Berufsunfähigkeit wegen Migräne? Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. zahlt Vergleichssumme in Prozess wegen Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem LG Hamburg

Im Streit um die Berufsunfähigkeit wegen Migräne einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin zahlt die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. vor dem Landgericht Hamburg eine fünfstelligen Vergleichssumme.

Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin

Die Versicherungsnehmerin war in zuletzt gesunden Tagen als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Universität beschäftigt. Der Kern ihrer Tätigkeit bezog sich auf die Unterstützung von Dozenten. Im Rahmen Ihrer Aufgaben bereitete die wissenschaftliche Mitarbeiterin sowohl Vorlesungen als auch eigene wissenschaftliche Präsentationen vor. Auch stand Sie täglich eine Stunde für Studenten zur Verfügung oder betreute Praktikanten. Neben dem Erstellen von Musterlösungen für Klausuren bereitete Sie neugewonnene wissenschaftliche Ergebnisse von Experimenten auf und korrigierte Praktikumsprotokolle, Klausuren oder Bachelor- und Masterarbeiten.

Nachmittags beschäftigte sich die wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Regel mit der Beschaffung von Forschungsmaterialien oder -geräten. Darüber hinaus war sie mit der Vorbereitung oder Durchführung von Experimenten betraut. Sodann sichtete sie die experimentellen Ergebnisse und evaluierte diese, um anschließend eine Besprechung mit ihrem Vorgesetzten oder dem Gruppenseminar abzuhalten.

Berufsunfähigkeit wegen Migräne?

Die wissenschaftliche Mitarbeiterin litt seit ihrem elften Lebensjahr an Migräne. Bereits in der Schulzeit war sie wegen häufiger Kopfschmerzattacken mit Verstärkung bei körperlicher Aktivität zunächst vom Schulsport und vom 14. bis zum 16. Lebensjahr sogar vom Schulunterricht befreit und zu Hause unterrichtet worden. Zu dieser Zeit trat vor und während der Kopfschmerzattacken nun auch eine starke Übelkeit mit Erbrechen auf.  Dennoch konnte sie das Abitur erfolgreich ablegen und begann anschließend ein Physikstudium.

Im Rahmen der Promotion kam es zu einer stressassoziierten Zunahme der Migräneattacken. Die Attacken kündigten sich bereits Stunden vorher mit Gereiztheit, Durchfall sowie einer Konzentrations- und Wortfindungsstörung an. Danach folgten Übelkeit mit Erbrechen, Kopfschmerzen und begleitender Photo-, Phono- und Osmophobie mit einer Dauer von 24 bis 48 Stunden. Während der Attacken kam es gelegentlich auch zu Rötung und Tränen des rechten Auges. Die Behandlung mit unterschiedlichsten medizinischen Präparaten konnte langfristig keine Besserung bewirken.

Aus den vorgenannten Umständen resultierte bei der wissenschaftlichen Mitarbeiterin insgesamt eine deutlich niedergedrückte Stimmungslage, Verlust von Freude, Konzentrationsschwierigkeiten und Erwartungsängste vor Migräneattacken im Zusammenhang mit der Arbeit im Labor, so dass sie sogar den Abbruch ihrer Promotion erwog. Des Weiteren wurde ihr eine Depression bescheinigt. Die Summe der unterschiedlichen Leiden brachte die wissenschaftliche Mitarbeiterin zu dem Entschluss, einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Migräne bei ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G., zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

Leistungsentscheidung der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.

Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. kam zu dem Ergebnis, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Migräne nicht vorlag und wies daher den Leistungsantrag der wissenschaftlichen Mitarbeiterin zurück. Ein vom Versicherer angewiesenes neurologisch-psychiatrisches Gutachten hatte nämlich nur eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit um 40% festgestellt. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin bat daraufhin Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Verfahren vor dem LG Hamburg  

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. zunächst zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Migräne und zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. Der Versicherer beharrte allerdings auf seinem ursprünglichen Entschluss und wies die Forderung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zurück.

Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit wegen Migräne übersandten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte einen weiteren Arztbrief und forderten die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. erneut zur Leistungserbringung auf. Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. kündigte danach an, die wissenschaftliche Mitarbeiterin erneut, dieses Mal neurologisch, begutachten zu lassen. Über den Zeitraum mehrerer Monate konnte allerdings kein entsprechender Gutachter gefunden werden, weswegen abermals ein psychiatrisches Gutachten für die Bewertung der Berufsunfähigkeit wegen Migräne herangezogen wurde. Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. lehnte die Leistungserbringung anschließend endgültig ab, weswegen sich die wissenschaftliche Mitarbeiterin in Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte dazu entschloss, ihre Forderung nunmehr gerichtlich weiterzuverfolgen.

Nach Erstellung der Klageschrift wurde diese an das zuständige Landgericht Hamburg versendet. Danach erfolgte die Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens und die Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung. Trotz des Scheiterns der Güteverhandlung im Termin konnte zwischen den Parteien im weiteren Verlauf ein Vergleich geschlossen werden, wonach sich die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. zur Zahlung einer fünfstelligen Vergleichssumme zugunsten der wissenschaftlichen Mitarbeiterin verpflichtete.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Hamburg macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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