Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow sind vorwiegend im Versicherungsrecht spezialisiert und betreuen Versicherungsnehmer im Streit um die Berufsunfähigkeit gegenüber Versicherern. Entscheidend ist diesen Verfahren ist oftmals, ob die Versicherungsnehmer berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen sind. Um dies festzustellen, werden Sachverständigengutachten eingeholt. Mehrere Mandanten unserer Kanzlei haben uns dabei die Gutachten des Instituts für Neurologisch-Psychiatrische Begutachtung Bamberg (nachfolgend kurz – INPB – genannt) vorgelegt. Das INPB soll daher mittels des vorliegenden Artikels vorgestellt werden.
Das INPB ist ein Gutachteninstitut mit Hauptsitz im Heinrichsdamm 6 in 96047 Bamberg. 1987 gründete Herr Dr. med. Wolfgang Käfferlein in Bamberg eine Praxis für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik. Nach einem Umzug in größere Räumlichkeiten entstand hieraus im April 2007 das INPB.
Neben Herrn Dr. med. Käfferlein (Facharzt für Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) als Gründer des Institutes, leitet Herr Prof. Dr. med. Teja Grömer (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie) seit 2016 das INPB ergänzend. In ihrer Vita machen sowohl Herr Dr. med. Käfferlein und Herr Prof. Dr. med. Grömer darauf aufmerksam, dass sie an dem zertifizierten postgraduierten Programm der GenRe Business School und der Universität zu Köln zum medizinischen Sachverständigen teilgenommen haben. Die General Reinsurance AG versucht mit diesem Ausbildungsprogramm, laut eigener Aussage, den wachsenden Anforderungen auf Seiten der Versicherer gerecht zu werden.
Im Rahmen seiner Onlinepräsenz (siehe: https://www.gutachteninstitut-bamberg.de/ ) bewirbt das Institut sich selbst als unabhängige und neutrale Einrichtung. Ferner beschreibt das INPB online, dass die verfolgte Philosophie darin besteht, die „Diagnosen, Ergebnisse, Abwicklungsvorschläge solide, nachvollziehbar und überprüfbar zu begründen.“ (https://www.gutachteninstitut-bamberg.de/praxisklinik-fuer-neurologie-psychiatrie-psychosomatische-medizin-und-psychotherapie-bamberg/)
Die eigene Internetseite des INPB enthält auch eine Auflistung der genutzten neurophysiologischen und neuroangiologischen Diagnostik. Diese beinhaltet ein EEG, EMG, motorische und sensible NLG, Reflexuntersuchungen, evozierte Potentiale, Duplexsonographie extra-/intrakraniell, Langzeit-EEG sowie ein Schlafapnoe-Screening. Ferner sind auch testpsychologische Untersuchungen möglich.
Im Rahmen unserer langjährigen Erfahrung werden uns von Versicherungsnehmern immer wieder Gutachten des INPB vorgelegt. Konkret wurden uns Gutachten des INPB bereits zur Begründung von Leistungsablehnungen folgender Versicherer vorgelegt:
Aufgrund der Mitwirkungspflicht der Versicherungsnehmer, haben Berufsunfähigkeitsversicherer die Möglichkeit die Gutachter im Leistungsprüfungsverfahren selbst auszuwählen. Um den Anspruch auf die versicherte Leistung nicht zu gefährden, empfiehlt es sich daher regelmäßig an der gewünschten Begutachtung teilzunehmen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Das Ergebnis der Begutachtung durch das INPB ist weder für den Berufsunfähigkeitsversicherer noch für ein Gericht oder den Versicherten bindend.
Auch nach einer Ablehnung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer aufgrund einer Begutachtung durch das INPB ist es dem Versicherungsnehmer also unbenommen, die eigene Berufsunfähigkeit auf anderem Wege – z.B. durch eigene ärztliche Unterlagen und Stellungnahmen – zu belegen (siehe hierzu auch Nachweis der Berufsunfähigkeit trotz Aggravation (OLG Frankfurt)). Gerichte hingegen erheben über die Frage des Gesundheitszustandes des Versicherten hingegen oftmals im Rahmen von Gerichtsprozessen selbständig Beweis durch Beauftragung eines weiteren Sachverständigen.
So konnten auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bereits zumindest eine Vergleichszahlung des Versicherers erreichen, nachdem der Versicherer eine Berufsunfähigkeit des Versicherten aufgrund eines Gutachtens des INPB zunächst abgelehnt hatte. Im Nachfolgenden finden Sie hierzu einzelne Fallbeispiele:
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.