Berufsunfähigkeit durch Fibromyalgie? Lebensversicherung von 1871 a. G. München zahlt Vergleichssumme an Garten- und Landschaftsbauer in einem Rechtsstreit vor dem LG Landau in der Pfalz

Ein selbstständiger Garten- und Landschaftsbauer erhält eine fünfstellige Vergleichszahlung der Lebensversicherung von 1871 a. G. München in einem Rechtsstreit um die Berufsunfähigkeit durch Fibromyalgie vor dem LG Landau in der Pfalz.

Selbstständiger Garten- und Landschaftsbauer

Der Versicherungsnehmer war zunächst als Chemiearbeiter bei der BASF SE beschäftigt und arbeitete anschließend als LKW-Fahrer. In zuletzt gesunden Tagen war er allerdings selbstständig im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus und des Baugewerbes tätig. Hierbei war er alleinig für seinen Betrieb verantwortlich und musste sich demnach darum kümmern, genügend Aufträge zu generieren. Zu diesem Zweck traf er sich mit potenziellen Kunden, um abgegebene Angebote zu besprechen. Zusätzlich fielen Bürotätigkeiten, wie das Abrufen von E-Mails, die Überprüfung von Rechnungen, das Erfassen von Arbeitsstunden, das Kontaktieren von Lieferanten zur Preisermittlung und das Schreiben von Tagesrapports an.

Die Kundenaufträge selbst waren unterschiedlicher Natur. So musste der Versicherungsnehmer mal eine Hauseinfahrt befestigen und entsprechende Pflastersteine verlegen oder auch eine Hausfassade erneuern bzw. renovieren. Hierbei packte er stets mit an und unterstütze sämtliche Arbeiten auf der Baustelle. Dementsprechend war er konstant einer beträchtlichen körperlichen Belastung ausgesetzt.

Berufsunfähigkeit durch Fibromyalgie?

Der Garten- und Landschaftsbauer bemerkte irgendwann seelische Missempfindungen, weswegen er sich fachkundige Unterstützung suchte. Er klagte über Alpträume und Schlafstörungen, fühlte sich erschöpft und müde und war schon am Morgen ausgepowert. Außerdem war er freud- und lustlos, ihm kam es so vor, als wäre nichts von Bedeutung, er verließ nur noch selten das Haus und unternahm nichts mehr, aber trotzdem kam er nie zur Ruhe und grübelte viel. Die behandelnden Ärzte attestierten ihm daher eine mittelgradige depressive Episode (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression).

Das Leiden des Garten- und Landschaftsbauers war aber nicht nur auf psychische Beschwerden beschränkt. Seitdem er einmal an einer Lungenentzündung erkrankte, klagte er fortlaufend über Schmerzen. Zuerst war die Leiste betroffen, dann die Gelenke, bis er schließlich im ganzen Körper Schmerzen verspürte. Im Rahmen einer Behandlung wurde sodann eine Nierenzyste festgestellt und während des Aufenthalts in einer Rheumaklinik kam es zu der Diagnose einer Fibromyalgie. Diese beschreibt eine chronische Schmerzerkrankung, bei der vornehmlich die Muskeln und Sehnenansätze betroffen sind (siehe hierzu Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie).

Da die Ausübung seiner Tätigkeit vorwiegend körperliche Beanspruchung erforderte, die aufgrund der zahlreichen Symptome allerdings nicht mehr möglich war, wollte der Garten- und Landschaftsbauer die Leistung seines Berufsunfähigkeitsversicherers, der Lebensversicherung von 1871 a. G. München beanspruchen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen). Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München wies den Leistungsantrag jedoch aufgrund eines von ihr beauftragten neurologisch-psychologischen Gutachtens zurück. Kurze Zeit später nahm der Versicherer die Leistungsprüfung zwar erneut auf, kam allerdings nach einem zusätzlichen Sachverständigengutachten wiederum zu dem Schluss, dass keine Berufsunfähigkeit durch Fibromyalgie vorläge.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Verfahren gegen die Lebensversicherung von 1871 a. G. München

Der Garten- und Landschaftsbauer wollte sein Anliegen nunmehr in qualifizierte Hände geben und konsultierte daher Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte übersandten nach Sichtung der Unterlagen ein Befundbericht der rheumatologischen Klinik an die Lebensversicherung von 1871 a. G. München und begründete so die Berufsunfähigkeit durch Fibromyalgie. Dabei wurde der Versicherer auch zur Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente aufgefordert. Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München hielt jedoch an ihrer ursprünglichen Entscheidung fest und verweigerten die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Nach Auffassung der Lebensversicherung von 1871 a. G. München läge keine Berufsunfähigkeit durch Fibromyalgie vor. Nachdem auch nach einer weiteren Aufforderung durch die Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte der Versicherer nicht einlenkte, war sodann Klage geboten.

Nach Erstellung einer Klageschrift wurde diese beim Landgericht Landau in der Pfalz eingereicht.  Das Gericht ordnete im Folgenden das schriftliche Vorverfahren an. Das bot den Parteien die Gelegenheit, die Sach- und Rechtslage gegenüber dem Gericht darzulegen. Sodann wurde ein Termin zur Güteverhandlung und für den Fall der Erfolglosigkeit der Güteverhandlung auch ein sich unmittelbar anschließender Haupttermin festgesetzt. Zwar scheiterte eine gütliche Einigung im Rahmen der Güteverhandlung. Im Nachgang zu dem Gerichtstermin konnten die Parteien doch noch einen Kompromiss finden. Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München erklärte sich demnach damit einverstanden, eine fünfstellige Vergleichssumme an den Garten- und Landschaftsbauer zu zahlen.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Landau in der Pfalz macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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