Die in Hamburg sitzenden Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte führt oftmals Verfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei solch einer Art von Verfahren, kommt es stets auf den Gesundheitszustand der Versicherungsnehmer an. Um diesen überprüfen zu lassen und so eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen anzuerkennen oder abzulehnen, bedienen sich die Versicherer regelmäßig an Sachverständigen und beauftragen eine medizinische Begutachtung der Versicherungsnehmer. So betrifft dies auch unserer Erfahrung nach Frau Dr. med. Christina Milz die mit dem vorliegenden Artikel kurz vorgestellt werden soll.
Frau Dr. med. Christina Milz ist Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie mit einem eigenen Gutachteninstitut in der Kronengasse 4/3 in 89073 Ulm. Online beschreibt Frau Dr. med. Milz ihr Institut als private Einrichtung welche für neurologische, psychiatrische, neuropsychologische, psychiatrisch-psychotherapeutische, verkehrsmedizinische und schmerztherapeutische Begutachtungen zur Verfügung steht (siehe hier: https://www.dr-christina-milz.de/).
Des Weiteren führt Frau Dr. Milz online aus, dass sie als Gutachterin für folgende Einrichtungen bereitsteht:
Durch unsere Tätigkeit im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen vertreten wir immer wieder Versicherungsnehmer die ablehnende Leistungsentscheidungen aufgrund von Gutachten erhalten haben. So haben wir Frau Dr. med. Christina Milz als Gutachterin für folgende Versicherer bislang kennengelernt:
Online wirbt Frau Dr. med. Milz mit den von ihr angebotenen Untersuchungen. Das wären z.B. eine klinisch neurologische und psychiatrische/psychotherapeutische Untersuchung, Testpsychologie mit standardisierten psychologischen Verfahren, neurophysiologische Untersuchungen (EEG, EMG, Neurographie, evozierte Potentiale, Doppler-Untersuchung der hirnzuführenden Gefäße) und ggf. Labordiagnostik.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Das Ergebnis der Begutachtung durch Frau Dr. med. Christina Milz ist weder für den Berufsunfähigkeitsversicherer noch für ein Gericht oder den Versicherten bindend.
Auch nach einer Ablehnung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer aufgrund einer Begutachtung durch Frau Dr. med. Christina Milz ist es dem Versicherungsnehmer also unbenommen, die eigene Berufsunfähigkeit auf anderem Wege – z.B. durch eigene ärztliche Unterlagen und Stellungnahmen – zu belegen (siehe hierzu auch Nachweis der Berufsunfähigkeit trotz Aggravation (OLG Frankfurt)). Gerichte hingegen erheben über die Frage des Gesundheitszustandes des Versicherten hingegen oftmals im Rahmen von Gerichtsprozessen selbständig Beweis durch Beauftragung eines weiteren Sachverständigen.
So konnten auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bereits zumindest eine Vergleichszahlung des Versicherers erreichen, nachdem der Versicherer eine Berufsunfähigkeit des Versicherten aufgrund eines Gutachtens von Frau Dr. med. Christina Milz zunächst abgelehnt hatte. Im Nachfolgenden finden Sie hierzu einzelne Fallbeispiele:
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.