Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie?

Kann Fibromyalgie zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Betroffene, die unter Fibromyalgie leiden, haben oft Schmerzen in verschiedenen Körperregionen. Daneben treten oft noch weitere Symptome hinzu, die den Alltag der Betroffenen sehr beeinflussen und auch die Berufsausübung beeinträchtigen können. Deshalb stellt sich schnell die Frage, ob Fibromyalgie zur Berufsunfähigkeit führen kann und Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt werden können. Doch was ist Fibromyalgie eigentlich genau? Wann führt sie zur Berufsunfähigkeit? Und welche Besonderheiten gilt es bei der Stellung des Leistungsantrages zu beachten? Diese und weitere Fragen sollen im nachstehenden Beitrag beantwortet werden.

Was ist Fibromyalgie?

Fibromyalgie zählt zur Gruppe der entzündlich-rheumatischen Schmerzerkrankungen. Betroffene haben Schmerzen in mehreren Körperregionen. Arme, Beine und Rücken sind besonders häufig betroffen. Um als Fibromyalgie eingestuft zu werden, müssen die sich die Schmerzen jedoch in beide Körperhälften sowohl im Ober-, als auch am Unterkörper ausgedehnt haben. Daneben müssen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten noch weitere Symptome hinzutreten. Diese sind unter anderem Erschöpfung, Schlaf- und Konzentrationsstörungen sowie ein Schwellungsgefühl in Händen, Füßen oder Gesicht. Oftmals besteht zudem eine ausgeprägte Empfindlichkeit für Schmerzreize. Eigentlich nicht schmerzhafte Reize empfinden die Betroffenen als schmerzhaft. Auch für Umwelteinflüsse und Medikamente sind Betroffene oft sehr sensibilisiert.

Die Schmerzen werden von den Betroffenen zwar in den Muskeln wahrgenommen, jedoch handelt es sich bei Fibromyalgie nicht um eine Muskelerkrankung. Labor und Röntgenbilder zeigen keine Auffälligkeiten. Betroffene zeigen zwar ein typisches Beschwerdebild. Dieses kann jedoch nicht eindeutig in einem Krankheitsbild definiert werden.

Die Ursache für Fibromyalgie ist heute noch nicht eindeutig geklärt. Teile der Wissenschaft vermuten eine gestörte Schmerzverarbeitung im Gehirn, andere vermuten Veränderungen an den Nervenfasern als Auslöser. Mittlerweile erwiesen ist jedoch, dass Stress die Symptomatik verschlimmern kann. Bestimmte Vitaminmängel, Rauchen, Übergewicht und psychische Störungen können die Krankheit ebenfalls begünstigen.

Behandelt wird Fibromyalgie durch körperliches Training, begleitender Psychotherapie sowie teilweise Medikamentengabe. Dabei ist Therapieziel nicht die Schmerzfreiheit, sondern vielmehr der Umgang mit dem Schmerz und dessen Auslösern. Betroffene sollen lernen, durch gezielte körperliche Betätigung und innerlicher Entspannung eine Distanz zum Schmerz aufzubauen, um die Belastung durch die dauerhaften Schmerzreize zu lindern.

Berufsunfähigkeit durch Fibromyalgie

Die typische Symptomatik bei einer Fibromyalgie kann nicht nur den Alltag, sondern auch die Berufsausübung beeinträchtigen. Der dauerhafte Schmerz kann je nach Ausprägung und Tätigkeit zu einer stark verminderten Leistungsfähigkeit führen. Gerade bei Tätigkeiten, die mit Stress einhergehen oder auch eine körperliche Anstrengung fordern, kann das gestörte Schmerzempfinden die Tätigkeitsausübung unmöglich machen und zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Ob und wann eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, hängt jedoch allein von den im Versicherungsvertrag vereinbarten Bedingungen ab. Die typischen Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung setzen voraus, dass der zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Beruf aufgrund der Erkrankung zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob diese Schwelle aufgrund von Fibromyalgie überwunden ist, ist immer eine Sache des konkreten Einzelfalles. Es kommt auf den Grad der Erkrankung, die auftretenden Symptomatiken, die Ursachen, die Therapiemöglichkeiten einerseits und auf die Art der Tätigkeit, deren Umfang und Auswirkungen auf die Krankheit andererseits an.

