Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)

Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)

Rechtsanwälte für Versicherungsrecht unterstützen gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherung

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hilft Versicherten bei einer Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS) Leistungen auf ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Eine Erkrankung an Multiple Sklerose führt nämlich nicht notwendigerweise dazu, dass Versicherte Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente gegenüber ihrem Versicherer erhalten. Vielmehr ist für die Frage der Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS) entscheidet, welche Auswirkungen die Multiple Sklerose auf den Arbeitsalltag des Versicherten hat.

Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS) hängt von ausgeübten Beruf ab!

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.”- so oder so ähnlich definieren die Versicherungsbedingen der Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig den Eintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor).

Je nachdem wie der berufliche Alltag des Versicherten ausgestaltet ist, hat die Multiple Sklerose (MS) daher große oder eher geringe Auswirkungen auf den Arbeitsalltag des Versicherten in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Will man nunmehr ermitteln, ob eine Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS) vorliegt, sollte man daher zunächst ermitteln, welche Teiltätigkeiten des ausgeübten Berufes der Versicherte infolge der Erkrankung an Multiple Sklerose nicht mehr ausüben kann und welchen Anteil diese nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten an der Gesamtarbeitszeit des Versicherten haben. Überschreitet der zeitliche Anteil der nicht ausübbaren Teiltätigkeiten den in den Versicherungsbedingungen ebenfalls festgelegten Grad der Berufsunfähigkeit (regelmäßig 50%), so kann alleine dies eine Berufsunfähigkeit begründen. Selbst wenn dieser erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht ist, so kann gleichwohl eine Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS) vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten prägend für den ausgeübten Beruf gewesen sind.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Versicherte in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens!

Egal ob der Versicherte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen möchte (siehe Berufsunfähigkeit beantragen), sich gegen eine Leistungsablehnung des Versicherers wehren möchte (siehe hierzu: Die außergerichtliche Geltendmachung der BU-Leistungen) oder aber eine Unterstützung im Nachprüfungsfahren wünscht (siehe hierzu Das Nachprüfungsverfahren) – Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Versicherte in allen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens.

Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg besprechen mit den Versicherten der Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst, in welcher Situation sich der Versicherte befindet. Hierzu ist es oftmals erforderlich die medizinischen Unterlagen des Versicherten und die Auswirkungen der Erkrankung an Multiple Sklerose auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu prüfen. Im Rahmen der Begleitung eines Leistungsantrages (siehe Der Leistungsantrag), aber auch noch nach einer Leistungsablehnung des Versicherers unterstützen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bei der Erstellung eines konkreten Stundenplans der beruflichen Tätigkeit. Hat der Versicherer eine Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose bereits abgelehnt, so prüfen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich dezidiert die Argumente des Versicherers und prüfen die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung. Dies gilt gerade im Falle der Anfechtung (siehe Die Anfechtung des Versicherers) und des Rücktritts des Versicherers (siehe Der Rücktritt des Versicherers).

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Unsere Experten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erwirken oftmals Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)

Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS) erreicht. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Versicherte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Begleitung des Leistungsantrages beauftragte, als auch in Fällen, in denen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte außergerichtlich oder vor Gericht die Rechte des Versicherten erstreiten mussten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:

 

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