Berufsunfähigkeit durch Morbus Scheuermann? Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag in einem Rechtsstreit vor dem LG Rottweil

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem Rechtsstreit um eine Berufsunfähigkeit durch Morbus Scheuermann vor dem Landgericht Rottweil die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrag durch die Nürnberger Lebensversicherung AG, nachdem diese vorher den Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung erklärt hatte.

Ausbildung zum Industriemechaniker

Der Versicherungsnehmer hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit seinem Sohn als versicherter Person abgeschlossen. Der Sohn hatte eine Ausbildung zum Industriemechaniker begonnen. Sein Arbeitsauftrag bestand darin, ein Übungsstück aus Stahl manuell zu bearbeiten. Es handelte sich hierbei um einen U-förmigen Grundkörper, anhand dessen die Technik des Feilens erlernt werden sollte. Konkret ging es um den Umgang mit Feilen unterschiedlicher Größen, sowie die Verinnerlichung exakter Bewegungsabläufe. Während der Bearbeitung mussten Abstand, Ebenheit der betreffenden Flächen und die Parallelität fortlaufend überprüft werden. Am Ende des Arbeitstags galt es die Lehrwerkstadt und den Arbeitsplatz zu putzen und aufzuräumen. Dabei mussten teilweise schwere Gegenstände angehoben oder beiseitegeschoben werden, um den Bereich entsprechend der Anforderungen zu reinigen. Alle beschriebenen Tätigkeiten bedingen, u. a. eine gebückte, knieende oder sonst krafterfordernde Körperhaltung einzunehmen, um die Reinigungs- und Pflegearbeiten an den Maschinen ordnungsgemäß verrichten zu können.

Berufsunfähigkeit durch Morbus Scheuermann?

Im Rahmen der Feilarbeiten verspürte der angehende Industriemechaniker erstmals körperliche Missempfindungen. So klagte er bspw. über stechende Schmerzen im vorderen linken Brustkorb, Übelkeit, Schwindel, Herzrasen und Schmerzen im Übergang von Hals- und Brustwirbelsäule. Diese Beschwerden sorgten dafür, dass eine konzentrierte Erfüllung gestellter Aufgaben nicht länger möglich war. Kraftbedingte Arbeiten intensivierten die bereits bestehenden Schmerzen. Auch eine Unterbrechung der Arbeit bis zur Dauer von einer Stunde vermochte die Symptome nicht zu lindern.

Infolgedessen unterzog sich der Sohn einer radiologischen Untersuchung. Hierbei konnte Morbus Scheuermann, eine Wachstumsstörung der Wirbelsäule bei Jugendlichen, die lebenslange Fehlhaltungen und Rückenschmerzen zur Folge haben kann, sowie eine keilförmige Deformierung der Wirbelkörper und eine ausgeprägte Bandscheibenschädigung festgestellt werden. Der behandelnde Arzt riet aufgrund der Diagnose von Morbus Scheuermann von einer weiteren Verfolgung der Berufsausbildung zum Industriemechaniker ab. Daher entschied sich der Versicherungsnehmer, einen Leistungsantrag bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG, wegen der Berufsunfähigkeit seines Sohnes aufgrund von Morbus Scheuermann zu stellen (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen).

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?

Auf den Leistungsantrag reagierte die Nürnberger Lebensversicherung AG mit dem Rücktritt vom Versicherungsvertrag mittels schriftlicher Stellungnahme. Hierbei berief sie sich auf eine vermeintliche vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Konkret warf sie dem Versicherungsnehmer vor, er habe eine klinische Behandlung seines Sohns nicht angegeben. Infolgedessen entschied der Versicherungsnehmer, sich fachkundige Unterstützung zu suchen und bat daher die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Hilfe.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Außergerichtliches Verfahren gegen die die Nürnberger Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte widersprachen zuerst der Rücktrittserklärung und forderten die Nürnberger Lebensversicherung AG abermals zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrenten auf. Die Nürnberger Lebensversicherung AG teilte daraufhin mit, dass sie für die Leistungsentscheidung vorerst einen weiteren Arztbericht benötige. Das Resultat eben jenes Berichts veranlasste den Versicherer dazu, eine Berufsunfähigkeit durch Morbus Scheuermann ernsthaft und endgültig abzulehnen. In Abstimmung mit dem ihn betreuenden Fachanwalt für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte entschied der Versicherungsnehmer sich daraufhin, Klage gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG vor dem Landgericht Rottweil zu erheben.

Verfahren vor dem Landgericht Rottweil

Das gerichtliche Klageverfahren begann mit der Klageerhebung. Im Anschluss folgte das schriftliche Vorverfahren, in welchem beide Parteien die Gelegenheit hatten, ihre jeweiligen Argumente zur Frage der Berufsunfähigkeit durch Morbus Scheuermann und dem von der Nürnberger Lebensversicherung AG erklärten Rücktritt vom Versicherungsvertrag schriftlich gegenüber dem Landgericht Rottweil darzulegen.

Im weiteren Verlauf des Klageverfahrens wurden die Parteien zur mündlichen Verhandlung geladen. Daraufhin erfolgten Vergleichsgespräche zwischen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten und den Anwälten der Nürnberger Lebensversicherung AG. Dabei konnten die Parteien einen Vergleich erzielen. Dieser sah vor, dass die Nürnberger Lebensversicherung AG eine fünfstellige Vergleichssumme an den Versicherungsnehmer zahlte.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der vorliegende Fall vor dem Landgericht Rottweil macht erneut deutlich, dass es sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Berater aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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