Kann das Frozen-Shoulder-Syndrom zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Das Frozen-Shoulder-Syndrom führt bei Betroffenen dazu, dass die Schulter stark in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt ist und Schmerzen verursacht. Dabei sind zumindest teilweise Einschränkungen häufig dauerhaft und beeinträchtigen sowohl den Alltag als auch das Berufsleben. Die Frage nach einer Berufsunfähigkeit kommt deshalb schnell auf. Was man unter dem Frozen-Shoulder-Syndrom versteht, ob es zu einer Berufsunfähigkeit führen kann und was zu beachten ist, wenn Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt werden sollen, ist Gegenstand des folgenden Beitrags.
Das Frozen-Shoulder-Syndrom wird umgangssprachlich auch Schultersteife genannt. Das Schultergelenk ist in seiner Beweglichkeit erheblich eingeschränkt und verursacht Schmerzen. Dies ist auf Veränderungen der Weichteile im Bereich der Schulter zurückzuführen, insbesondere der Gelenkkapsel und der Rotatorenmanschette.
Die Symptome beginnen meist mit plötzlichen stechenden Schmerzen in alltäglichen Bewegungen. Bei einem Frozen-Shoulder-Syndrom treten diese plötzlichen Schmerzen im Verlauf immer häufiger auf, bis sich die Schulter versteift und unbeweglich wird.
Unterschieden wird zwischen der primären Frozen-Shoulder, deren Ursachen nicht bekannt sind, und der sekundären Frozen-Shoulder, welche die Folge von Verletzungen oder Krankheiten sein kann. Verletzungen der Weichteile im Schulterbereich, Schulteroperationen sowie entzündliche Erkrankungen können eine sekundäre Frozen-Shoulder auslösen. Jedoch sind auch Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus bekannt dafür das Frozen-Shoulder-Syndrom auslösen zu können. Auch eine temporäre Ruhestellung der Schulter kann die Krankheitsentstehung fördern.
Die Diagnose wird durch eine umfassende Anamnese und durch bildgebende Verfahren gestellt. Dabei ist es wichtig, andere zahlreiche Faktoren, die eine Schultersteife auslösen können, auszuschließen.
Therapiert wird das Frozen-Shoulder-Syndrom je nach Stadium. Gerade in den ersten Monaten leiden die Betroffenen am meisten unter den Schmerzen, die primär mit Schmerzmitteln und Kortisonspritzen behandelt werden. Im weiteren Verlauf klingen die Schmerzen meist ab, die Schulter steift jedoch ein. Hiergegen wird oft mit Ultraschall- und Tiefenwärmetherapien gearbeitet. Am Ende des Krankheitsverlaufs nehmen sowohl Schmerzen als auch die Steifheit der Schulter ab. Jedoch besteht in diesem Stadium die Gefahr, dass eine dauerhaft eingeschränkte Beweglichkeit bleibt. Dies soll durch begleitende Physiotherapien verhindert werden. Unabhängig vom Stadium der Erkrankung kann eine Ernährung, die sich auf antientzündliche Lebensmittel fokussiert, der Heilung zuträglich sein. Zudem tritt die Krankheit oft beidseitig auf, sodass die andere Schulter präventiv mitbehandelt werden sollte.
Gerade am Anfang des Frozen-Shoulder-Syndroms leiden Betroffene unter starken Schmerzen bei alltäglichen Bewegungen. Auch die darauffolgende Steifheit des Schultergelenks beeinträchtigt das Leben der Betroffenen sehr. Doch auch nachdem die akute Krankheitsphase vorüber ist, können Bewegungseinschränkungen dauerhaft bestehen bleiben. Wurde eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, kann sich deshalb die Frage stellen, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit gegeben ist.
Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. In den allermeisten Fällen wird vorausgesetzt, dass der zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei einem Frozen-Shoulder-Syndrom der Fall ist, ist immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Tätigkeiten, in denen Betroffene ihre Hände und Arme viel einsetzen müssen, lassen den Schluss auf eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eher zu als Tätigkeiten, in denen das nicht der Fall ist. Jedoch erfordern auch Berufe, die naturgemäß mit einer geringen körperlichen Belastung einhergehen, alltägliche Bewegungen, für welche eine intakte Schulter unerlässlich ist. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch das Frozen-Shoulder-Syndrom bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert, auch wenn es nur wenige Tätigkeiten gibt, in denen man seine Schultern nicht einsetzt. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Mit dem Frozen-Shoulder-Syndrom diagnostizierte Versicherungsnehmer können im Einzelfall bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich einen Leistungsantrag stellen. Damit werden Ansprüche auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrages.
Für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit trifft den Versicherten die Darlegungs- und Beweislast (siehe: „Die Beweislast für Berufsunfähigkeit“). Eine gute Vorbereitung vor Antragstellung ist demnach wesentlich für dessen Erfolg bzw. ein Anerkenntnis durch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen, um die Erfolgsaussichten einer Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erörtern. Auch sollte so dann eine Strategie für die Geltendmachung von Leistungsansprüchen erarbeitet werden.
Hilfreiche Informationen bezüglich der Stellung eines Leistungsantrages bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachfolgend zu finden: „Der BU-Leistungsantrag“.
Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit erreicht. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Versicherte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Begleitung des Leistungsantrages beauftragte, als auch in Fällen, in denen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte außergerichtlich oder vor Gericht die Rechte des Versicherten erstreiten mussten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:
Lehnt die Versicherung den Leistungsantrag des Versicherten ab, kann dies viele Gründe haben, die es entsprechend juristisch zu hinterfragen gilt. Oftmals erkennt die Versicherung den Eintritt der Berufsunfähigkeit trotz ärztlicher Atteste nicht an. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Versicherung die Leistung ablehnt, weil der Versicherungsnehmer wichtige Gesundheitsfragen vor Vertragsschluss falsch beantwortet hat. Sollte das der Fall sein, kann sich die Versicherung gegebenenfalls vom Versicherungsvertrag durch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung lösen. Auch könnte der Versicherer eine Vertragsanpassung vornehmen. Interessante Urteile zur Frage der Verletzung der Anzeigeobliegenheit sind nachfolgend zu finden: „Anzeigeobliegenheit“.
Der Versicherungsnehmer sollte sich in einem solchen Fall umgehend an einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Experten wenden. Es sollte jede Leistungsablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung anwaltlich überprüft werden, damit keine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vereiteln. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann den Versicherten in allen Stadien des BU-Verfahrens beraten und begleiten sowie bei der Durchsetzung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung helfen. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt in den folgenden Bereichen:
Betroffene, die unter dem Frozen-Shoulder-Syndrom leiden, haben oft schon bei alltäglichen Bewegungen mit Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen zu kämpfen. Zudem kann es zu einer dauerhaften Bewegungseinschränkung kommen. Diese wirken sich nicht nur bei körperlich anstrengenden Berufen aus, sondern können auch Berufe mit nur geringer Belastung unmöglich machen, wenn einfache Bewegungen nicht mehr ausgeführt werden können. Trotzdem ist immer der konkrete Einzelfall zu betrachten und individuell festzustellen, ob eine so erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, die die konkrete Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent unmöglich macht.
Bevor ein Versicherungsfall bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gemeldet wird, sollte zunächst eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Denn für den Fall, dass es rechtliche Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, sollte der Versicherte dieses Kostenrisiko entsprechend versichern. Rechtsprechung zum Bereich der Rechtsschutzversicherung ist nachfolgend zu finden: Rechtsschutzversicherung.
Bevor der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung schlussendlich gemeldet wird, sollte ein telefonisches Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht vereinbart werden, um eine Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.
Weitere wissenswerte Beiträge im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachstehend zu finden: „Berufsunfähigkeitsversicherung“.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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