In einem Streit um die Berufsunfähigkeit aufgrund einer Darmentzündung einer Grundschullehrerin vor dem LG Münster, verpflichtet sich die Nürnberger Beamten Lebensversicherung AG zur Zahlung einer fünfstelligen Vergleichssumme.
Die Versicherungsnehmerin begann nach dem Abitur ein Studium der Fachrichtung Grundschullehramt. Dieses konnte sie mit dem Staatsexamen erfolgreich beenden. In zuletzt gesunden Tagen war sie noch immer als Grundschullehrerin beschäftigt.
Ihr Arbeitstag startete regelmäßig um 6:45 Uhr mit einer 45-minütigen Fahrt zur Schule. Dort angekommen besprach sie sich zunächst mit Kollegen über die Schüler und den Unterricht und kopierte benötigte Materialien. Kurz vor Unterrichtsbeginn um 8:00 Uhr bereitete sie das Klassenzimmer vor und stand nebenbei als Ansprechpartnerin für Schüler und Eltern zur Verfügung.
Die nächsten Stunden bis 11:30 Uhr waren der Durchführung des Unterrichts gewidmet. Dabei unterrichtete sie die Kinder in den Fächern Deutsch, Englisch, Sachkunde, Kunst, sowie Werken und Textilgestaltung. Hierbei war die Grundschullehrerin besonders gefordert. In der Klasse gab es nämlich u. a. Kinder mit einem Förderschwerpunkt auf emotionale Entwicklung, mit einer Leseschwäche, mit ADHS und ein Kind, welches kein Deutsch konnte. Diese Kinder benötigten besondere Auf- und Zuwendungen mit differenziertem Material.
Zwischen den Stunden, nach und innerhalb der Pausen kam es häufig zu Konflikten und körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Kindern, sodass die Lehrerin oft Streitigkeiten klären und sanktionieren musste, bevor mit dem Unterricht gestartet werden konnte. Nach dem Unterricht tauschte sie sich erneut mit Kollegen aus, bereitete den nächsten Tag vor und führte gegebenenfalls telefonische Gespräche mit den Eltern der Schüler. Um 12:15 endete ihre Arbeitszeit und sie trat wieder die Heimreise an. Zu Hause musste die Versicherungsnehmerin dann noch weitere zwei Stunden für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts aufwenden.
Die Grundschullehrerin klagte über häufige Darmbeschwerden. Im Rahmen verschiedener Untersuchungen wurde ihr eine entzündliche Erkrankung des Dickdarms (mikroskopische Kolitis) bescheinigt, bei der es zu erheblichen Durchfällen kommt. Aufgrund dieser Erkrankung ergaben sich Probleme bei ihrer beruflichen Tätigkeit. Schon die Fahrt zur Arbeit war schwierig zu realisieren. Dasselbe galt für den Aufenthalt in der Schule. Hier hatte sie auch nicht die Option, die Schüler während der Unterrichtsstunde einfach unbeaufsichtigt zu lassen.
Darüber hinaus machten ihr depressive Zustände zu schaffen, weswegen sie sich in therapeutische Behandlung begab. Sie litt unter einer labilisierten Grundstimmung, Überforderungserscheinungen, reduziertem Antrieb und Sorgen- und Gedankenkreisen. Es fehlte ihr ständig an Kraft und Konzentration, ihre dienstlichen Anforderungen sachgemäß zu erfüllen. Sie wurde den Kindern nicht mehr gerecht und schaffte es nicht, auf deren Probleme einzugehen. Ständig vergaß sie das benötigte Material und war insgesamt unzufrieden, weil sie den Unterricht nicht derart planen konnte, wie sie es von sich gewohnt war. Die Kombination beider Leiden brachten sie schließlich dazu, ihren Berufsunfähigkeitsversicherer, die Nürnberger Beamten Lebensversicherung AG mit einem Leistungsantrag zu kontaktieren (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Nürnberger Beamten Lebensversicherung AG verweigerte der Grundschullehrerin die Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch Darmentzündung und damit auch die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Dazu erklärte sie noch die Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherer argumentierte, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorläge und behauptete zudem, dass die Grundschullehrerin bei Abschluss des Versicherungsvertrages arglistig getäuscht habe. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an, als die Grundschullehrerin bei ihnen rechtlichen Beistand ersuchte.
Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte der Anfechtung wiederholt widersprochen hatten und der Versicherer dem zunächst entgegnet hatte, an der Entscheidung festzuhalten, erklärte er dann schließlich doch, sich doch nicht mehr auf die Anfechtung zu berufen. Die Leistungsverweigerung wurde allerdings nach wie vor mit der Begründung aufrechterhalten, es läge keine Berufsunfähigkeit durch Darmentzündung vor. Daher versuchten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Berufsunfähigkeit durch Darmentzündung durch Beibringung weiterer ärztlicher Unterlagen nachzuweisen. Als lediglich eine weitere Ablehnung durch den Versicherer übermittelt wurde, war sodann Klage geboten.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erstellten die Klageschrift und übersandten diese dem zuständigen Landgericht Münster. Das Gericht verschickte unmittelbar eine Ladung zu einem frühen ersten Termin. Dabei wurde die Sach- und Rechtslage erörtert, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die Grundschullehrerin zu dieser Zeit ihre Arbeit wieder zu mehr als 50 % aufgenommen hatte. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung kam es sodann zu einer gütlichen Einigung. Die Parteien waren sich einig, dass bei der Grundschullehrerin zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung keine Berufsunfähigkeit durch Darmentzündung mehr bestand, und die Nürnberger Beamten Lebensversicherung AG verpflichtete sich, zur Abgeltung des zurückliegenden Zeitraums eine fünfstellige Vergleichssumme zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Münster macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zur Dienstunfähigkeit von Lehrern finden Sie auch unter Dienstunfähigkeit als Lehrer. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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