Berufsunfähigkeit bei Osteochondrose

Berufsunfähigkeit bei Osteochondrose

Fraglich ist, ob Osteochondrose zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen kann. Betroffene, die unter Osteochondrose leiden, haben nämlich oft mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Alltag zu kämpfen. Veränderungen an Knochen, Knorpeln und Muskeln können erhebliche Schmerzen verursachen. Doch was genau ist eine Osteochondrose? Was muss beachtet werden, wenn ein Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt werden soll? Und was ist, wenn der Leistungsantrag abgelehnt wird? Um diese Fragen soll es in diesem Beitrag gehen.

Was ist Osteochondrose?

Osteochondrose ist eine degenerative Veränderung der Bandscheiben sowie der Knochen und Knorpel der angrenzenden Wirbelkörper. Die normalerweise elastischen Bandscheiben verlieren altersbedingt oder aufgrund starker Beanspruchung mit der Zeit an Elastizität und regenerieren sich nicht mehr vollständig. Infolgedessen steigt der Druck auf die Wirbelsäule. Die als Puffer zwischen den Wirbelkörpern fungierenden Bandscheiben sind nicht mehr hoch genug, um zu verhindern, dass die Wirbelkörper aneinanderreiben und dadurch Schmerzen verursachen. Der auf der Wirbelsäule lastende Druck kann nicht mehr optimal verteilt werden. Der erhöhte Druck auf die Wirbelkörper führt wiederum dazu, dass sich deren Knochenmasse verdichtet und sich teilweise knöcherne Auswüchse bilden können, die die Beweglichkeit zwischen den Wirbelkörpern weiter einschränken.

Nicht nur altersbedingter Verschleiß kann zu einer derartigen Veränderung der Wirbelsäule führen. Auch starke Belastungen wie sie beispielsweise Leistungssportler oder Handwerker haben, können ursächlich sein. Auch angeborene oder mit der Zeit entwickelte Fehlstellungen können eine Osteochondrose begünstigen.

Die Osteochondrose äußert sich zunächst meist durch Schmerzen in der Wirbelsäule bei bestimmten Bewegungen. Die dadurch oft angenommenen Schonhaltungen können das Fortschreiten der Erkrankungen noch weiter fördern. Je fortgeschrittener das Stadium der Krankheit, desto stärker sind die Schmerzen und die Einschränkungen der Beweglichkeit.

Diagnostiziert wird die Osteochondrose durch bildgebende Verfahren wie Röntgen oder Computertomographie. Der darauffolgende erste Schritt ist meist die Behandlung der Schmerzen durch Medikamente. Im Anfangsstadium können mit einer regelmäßigen Physiotherapie oft gute Erfolge erzielt werden. Ist die Osteochondrose schon weiter fortgeschritten, kann ein stützendes Korsett oder ein operativer Eingriff notwendig werden.

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Führt Osteochondrose zur Berufsunfähigkeit?

An Osteochondrose erkrankte Personen haben oft mit starken Schmerzen und damit einhergehenden körperlichen Einschränkungen zu kämpfen. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, stellt sich die Frage, ab wann eine Osteochondrose zu einem Versicherungsfall (Leistungsfall) im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung wird.

Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. In den allermeisten Fällen wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf in Folge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei einer Osteochondrose der Fall ist, ist immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Tätigkeiten, bei denen man viel sitzt, können je nach Krankheitsstadium bereits starke Schmerzen verursachen und die Ausübung der Tätigkeit schwer bis unmöglich machen. Ist die Osteochondrose noch in einem weniger fortgeschrittenem Stadium, kann eine viel sitzende Tätigkeit den negativen Krankheitsverlauf zudem begünstigen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Osteochondrose in aktiveren Berufen nicht zur Berufsunfähigkeit führen kann. Denn im Verlauf der Krankheit nimmt die Beweglichkeit immer weiter ab und die Schmerzen bei Bewegung nehmen zu.

Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Osteochondrose bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann demnach nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Symptome im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Symptomen kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen.

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Osteochondrose Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Osteochondrose Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Die Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Kanzlei befindet sich in der Hansestadt Hamburg – unsere Rechtsanwälte betreuen Mandaten in Berlin, Köln, Frankfurt, München, Augsburg, Lübeck und vielen weiteren Städten.

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Berufsunfähigkeit wegen Osteochondrose erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Osteochondrose durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Ablehnung der Berufsunfähigkeit bei Osteochondrose.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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