Die Hamburger Versicherungsrechtkanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hat sich u.a. auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert. Seitdem unterstützt die Kanzlei jährlich eine Vielzahl von Versicherungsnehmern nach einer Leistungsablehnung ihres Berufsunfähigkeitsversicherers. Die Leistungsablehnung des Berufsunfähigkeitsversicherers beruht oftmals auf einem medizinischen Gutachten. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wurde dabei wiederholt Gutachten der MGI – Medizinisches Gutachten Institut GbR (nachfolgend kurz – MGI- genannt) vorgelegt. Der nachstehende Artikel soll das MGI kurz vorstellen.
Das MGI wurde im Jahr 1993 in Hamburg gegründet. Heute gibt es Zweigstellen in Hannover, Rostock, Bremen und Berlin. Der Hauptsitzt befindet sich in der Mönckebergstraße 5 in 20095 Hamburg. Online wirbt das Institut (siehe: https://gutachteninstitut.de/ ) mit der Erstellung von fachübergreifenden Gutachten im Bereich der Unfallchirurgie/Orthopädie, Neurologie, Neuropsychologie und in der Psychosomatik-Psychiatrie.
Neben Gerichten und Versicherungsgesellschaften ist das MGI auch für Berufsgenossenschaften als Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung, Versorgungsämter und andere Behörden tätig. In unserer anwaltlichen Tätigkeit wurden uns Gutachten des MGI bereits in den Leistungsverfahren folgender Versicherer vorgelegt:
Auf der Internetpräsenz des MGI werden die angewandten Untersuchungsmethoden wie folgt dargestellt:
Aufgrund der Mitwirkungspflicht der Versicherungsnehmer haben Berufsunfähigkeitsversicherer die Möglichkeit, die Gutachter im Leistungsprüfungsverfahren selbst auszuwählen. Um den Anspruch auf die versicherte Leistung nicht zu gefährden, empfiehlt es sich daher regelmäßig, an der gewünschten Begutachtung teilzunehmen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Das Ergebnis der Begutachtung durch das MGI ist weder für den Berufsunfähigkeitsversicherer noch für ein Gericht oder den Versicherten bindend. Auch nach einer Ablehnung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer aufgrund einer Begutachtung durch das MGI ist es dem Versicherungsnehmer also unbenommen, die eigene Berufsunfähigkeit auf anderem Wege – z.B. durch eigene ärztliche Unterlagen und Stellungnahmen – zu belegen (siehe hierzu auch Nachweis der Berufsunfähigkeit trotz Aggravation (OLG Frankfurt)). Gerichte hingegen erheben über die Frage des Gesundheitszustandes des Versicherten hingegen oftmals im Rahmen von Gerichtsprozessen selbständig Beweis durch Beauftragung eines weiteren Sachverständigen.
So konnten auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bereits zumindest eine Vergleichszahlung des Versicherers erreichen, nachdem der Versicherer eine Berufsunfähigkeit des Versicherten aufgrund eines Gutachtens des MGI zunächst abgelehnt hatte. Im Nachfolgenden finden Sie hierzu einzelne Fallbeispiele:
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.