Die Krise um die Fidentum/LombardClassic 3 GmbH & Co. KG verschlimmert sich für Anleger.
Nach der Kanzlei Jöhnke & Reichow vorliegenden Schreiben fordert die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG nunmehr offenbar von den Anlegern Ausschüttungen der Jahre 2014 zurück. Begründet wird dies seitens der Gesellschaft mit entsprechenden Wertberichtigungen einzelner Darlehen.
Nach Auffassung der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow ist es äußerst fragwürdig, ob tatsächlich eine Rückzahlungsverpflichtung der Anleger besteht. Bevor eine Rückzahlung erfolgt, sollten Anleger unbedingt einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der gegen sie erhobenen Forderung beauftragen. In diesem Zusammenhang sollten dann auch weiterführende Ansprüche der Anleger geprüft werden.
Für Rückfragen oder eine individuelle Prüfung steht natürlich auch gerne die Kanzlei Jöhnke & Reichow zur Verfügung.
Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:
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