Kann das Frozen-Shoulder-Syndrom zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Das Frozen-Shoulder-Syndrom führt bei Betroffenen dazu, dass die Schulter stark in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt ist und Schmerzen verursacht. Dabei sind zumindest teilweise Einschränkungen häufig dauerhaft und beeinträchtigen sowohl den Alltag als auch das Berufsleben. Die Frage nach einer Berufsunfähigkeit kommt deshalb schnell auf. Was man unter dem Frozen-Shoulder-Syndrom versteht, ob es zu einer Berufsunfähigkeit führen kann und was zu beachten ist, wenn Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt werden sollen, ist Gegenstand des folgenden Beitrags.
Das Frozen-Shoulder-Syndrom wird umgangssprachlich auch Schultersteife genannt. Das Schultergelenk ist in seiner Beweglichkeit erheblich eingeschränkt und verursacht Schmerzen. Dies ist auf Veränderungen der Weichteile im Bereich der Schulter zurückzuführen, insbesondere der Gelenkkapsel und der Rotatorenmanschette.
Die Symptome beginnen meist mit plötzlichen stechenden Schmerzen in alltäglichen Bewegungen. Bei einem Frozen-Shoulder-Syndrom treten diese plötzlichen Schmerzen im Verlauf immer häufiger auf, bis sich die Schulter versteift und unbeweglich wird.
Unterschieden wird zwischen der primären Frozen-Shoulder, deren Ursachen nicht bekannt sind, und der sekundären Frozen-Shoulder, welche die Folge von Verletzungen oder Krankheiten sein kann. Verletzungen der Weichteile im Schulterbereich, Schulteroperationen sowie entzündliche Erkrankungen können eine sekundäre Frozen-Shoulder auslösen. Jedoch sind auch Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus bekannt dafür das Frozen-Shoulder-Syndrom auslösen zu können. Auch eine temporäre Ruhestellung der Schulter kann die Krankheitsentstehung fördern.
Die Diagnose wird durch eine umfassende Anamnese und durch bildgebende Verfahren gestellt. Dabei ist es wichtig, andere zahlreiche Faktoren, die eine Schultersteife auslösen können, auszuschließen.
Therapiert wird das Frozen-Shoulder-Syndrom je nach Stadium. Gerade in den ersten Monaten leiden die Betroffenen am meisten unter den Schmerzen, die primär mit Schmerzmitteln und Kortisonspritzen behandelt werden. Im weiteren Verlauf klingen die Schmerzen meist ab, die Schulter steift jedoch ein. Hiergegen wird oft mit Ultraschall- und Tiefenwärmetherapien gearbeitet. Am Ende des Krankheitsverlaufs nehmen sowohl Schmerzen als auch die Steifheit der Schulter ab. Jedoch besteht in diesem Stadium die Gefahr, dass eine dauerhaft eingeschränkte Beweglichkeit bleibt. Dies soll durch begleitende Physiotherapien verhindert werden. Unabhängig vom Stadium der Erkrankung kann eine Ernährung, die sich auf antientzündliche Lebensmittel fokussiert, der Heilung zuträglich sein. Zudem tritt die Krankheit oft beidseitig auf, sodass die andere Schulter präventiv mitbehandelt werden sollte.
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Gerade am Anfang des Frozen-Shoulder-Syndroms leiden Betroffene unter starken Schmerzen bei alltäglichen Bewegungen. Auch die darauffolgende Steifheit des Schultergelenks beeinträchtigt das Leben der Betroffenen sehr. Doch auch nachdem die akute Krankheitsphase vorüber ist, können Bewegungseinschränkungen dauerhaft bestehen bleiben. Wurde eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, kann sich deshalb die Frage stellen, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit gegeben ist.
Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. In den allermeisten Fällen wird vorausgesetzt, dass der zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei einem Frozen-Shoulder-Syndrom der Fall ist, ist immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Tätigkeiten, in denen Betroffene ihre Hände und Arme viel einsetzen müssen, lassen den Schluss auf eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eher zu als Tätigkeiten, in denen das nicht der Fall ist. Jedoch erfordern auch Berufe, die naturgemäß mit einer geringen körperlichen Belastung einhergehen, alltägliche Bewegungen, für welche eine intakte Schulter unerlässlich ist. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch das Frozen-Shoulder-Syndrom bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert, auch wenn es nur wenige Tätigkeiten gibt, in denen man seine Schultern nicht einsetzt. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von einem Frozen-Shoulder-Syndrom Betroffenen in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von einem Frozen-Shoulder-Syndrom Betroffenen auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit bei Frozen-Shoulder-Syndrom durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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