Das Check24-Urteil sorgte für Aufregung in der Branche. Und die Folgen? Müssen Vermittler ihre Webseiten nun mit Zwangsdownloads der Erstinformationen versehen? Ein Kurzbericht.
Der Kanzlei Jöhnke & Reichow wurde eine Abmahnung des Vergleichsportals CHECK24 gegenüber einem Versicherungsmakler zur Verteidigung vorgelegt. Damit scheinen auch kleinere Versicherungsmakler ins Visier wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen zu geraten.
Das aktuelle Check24-Urteil des OLG München sorgte für viel Aufsehen in der Versicherungsbranche.
Unwirksame Klauseln im Maklervertrag können leicht zur Haftung des Versicherungsmaklers führen. Versicherungsmakler sollten daher stets ihre eigenen Klauseln im Blick haben.
Im dem Berufungsverfahren zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), vertreten durch den Vorstandspräsidenten Herrn Michael H. Heinz, und dem Vergleichsportal CHECK24 Vergleichsportal GmbH, hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass das Vergleichsportal seine Kunden beim Erstkontakt deutlicher darüber informieren muss, dass es als Versicherungsmakler Provision für die Vermittlung von Versicherungspolicen erhält. Weiterhin hat CHECK24bei der […]
Das OLG Düsseldorf hat zu der Thematik „Kostenfalle der eigenen Abmahnung durch Abmahndisclaimer“ mit Urteil vom 26.1.2016 – I-20 U 52/15 entschieden:
Das LG Aschaffenburg hat zu der Thematik „Impressumspflicht einer sich im Aufbau befindlichen Webseite“ mit Urteil vom 03.04.2012 (Aktenzeichen 2 HK O 14/12) entschieden: „Auch wenn ein Internetauftritt noch nicht vollständig aufgebaut und abgeschlossen ist, sind Pflichtangaben nach TMG (Telemediengesetz) erforderlich, wenn mit dem Internetauftritt erkennbar geschäftliche Interessen vertreten werden sollen.“