Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)

Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)

Rechtsanwälte für Versicherungsrecht unterstützen gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherung

Kann Multiple Sklerose zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Multiple Sklerose (MS) ist eine autoimmune, chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. Die Erkrankung kann zu vorübergehenden oder bleibenden Behinderungen, welche sich auf den Alltag der Betroffenen auswirken, führen. In dem folgenden Beitrag erfahren Sie, was Multiple Sklerose ist und wann eine Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose besteht.

Was ist Multiple Sklerose?

Bei Betroffenen von Multipler Sklerose greift das Immunsystem eigene Nervenzellen im Gehirn und im Rückenmark an. Die Krankheitssymptome zeigen sich in sogenannten Schüben, die sich innerhalb von Stunden oder Tagen entwickeln. Während eines solchen Schubes können die Betroffenen unter einer Vielzahl von Symptomen leiden. Einige leiden unter Lähmungen des Gesichts oder des restlichen Körpers, starken Beeinträchtigungen des Sehvermögens, oder Empfindungsstörungen. Andere hingegen haben mit Gangunsicherheiten zu kämpfen, die auf Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen zurückzuführen sind. Weitere Symptome könne Blasen- und Darmstörungen, Sprechstörungen und Schluckstörungen sein. Mit den Symptomen einher gehen häufig eine erhöhte Erschöpfbarkeit, Konzentrationsprobleme und Schmerzen. Einige der Symptome eines Schubes bilden sich rückstandslos zurück. Es ist jedoch auch möglich, dass vereinzelt Schäden bleiben.

Multiple Sklerose kann genetisch bedingt sein und somit in einer Familie gehäuft auftreten. Aber auch bestimmte Umwelteinflüsse können das Risiko von Multipler Sklerose erhöhen. Eine weitere Ursache für Multiple Sklerose kann der Kontakt mit Viren sein. Bestimmte Viren veranlassen das Immunsystem zu einem selbstaggressiven Verhalten und erhöhen so das Risiko, an Multipler Sklerose zu erkranken.

Man kann mithilfe von Medikamenten versuchen, den Krankheitsverlauf von MS positiv zu beeinflussen. Ein ausschlaggebender Teil der Therapie ist die Reduktion der Schübe. Hierfür werden Medikamente genutzt, die das Immunsystem auf bestimmte Art unterdrücken oder modulieren. Einige Symptome lassen sich ebenfalls mit Medikamenten behandeln. Motorische Symptome lassen sich beispielsweise durch Physiotherapie lindern und kognitive Störungen mithilfe von Psychotherapie. Sind diese Therapiemöglichkeiten erfolglos oder nicht effektiv genug, kann es jedoch zu einer Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose kommen.

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Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)

Wurde eine Multiple Sklerose diagnostiziert, ist die Krankheit meist schon weit fortgeschritten und der Betroffenen hatte schon Schübe, die mit großen Beeinträchtigungen einhergehen. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, stellt sich dann oftmals die Frage, ab wann Multiple Sklerose zu einem Versicherungsfall im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung wird.

Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Multiple Sklerose der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Da es bei Multipler Sklerose nicht möglich ist, zu wissen, wann der nächste Schub einsetzt, führt eine Tätigkeit, bei der der Betroffene feste Termine hat oder Tätigkeiten ausführen muss, die aufgrund eines Schubes und den Folgen nicht mehr zu bewältigen sind (z.B. Autofahren), eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit als eine Tätigkeit, bei der sehr flexibel gearbeitet werden kann. Eine pauschale Aussage darüber, ob man mit Multipler Sklerose bedingungsgemäß berufsunfähig ist, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Multiple Sklerose Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Multiple Sklerose Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS) erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS) durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Eine Übersicht über einzelne Verfahren unserer Kanzlei finden Sie hier. Im Folgenden möchten wir einige unserer erfolgreichen Verfahren besonders vorstellen:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Unsere Experten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Rechtsanwalt unterstützt bei Beantragung von Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Anwalt unterstützt bei Geltendmachung von Berufsunfähigkeitsrente wegen MS.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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