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MGI – Medizinisches Gutachten Institut GbR (Sachverständige bei Berufsunfähigkeit)

Die Hamburger Versicherungsrechtkanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hat sich u.a. auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert. Seitdem unterstützt die Kanzlei jährlich eine Vielzahl von Versicherungsnehmern nach einer Leistungsablehnung ihres Berufsunfähigkeitsversicherers. Die Leistungsablehnung des Berufsunfähigkeitsversicherers beruht oftmals auf einem medizinischen Gutachten. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wurde dabei wiederholt Gutachten der MGI – Medizinisches Gutachten Institut GbR (nachfolgend kurz – MGI- genannt) vorgelegt. Der nachstehende Artikel soll das MGI kurz vorstellen.

Wer ist das MGI?

Das MGI wurde im Jahr 1993 in Hamburg gegründet. Heute gibt es Zweigstellen in Hannover, Rostock, Bremen und Berlin. Der Hauptsitzt befindet sich in der Mönckebergstraße 5 in 20095 Hamburg. Online wirbt das Institut (siehe: https://gutachteninstitut.de/ ) mit der Erstellung von fachübergreifenden Gutachten im Bereich der Unfallchirurgie/Orthopädie, Neurologie, Neuropsychologie und in der Psychosomatik-Psychiatrie.

Für wen ist das MGI tätig?

Neben Gerichten und Versicherungsgesellschaften ist das MGI auch für Berufsgenossenschaften als Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung, Versorgungsämter und andere Behörden tätig. In unserer anwaltlichen Tätigkeit wurden uns Gutachten des MGI bereits in den Leistungsverfahren folgender Versicherer vorgelegt:

  • Proxalto Lebensversicherung AG
  • HanseMerkur Lebensversicherung AG
  • Cosmos Lebensversicherungs-AG
  • Allianz Lebensversicherungs-AG

Welche Untersuchungen werden durch das MGI durchgeführt?

Auf der Internetpräsenz des MGI werden die angewandten Untersuchungsmethoden wie folgt dargestellt:

  • klinisch unfallchirurgisch-orthopädische und manualmedizinische Untersuchungen
  • klinisch neurologische sowie psychiatrisch-psychotherapeutische Untersuchung
  • psychologische und neuropsychologische Untersuchung unter Verwendung von standardisierten psychologischen Verfahren u.a. gem. den Vorgaben der Dt. Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP)
  • Digitales Röntgen
  • Laboruntersuchungen
  • Neurophysiologische Untersuchungen (Elektroencepahlographie, elektromyographische und neurographische Untersuchungen, Evozierte Potentiale)
  • Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) nach Isernhagen

Kann der Versicherte einer Begutachtung durch das MGI widersprechen?

Aufgrund der Mitwirkungspflicht der Versicherungsnehmer haben Berufsunfähigkeitsversicherer die Möglichkeit, die Gutachter im Leistungsprüfungsverfahren selbst auszuwählen. Um den Anspruch auf die versicherte Leistung nicht zu gefährden, empfiehlt es sich daher regelmäßig, an der gewünschten Begutachtung teilzunehmen.

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Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Unsere Experten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Rechtsanwalt berät nach Leistungsablehnung infolge Gutachten von MGI

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt nach Ablehnung der Berufsunfähigkeit

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

Mehr Infos zu Rechtsanwalt Gramlich

Ist das Ergebnis der Begutachtung durch das MGI bindend?

Das Ergebnis der Begutachtung durch das MGI ist weder für den Berufsunfähigkeitsversicherer noch für ein Gericht oder den Versicherten bindend. Auch nach einer Ablehnung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer aufgrund einer Begutachtung durch das MGI ist es dem Versicherungsnehmer also unbenommen, die eigene Berufsunfähigkeit auf anderem Wege – z.B. durch eigene ärztliche Unterlagen und Stellungnahmen – zu belegen (siehe hierzu auch Nachweis der Berufsunfähigkeit trotz Aggravation (OLG Frankfurt)). Gerichte hingegen erheben über die Frage des Gesundheitszustandes des Versicherten hingegen oftmals im Rahmen von Gerichtsprozessen selbständig Beweis durch Beauftragung eines weiteren Sachverständigen.

So konnten auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bereits zumindest eine Vergleichszahlung des Versicherers erreichen, nachdem der Versicherer eine Berufsunfähigkeit des Versicherten aufgrund eines Gutachtens des MGI zunächst abgelehnt hatte. Im Nachfolgenden finden Sie hierzu einzelne Fallbeispiele:

 

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