Mit Urteil vom 26. 6. 2019 – Az. IV ZR 19/18 – hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Rechtsfrage zu befassen, ob im Rahmen der Verweisung des Versicherten durch den Versicherer auf eine andere berufliche Tätigkeit hinsichtlich des gebotenen Einkommensvergleichs das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen maßgeblich ist, oder dieses grundsätzlich – sofern tarifvertraglich vereinbart – fortzuschreiben ist.
Mit Urteil vom 07.04.2017 machte das OLG Saarbrücken – Az. 5 U 32/14 – deutlich, dass Versicherungen in Nachprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit formale und materielle Voraussetzungen einzuhalten haben. Hierbei geht das OLG explizit auch auf Abwägungen hinsichtlich der Grenzen der Zumutbarkeit für Versicherte ein sowie auf die entsprechende Beweislastverteilung.
Mit Urteil vom 21.12.2017 hatte sich das OLG Jena (Az: 4 U 699/13) mit der Thematik der „vormaligen Lebensstellung“ im Rahmen der Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeit zu befassen. Sachverhalt vor dem OLG Jena Der Versicherte war als Dachdeckerhelfer mit einem Stundenlohn von 10 € bei einer 40-Stunden-Woche tätig. Aufgrund eines erlittenen Bandscheibenvorfalls war der Versicherte nicht […]
Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 14.12.2017 (Az.: 2 O 3404/16) zur Thematik der Verweisung auf neu erworbene Fähigkeiten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden.
Das OLG Celle hatte sich mit der Leistungsdauer nach einem fingiertem Anerkenntnis und wiedererlangter Berufsfähigkeit im Rahmen einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) auseinanderzusetzen gehabt (Urteil vom 09.04.2018, Az. 8 U 250/17).