Kann durch eine Angststörung eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit hervorgerufen werden? Die Angststörung ist eine der häufigsten psychischen Erkrankungen in Deutschland. Oft wird diese erst dann erkannt, wenn die Symptome und Beeinträchtigungen schon weit fortgeschritten sind. Betroffene, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, fragen sich dann oft, ob sie Leistungen aus dieser Berufsunfähigkeitsversicherung beanspruchen können. Was eine Angststörung überhaupt ist, ob sie zur Berufsunfähigkeit führen kann und was bei einem Leistungsantrag zu beachten ist, ist Gegenstand des nachfolgenden Beitrags.
Die Angststörung ist eine psychische Erkrankung, die oft nicht isoliert betrachtet werden kann. Überwiegend tritt sie neben anderen psychischen Erkrankungen auf, wie etwa Panikattacken, Sozialphobien, Zwangsstörungen oder posttraumatischen Belastungsstörungen. Weiterhin gibt es die generalisierte Angststörung, die durch übermäßige Sorgen bezüglich vieler Lebensbereiche und einer Angst vor dem eventuellen Eintritt von Ereignissen geprägt ist.
Die Angststörung geht jedoch häufig auch mit körperlichen Symptomen wie Schwindel, Herzrasen, Magen-Darm-Beschwerden, Schweißausbrüche oder einer verminderten Belastbarkeit einher. Diese körperlichen Symptome können wiederum zu einer Anspannung führen, welche die Angstgedanken weiter verstärken kann. Vermehrte Angstgedanken steigern auch die körperlichen Symptome, sodass es zu einem Kreislauf der körperlichen und psychischen Symptome kommen kann.
Die typischen Angstgedanken lösen oftmals starke negative Gefühle bei den Betroffenen aus. Unter anderem leiden sie unter Gefühlen der Panik, dem Kontrollverlust, der Hilflosigkeit und teilweise sogar unter einem Gefühl der Todesangst. Die Reaktionen auf diese Gedanken und Gefühle sind von Betroffenen zu Betroffenen unterschiedlich. Manche neigen dazu, die Situation zu verlassen, manche „frieren“ regelrecht in der Situation ein, wieder andere versuchen die Gefühle und Gedanken zu unterdrücken.
Ursächlich für eine Angststörung können unter anderem belastende Ereignisse und Medikamentenmissbrauch sein, aber auch die genetische Disposition und das soziale Gefüge spielen eine Rolle. Für die Behandlung ist es zunächst unabdingbar, dass die richtige Diagnose gestellt wird. Aufgrund der vieldeutigen Symptome bleibt die Angststörung oft unentdeckt und die körperlichen Auswirkungen rücken in den Vordergrund. Deshalb ist es für die Diagnostik wichtig, dass sich der behandelnde Arzt mit psychischen Erkrankungen auskennt. Therapiert wird die Angststörung je nach Ausprägung in einer ambulanten oder stationären Psychotherapie. Begleitend können auch angstmildernde Medikamente eingesetzt werden.
Nicht nur die Symptome sind bei einer Angststörung sehr individuell. Auch die Beeinträchtigung im alltäglichen Leben und dem Berufsleben durch die Erkrankung ist höchst individuell.
Haben Betroffene eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und möchten aufgrund der Angststörung Leistungen aus dieser Versicherung beantragen, so stellt sich die Frage, ob die Angststörung zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen kann. Dies richtet sich maßgeblich nach den im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. In den meisten Fällen setzen die Bedingungen voraus, dass der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Beruf aufgrund der Erkrankung zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob diese Schwelle erreicht ist, ist immer im Einzelfall festzustellen.
Wichtige Kriterien für die Beurteilung der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit sind dabei die Ausprägung der Krankheit, die Schwere der Symptome, die bereits vorhandenen Therapien und deren Wirkung sowie Art, Umfang und Anforderungen des ausgeübten Berufes. Treten die Symptomatiken einer Angststörung beispielsweise immer in großen Menschenmengen auf, ist die Schwelle zur bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit in einem Beruf, in welchem man mit vielen Menschen zu tun hat, eher überwunden als bei einer Tätigkeit, die in einem kleinen Büro verrichtet werden kann.
Gerade bei psychischen Krankheiten ist die tatsächliche Belastung jedoch höchst individuell und eine generelle Prognose hinsichtlich der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit kaum zu stellen. Die konkreten Gegebenheiten und die Ausprägungen der Krankheit müssen individuell abgewogen werden, um eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit beurteilen zu können. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Mit einer Angststörung diagnostizierte Versicherungsnehmer können im Einzelfall bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich einen Leistungsantrag stellen. Damit werden Ansprüche auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrages.
Für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit trifft den Versicherten die Darlegungs- und Beweislast (siehe: „Die Beweislast für Berufsunfähigkeit“). Eine gute Vorbereitung vor Antragstellung ist demnach wesentlich für dessen Erfolg bzw. ein Anerkenntnis durch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen, um die Erfolgsaussichten einer Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erörtern. Auch sollte so dann eine Strategie für die Geltendmachung von Leistungsansprüchen erarbeitet werden.
Hilfreiche Informationen bezüglich der Stellung eines Leistungsantrages bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachfolgend zu finden: „Der BU-Leistungsantrag“.
Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit erreicht. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Versicherte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Begleitung des Leistungsantrages beauftragte, als auch in Fällen, in denen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte außergerichtlich oder vor Gericht die Rechte des Versicherten erstreiten mussten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:
Wurde bereits ein Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt, wird dieser zunächst umfassend geprüft. Doch was ist, wenn die Versicherung den Leistungsantrag ablehnt? Eine Ablehnung der Leistung bedeutet für den Versicherungsnehmer oftmals weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen. Teilweise kann es auch vorkommen, dass die Versicherung die Leistung wegen des Vorwurfes vorvertraglicher Pflichtverletzung ablehnt, weil der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss relevante Gesundheitsinformationen verschwiegen haben soll. Sollte dies der Fall sein, kann sich der Versicherer gegebenenfalls durch Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung vom Versicherungsvertrag lösen. Auch könnte der Versicherer eine Vertragsanpassung vornehmen. Interessante Urteile zur Frage der Verletzung der Anzeigeobliegenheit sind nachfolgend zu finden: „Anzeigeobliegenheit“.
Der Versicherungsnehmer sollte sich in einem solchen Fall umgehend an einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Experten wenden. Es sollte jede Leistungsablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung anwaltlich überprüft werden, damit keine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vereiteln. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann den Versicherten in allen Stadien des BU-Verfahrens beraten und begleiten sowie bei der Durchsetzung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung helfen. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt in den folgenden Bereichen:
Eine Angststörung kann die Berufsausübung stark einschränken. Je nach Krankheitsbild kann die Angststörung branchenunabhängig jede Tätigkeit schwer bis unmöglich machen. Nicht immer führt die Angststörung direkt dazu, dass Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Es ist immer eine Frage des Einzelfalles, ob eine so erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, die die konkrete Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent unmöglich macht und somit möglicherweise eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt.
Bevor ein Versicherungsfall bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gemeldet wird, sollte zunächst eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Denn für den Fall, dass es rechtliche Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, sollte der Versicherte dieses Kostenrisiko entsprechend versichern. Rechtsprechung zum Bereich der Rechtsschutzversicherung ist nachfolgend zu finden: Rechtsschutzversicherung.
Bevor der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung schlussendlich gemeldet wird, sollte ein telefonisches Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht vereinbart werden, um eine Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.
Weitere wissenswerte Beiträge im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachstehend zu finden: „Berufsunfähigkeitsversicherung“.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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