Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie?

Kann Fibromyalgie zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Betroffene, die unter Fibromyalgie leiden, haben oft Schmerzen in verschiedenen Körperregionen. Daneben treten oft noch weitere Symptome hinzu, die den Alltag der Betroffenen sehr beeinflussen und auch die Berufsausübung beeinträchtigen können. Deshalb stellt sich schnell die Frage, ob Fibromyalgie zur Berufsunfähigkeit führen kann und Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt werden können. Doch was ist Fibromyalgie eigentlich genau? Wann führt sie zur Berufsunfähigkeit? Und welche Besonderheiten gilt es bei der Stellung des Leistungsantrages zu beachten? Diese und weitere Fragen sollen im nachstehenden Beitrag beantwortet werden.

Was ist Fibromyalgie?

Fibromyalgie zählt zur Gruppe der entzündlich-rheumatischen Schmerzerkrankungen. Betroffene haben Schmerzen in mehreren Körperregionen. Arme, Beine und Rücken sind besonders häufig betroffen. Um als Fibromyalgie eingestuft zu werden, müssen die sich die Schmerzen jedoch in beide Körperhälften sowohl im Ober-, als auch am Unterkörper ausgedehnt haben. Daneben müssen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten noch weitere Symptome hinzutreten. Diese sind unter anderem Erschöpfung, Schlaf- und Konzentrationsstörungen sowie ein Schwellungsgefühl in Händen, Füßen oder Gesicht. Oftmals besteht zudem eine ausgeprägte Empfindlichkeit für Schmerzreize. Eigentlich nicht schmerzhafte Reize empfinden die Betroffenen als schmerzhaft. Auch für Umwelteinflüsse und Medikamente sind Betroffene oft sehr sensibilisiert.

Die Schmerzen werden von den Betroffenen zwar in den Muskeln wahrgenommen, jedoch handelt es sich bei Fibromyalgie nicht um eine Muskelerkrankung. Labor und Röntgenbilder zeigen keine Auffälligkeiten. Betroffene zeigen zwar ein typisches Beschwerdebild. Dieses kann jedoch nicht eindeutig in einem Krankheitsbild definiert werden.

Die Ursache für Fibromyalgie ist heute noch nicht eindeutig geklärt. Teile der Wissenschaft vermuten eine gestörte Schmerzverarbeitung im Gehirn, andere vermuten Veränderungen an den Nervenfasern als Auslöser. Mittlerweile erwiesen ist jedoch, dass Stress die Symptomatik verschlimmern kann. Bestimmte Vitaminmängel, Rauchen, Übergewicht und psychische Störungen können die Krankheit ebenfalls begünstigen.

Behandelt wird Fibromyalgie durch körperliches Training, begleitender Psychotherapie sowie teilweise Medikamentengabe. Dabei ist Therapieziel nicht die Schmerzfreiheit, sondern vielmehr der Umgang mit dem Schmerz und dessen Auslösern. Betroffene sollen lernen, durch gezielte körperliche Betätigung und innerlicher Entspannung eine Distanz zum Schmerz aufzubauen, um die Belastung durch die dauerhaften Schmerzreize zu lindern.

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Berufsunfähigkeit durch Fibromyalgie

Die typische Symptomatik bei einer Fibromyalgie kann nicht nur den Alltag, sondern auch die Berufsausübung beeinträchtigen. Der dauerhafte Schmerz kann je nach Ausprägung und Tätigkeit zu einer stark verminderten Leistungsfähigkeit führen. Gerade bei Tätigkeiten, die mit Stress einhergehen oder auch eine körperliche Anstrengung fordern, kann das gestörte Schmerzempfinden die Tätigkeitsausübung unmöglich machen und zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Ob und wann eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, hängt jedoch allein von den im Versicherungsvertrag vereinbarten Bedingungen ab. Die typischen Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung setzen voraus, dass der zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Beruf aufgrund der Erkrankung zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob diese Schwelle aufgrund von Fibromyalgie überwunden ist, ist immer eine Sache des konkreten Einzelfalles. Es kommt auf den Grad der Erkrankung, die auftretenden Symptomatiken, die Ursachen, die Therapiemöglichkeiten einerseits und auf die Art der Tätigkeit, deren Umfang und Auswirkungen auf die Krankheit andererseits an.

Erfordert der Beruf starke körperliche Anstrengungen bei fortgeschrittenen Beschwerden oder löst starke stressbedingte Symptomatiken aus, kann eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eher vorliegen als bei einer ruhigen Tätigkeit, die keine körperliche Anstrengung erfordert. Noch nicht genutzte Therapiemöglichkeiten sind ebenfalls in die Abwägung mit einzubeziehen. In jedem Fall ist eine konkrete Einzelfallbetrachtung zwischen den gegebenen Faktoren vorzunehmen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von einer Fibromyalgie Betroffenen in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von einer Fibromyalgie Betroffenen auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Rechtsanwalt unterstützt bei Beantragung von Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Fachanwalt hilft bei Geltendmachung von Berufsunfähigkeitsrente wegen Fibromyalgie.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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