Elektroinstallateur erhält Vergleichsbetrag in Streit um Berufsunfähigkeit

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erwirken für einen Elektroinstallateur in einem Gerichtsstreit um eine Berufsunfähigkeit vor dem LG Aschaffenburg einen Vergleich mit einer fünfstelligen Vergleichssumme.

Selbstständiger Elektroinstallateur

Der Versicherungsnehmer war vor Eintritt der Berufsunfähigkeit als selbstständiger Elektroinstallateur tätig. Seine Tätigkeit bestand größtenteils aus Tragen und Heben von Arbeitsmaterialien die in der Regel über 10kg schwer waren.

Nach Anfahrt zur Baustelle wurden die beladenen Autos zunächst entladen und die tagesaktuelle Baustelle mit den Materialien und Werkzeugen ausgestattet. Im Laufe des Tages musste der Elektroinstallateur oft Mauern fräsen, um dort Kabel zu verlegen. Hierbei musste der Elektroinstallateur enorm viel Kraft aufwenden, um mit genug Druck in die Mauer zur fräsen. Auch die Bewegungsabläufe bei Kernbohrungen brachten den Elektroinstallateur an seine Grenzen, da die dazugehörigen Werkzeuge und Maschinen bereits einige Kilogramm schwer waren und diese nun in einer bestimmten Position über einen längeren Zeitraum gehalten werden mussten.

Rezidivierende abdominelle Schmerzen

Der Elektroinstallateur litt bereits seit einiger Zeit sowohl an körperlichen Schmerzen sowie auch an psychischen. Neben einer arteriellen Hypertonie, Hemihepatektomie, zystischer Neoplasie, Bauchwandhernie und rezidivierenden abdominellen Schmerzen leidet der Elektroinstallateur auch an einer Dysthemie und reduzierter psychischer Belastbarkeit.

Die Folgen der verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen belasteten den Elektroinstallateur überaus. So war es ihm nach einer gewissen Zeit nicht mehr möglich, sowohl Mauerfräsungen sowie auch Kernbohrungen durchzuführen. Beim Be- und Entladen der Fahrzeuge, konnte er lediglich Gewichte unter 10 kg stemmen.

Leistungsprüfungsverfahren des Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.

Sodann beantragte der Versicherungsnehmer Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beim dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.. Der Versicherer erkannte die Leistung jedoch nur befristet an. Daraufhin erhielt der Elektroinstallateur für ein Jahr monatlich die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Der Versicherer gab im Rahmen der Leistungsprüfung ein Sachverständigengutachten in Auftrag. Dieses zeigte laut Versicherer auf, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorläge und der Versicherungsnehmer zu mehr als 50% wieder berufsfähig sei. Hieraufhin wandte sich der Elektroinstallateur an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Außergerichtliches Verfahren gegen den Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.

Die Fachanwälte für Versicherungsrecht Jöhnke & Reichow prüften zunächst die vorliegenden medizinischen und wirtschaftlichen Unterlagen des Elektroinstallateurs sowie auch das Vertragswerk nebst Versicherungsbedingungen.

Nach Abschluss der Prüfung wandte sich die Kanzlei an den Versicherer und forderte diesen zur Leistungserbringung auf. Der Versicherer lehnte dies weiterhin ab und zeigte sich auch nicht weiter einigungsbereit. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte empfahlen daraufhin die Klageerhebung vor dem LG Aschaffenburg.

Verfahren vor dem LG Aschaffenburg

Nachdem die Klage am Landgericht Aschaffenburg eingereicht wurde, erwiderten die Prozessbevollmächtigten des Versicherers auf die Klage des Versicherungsnehmers.

Kurzfristig begaben sich die Parteien in außergerichtliche Einigungsgespräche und übersandten dem Gericht darauffolgend einen ausgefertigten Vergleich zu Beilegung des Rechtsstreits. Der Versicherer verpflichtete sich danach zur Zahlung einer fünfstelligen Vergleichssumme. Im Gegenzug wurde der Versicherungsvertrag des Elektroinstallateurs aufgehoben.

Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Aus diesem Grund macht es Sinn, sich stets und von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die praktisch ausgebildet im Versicherungsrecht sind. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Auch dabei ist es vorteilhaft, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherern zurückblicken können. Nur die Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts kaum noch überschaubar sind und nur die tägliche Praxis eine entsprechende Kenntnis sichert.

Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Dabei wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung bestmöglich durchzusetzen.

Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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