Erfordert der Beruf starke körperliche Anstrengungen bei fortgeschrittenen Beschwerden oder löst starke stressbedingte Symptomatiken aus, kann eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eher vorliegen als bei einer ruhigen Tätigkeit, die keine körperliche Anstrengung erfordert. Noch nicht genutzte Therapiemöglichkeiten sind ebenfalls in die Abwägung mit einzubeziehen. In jedem Fall ist eine konkrete Einzelfallbetrachtung zwischen den gegebenen Faktoren vorzunehmen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie

Mit Fibromyalgie diagnostizierte Versicherungsnehmer können im Einzelfall bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich einen Leistungsantrag stellen. Damit werden Ansprüche auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrages.

Für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit trifft den Versicherten die Darlegungs- und Beweislast (siehe: „Die Beweislast für Berufsunfähigkeit“). Eine gute Vorbereitung vor Antragstellung ist demnach wesentlich für dessen Erfolg bzw. ein Anerkenntnis durch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen, um die Erfolgsaussichten einer Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erörtern. Auch sollte so dann eine Strategie für die Geltendmachung von Leistungsansprüchen erarbeitet werden.

Hilfreiche Informationen bezüglich der Stellung eines Leistungsantrages bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachfolgend zu finden: „Der BU-Leistungsantrag“.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erwirken oftmals Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit erreicht. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Versicherte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Begleitung des Leistungsantrages beauftragte, als auch in Fällen, in denen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte außergerichtlich oder vor Gericht die Rechte des Versicherten erstreiten mussten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:

 

Berufsunfähigkeit durch rheumatoide Arthritis eines Fleischermeisters anerkannt!
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Berufsunfähigkeit durch Darmentzündung? Nürnberger Beamten Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag an Grundschullehrerin nach Verhandlung vor dem LG Münster
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Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag in Streit um Berufsunfähigkeit vor dem LG Coburg
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Berufsunfähigkeit wegen Migräne? Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. zahlt Vergleichssumme in Prozess wegen Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem LG Hamburg
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Lebensversicherung von 1871 a. G. München zahlt Vergleichsbetrag an Physiotherapeuten in Streit um Berufsunfähigkeit vor LG Stuttgart
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Berufsunfähigkeit durch Horner-Syndrom? Generali Deutschland Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag an Heizungsbauer in Verfahren vor dem LG Bonn
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Verfahren der Kanzlei Jöhnke & Reichow zur Fibromyalgie

Auch für an Fibromyalgie erkrankte Versicherte konnten wir gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherern bereits erfolgreich tätig sein:

 

Tagesmutter erhält vor dem LG Dresden eine Vergleichszahlung von Nürnberger Lebensversicherung AG in Streit um Berufsunfähigkeit wegen Fibromyalgie

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Leistungsantrag abgelehnt – wie geht es weiter?

Lehnt die Versicherung den Leistungsantrag des Versicherten ab, kann dies viele Gründe haben, die es entsprechend juristisch zu hinterfragen gilt. Oftmals erkennt die Versicherung den Eintritt der Berufsunfähigkeit trotz ärztlicher Atteste nicht an. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Versicherung die Leistung ablehnt, weil der Versicherungsnehmer wichtige Gesundheitsfragen vor Vertragsschluss falsch beantwortet hat. Sollte das der Fall sein, kann sich die Versicherung gegebenenfalls vom Versicherungsvertrag durch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung lösen. Auch könnte der Versicherer eine Vertragsanpassung vornehmen. Interessante Urteile zur Frage der Verletzung der Anzeigeobliegenheit sind nachfolgend zu finden: „Anzeigeobliegenheit“.

Der Versicherungsnehmer sollte sich in einem solchen Fall umgehend an einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Experten wenden. Es sollte jede Leistungsablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung anwaltlich überprüft werden, damit keine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vereiteln. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann den Versicherten in allen Stadien des BU-Verfahrens beraten und begleiten sowie bei der Durchsetzung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung helfen. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt in den folgenden Bereichen:

Fazit

Eine Fibromyalgie kann die Berufsausübung stark einschränken. Dies gilt sowohl für sitzende als auch für aktive Berufe. Nicht immer führt Fibromyalgie direkt dazu, dass Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Es ist immer eine Frage des Einzelfalles, ob eine so erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, die die konkrete Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent unmöglich macht und somit möglicherweise eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt.

Bevor ein Versicherungsfall bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gemeldet wird, sollte zunächst eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Denn für den Fall, dass es rechtliche Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, sollte der Versicherte dieses Kostenrisiko entsprechend versichern. Rechtsprechung zum Bereich der Rechtsschutzversicherung ist nachfolgend zu finden: Rechtsschutzversicherung.

Bevor der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung schlussendlich gemeldet wird, sollte ein telefonisches Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht vereinbart werden, um eine Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.

Weitere wissenswerte Beiträge im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachstehend zu finden: „Berufsunfähigkeitsversicherung“.

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Unsere Experten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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