In einem Urteil vom 09.05.2018 (Az: IV ZR 23/17) hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage des erneuten Ansetzens von Karenzzeiten nach Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung befasst.
Der BGH hatte mit seinem Urteil über das sogenannte „Hamburger Modell“ zu befinden (BGH, Urteil vom 11. März 2015 – Az. IV ZR 54/14 ). Unter dem „Hamburger Modell“ versteht man die stufenweise Wiederaufnahme der vorherigen Berufstätigkeit.