Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag in Streit um Berufsunfähigkeit vor dem LG Coburg

In einem gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Coburg wegen Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte eine Vergleichszahlung der Nürnberger Lebensversicherung AG.

Bankkaufmann und Immobilienmakler

Der Versicherungsnehmer startete zunächst durch die Absolvierung einer Ausbildung zum Bankkaufmann erfolgreich in die Berufswelt. Später fungierte er als mehrfacher Geschäftsführer, wobei er in einer Immobilienmakler-Gesellschaft und in einem Finanzberatungsunternehmen tätig war.

Im Rahmen der Maklertätigkeit führte er zahlreiche Gespräche mit unterschiedlichsten Personen und Institutionen. Zu ihnen gehörten Architekten, Statiker, Energieberater, Notare, Kaufinteressenten und Nachbarn, sowie Grafikbüros, Firmen, Banken, Landratsämter und Städte. Die Unterhaltungen dienten u. a. der Planung, Ausschreibung, Kalkulation, Änderung der Grundrisse oder der Berücksichtigung von Sonderwünschen der Kunden. Weiterhin war er für das Abschließen von Verträgen, das Überprüfen der Bauzeitpläne, die Bestellung von Material für die Baustelle, sowie die Abnahme und Übergabe von Wohnungen verantwortlich. Das ohnehin schon beträchtliche Anforderungsprofil wurde durch das Überlappen der Planung aktueller und künftiger Projekte weiter angehoben.

Der Versicherungsnehmer war ferner als Geschäftsführer eines Finanzberatungsunternehmens tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit musste er sich um ca. 150 eigene Kunden kümmern, die er im Bereich Versicherungen und Finanzierung umfassend beriet. Weiterhin sorgte er sich um den Außenauftritt der Firma, wobei er regelmäßig die verschiedenen Standorte des Unternehmens aufsuchte, an Vertriebsmeetings teilnahm oder die Durchführung von Workshops realisierte.

Auswirkungen der psychischen Beschwerden

Zunächst schien der Versicherungsnehmer mit dem enormen Arbeitspensum von durchschnittlich 60 Stunden wöchentlich gut zurechtzukommen, ehe sich psychische Beschwerden einstellten. Im Zuge seines Urlaubs erlitt er eine psychische und körperliche Dekompensation, die gemeinhin als Nervenzusammenbruch geläufig ist. Infolgedessen entwickelte sich eine anhaltende depressive Symptomatik, weswegen sich der Versicherungsnehmer in stationäre Behandlung begab. Dort schilderte er, dass er sich in keiner Weise mehr belastbar fühlte. Bereits die Ankündigung, etwas tun zu müssen, versetzte ihn in Anspannung und löste Panik aus.

Der vorsichtige Versuch, die Arbeit wieder aufzunehmen, mündete in Zitterattacken, Angstgefühle und einer inneren Blockade. Zudem fehlte es ihm an Motivation und Antrieb, weswegen er zu erledigende Aufgaben verschob. Aufgrund von Gefühlen der Unsicherheit und Unfähigkeit konnte er sich nicht mehr vorstellen, Verantwortung zu übernehmen. Hinzu kamen körperliche Missempfindungen, wie starke Verspannungen und Schwellungen im Bereich des Rückens, Arm- und Kniebeschwerden, sowie ein Tinnitus. Daraufhin stellte der Versicherungsnehmer einen Leistungsantrag bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen).

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Nachträgliche Ausschlussklausel wegen vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?

Die Nürnberger Lebensversicherung AG behauptete zunächst, es läge eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor, weswegen der Versicherungsvertrag nachträglich anzupassen sei. Es sei konkret eine Ausschlussklausel in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufzunehmen, wonach eine Erkrankung und Funktionsstörung der Wirbelsäule einschließlich eventueller Folgen keine Berufsunfähigkeit begründen.

Sodann gab die Nürnberger Lebensversicherung AG eine gesundheitliche Begutachtung des Versicherungsnehmers in Auftrag. Das Ergebnis der Begutachtung veranlasste die Nürnberger Lebensversicherung AG dazu, die Berufsunfähigkeit für einen befristeten Zeitraum anzuerkennen (siehe hierzu Rückwirkend befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung und Kein befristetes rückwirkendes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung). Zur Überprüfung des zugrunde liegenden Sachverhalts wandte sich der Versicherungsnehmer sodann an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Verfahren gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte kamen nach Überprüfung sämtlicher Unterlagen zu dem Schluss, dass ein befristetes Anerkenntnis nicht hätte ausgesprochen werden dürfen, und forderten stattdessen die unbefristete Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Trotz Darlegung der einschlägigen Rechtsprechung lehnte die Nürnberger Lebensversicherung AG die Zahlung einer weiterführenden Berufsunfähigkeitsrente jedoch ab. Auch das Beibringen weiterer ärztlicher Dokumente vermochte kein Umdenken aufseiten des Versicherers zu bewirken, weswegen sodann Klage vor dem Landgericht Coburg geboten war.

Nach Klageerhebung und schriftlichem Vorverfahren folgte der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Coburg. Hierbei konnte von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Zahlung einer sechsstelligen Vergleichssumme durch die Nürnberger Lebensversicherung AG zugunsten des Versicherungsnehmers ausgehandelt werden.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Coburg macht erneut deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Berater aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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