte den Versicherer auf, die vertraglich geschuldete Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen.

Die Nürnberger Lebensversicherung AG widersprach mittels eines weiteren Schreibens diesen Ausführungen. Daraufhin brachten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte weitere ärztliche Dokumente bei, insbesondere auch ein Cannabisrezept, welches die Behauptung eines missbräuchlichen Gebrauchs widerlegte. Der Versicherer hielt dennoch weiter an der Verweigerung fest. Als die versicherte Person unerwartet verstarb, konnte im Folgenden doch noch ein Kompromiss geschlossen werden. Die Nürnberger Lebensversicherung AG erklärte sich damit einverstanden, eine fünfstellige Vergleichssumme zu zahlen.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwalt erreicht Vergleichszahlung in Streit um Berufsunfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie!

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.