Das Check24-Urteil sorgte für Aufregung in der Branche. Und die Folgen? Müssen Vermittler ihre Webseiten nun mit Zwangsdownloads der Erstinformationen versehen? Ein Kurzbericht.
Der Kanzlei Jöhnke & Reichow wurde eine Abmahnung des Vergleichsportals CHECK24 gegenüber einem Versicherungsmakler zur Verteidigung vorgelegt. Damit scheinen auch kleinere Versicherungsmakler ins Visier wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen zu geraten.
Das aktuelle Check24-Urteil des OLG München sorgte für viel Aufsehen in der Versicherungsbranche.
Unwirksame Klauseln im Maklervertrag können leicht zur Haftung des Versicherungsmaklers führen. Versicherungsmakler sollten daher stets ihre eigenen Klauseln im Blick haben.