Das OLG Karlsruhe hatte sich in zweiter Instanz mit Urteil vom 20.4.2018, Aktenzeichen 12 U 156/16, mit dem Thema „spontane Anzeigeobliegenheit“ beim Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beschäftigen.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem aktuellen Urteil (Urteil vom 25.11.2015 – IV ZR 277/14) mit der Arglistanfechtung des Versicherers zu befassen. Er hat entschieden, dass die Zehnjahresfrist für die Möglichkeit der Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer gilt.