Ob eine Berufsunfähigkeit nach Unfall eintritt, hängt nicht nur von der Schwere des Unfalls ab. Neben gesundheitlichen Aspekten bemisst sich eine Berufsunfähigkeit nach Unfall auch stets nach der beruflichen Tätigkeit des Versicherten in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch einen Unfall kann es daher durchaus zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen kommen, jedoch führt ein Unfall aber nicht automatisch zu einer Berufsunfähigkeit.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Anders als beispielsweise in der Unfallversicherung (siehe hierzu Die Unfallversicherung) müssen aber die vorgenannten Voraussetzungen dieses Unfallbegriffes nicht zwingend erfüllt sein, um zu einer Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu gelangen. Anders als in der Unfallversicherung bedarf es in der Berufsunfähigkeitsversicherung auch keiner Invalidität durch das Unfallereignis. Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherungen definieren den Versicherungsfall jeweils unabhängig voneinander. Je nach abgeschlossener Versicherungsart sind daher auch die Leistungsvoraussetzungen gesondert zu prüfen.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Besteht für die verunfallte Person auch Versicherungsschutz im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, so stellt sich gleichwohl die Frage, ob der Unfall zu Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung führen. Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind jedoch vor allem die Auswirkungen des Unfalls auf die berufliche Tätigkeit entscheidend. Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung definieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob eine Unfall zu einer Berufsunfähigkeit führt, bestimmt sich daher danach, welche Auswirkungen der Unfall auf die berufliche Tätigkeit des Versicherten hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor).
Dabei stellt sich die Frage, ob der Versicherte nach dem Unfall bestimmte einzelne Teiltätigkeiten seines ausgeübten Berufes nicht mehr ausüben kann und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Die Bemessung des BU-Grades erfolgt dann anhand der regelmäßigen Arbeitszeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit nach Unfall gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für den ausgeübten Beruf prägend sind.
Ob ein Unfall zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führt, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Im Einzelfall muss untersucht werden, welches Ausmaß die unfallbedingten Folgen annehmen und wie sie das Berufsleben der betroffenen Person beeinflussen.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Versicherte nach einem Unfall in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher Versicherte nach einem Unfall auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit nach Unfall durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Eine Übersicht über einzelne Verfahren unserer Kanzlei finden Sie hier. Im Folgenden möchten wir einige unserer erfolgreichen Verfahren besonders vorstellen:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.