Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hat in einem Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg die Haftung des Versicherungsvertreters abgewehrt (Aktenzeichen: 11 O 1647/17).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hat in einem Verfahren vor dem LG Lübeck die Haftung des Versicherungsmaklers abgewehrt.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow wehrt für ihren Mandanten in 2 Verfahren vor dem Landgericht Bremen die Haftung des Versicherungsvermittlers ab. Versicherungsvermittler obsiegt in Prozess, in welchen er in die Haftung wegen einer angeblich fehlerhaften Beratung genommen wurde.