Mit Urteil vom 26. 6. 2019 – Az. IV ZR 19/18 – hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Rechtsfrage zu befassen, ob im Rahmen der Verweisung des Versicherten durch den Versicherer auf eine andere berufliche Tätigkeit hinsichtlich des gebotenen Einkommensvergleichs das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen maßgeblich ist, oder dieses grundsätzlich – sofern tarifvertraglich vereinbart – fortzuschreiben ist.
Mit Urteil vom 07.04.2017 machte das OLG Saarbrücken – Az. 5 U 32/14 – deutlich, dass Versicherungen in Nachprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit formale und materielle Voraussetzungen einzuhalten haben. Hierbei geht das OLG explizit auch auf Abwägungen hinsichtlich der Grenzen der Zumutbarkeit für Versicherte ein sowie auf die entsprechende Beweislastverteilung.
Mit Urteil vom 21.12.2017 hatte sich das OLG Jena (Az: 4 U 699/13) mit der Thematik der „vormaligen Lebensstellung“ im Rahmen der Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeit zu befassen. Sachverhalt vor dem OLG Jena Der Versicherte war als Dachdeckerhelfer mit einem Stundenlohn von 10 € bei einer 40-Stunden-Woche tätig. Aufgrund eines erlittenen Bandscheibenvorfalls war der Versicherte nicht […]
Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 14.12.2017 (Az.: 2 O 3404/16) zur Thematik der Verweisung auf neu erworbene Fähigkeiten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden.
Das OLG Celle hatte sich mit der Leistungsdauer nach einem fingiertem Anerkenntnis und wiedererlangter Berufsfähigkeit im Rahmen einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) auseinanderzusetzen gehabt (Urteil vom 09.04.2018, Az. 8 U 250/17).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit Urteil vom 20.12.2017 (Aktenzeichen IV ZR 11/16) wieder einmal mit der der Thematik der „bisherigen Lebensstellung“ im Rahmen der Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeit auseinanderzusetzen gehabt.
Der BGH hatte sich mit Hinweisbeschluss vom 15.02.2017 (Az. IV ZR 280/15) mit der Problematik „Treuwidrige Befristung eines Anerkenntnisses“ zu befassen. Der Versicherer hatte ein befristetes Anerkenntnis ausgesprochen. Dabei ging es unter anderem auch um die Treuwidrigkeit dieser Befristung.
Der BGH hat sich jüngst (Urteil vom 14.12.2016, Az. IV ZR 527/15) wieder einmal zu dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung geäußert. Dabei hatte sich der BGH mit einer beendeten Verweisungstätigkeit des Versicherten zu befassen gehabt. Auch hatte der BGH über eine verminderte Leistungsfähigkeit als Normalzustand des Versicherten zu befinden.
Der BGH hat sich mit Urteil vom 07.12.2016 (Az. IV ZR 434/15) wieder einmal zu dem Versicherungsrechtsgebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, geäußert. Dabei ging es um das Studium des Nachprüfungsverfahrens des Versicherers zur Berufsunfähigkeit des Versicherten.
Für den Versicherungsnehmer ist meist fraglich, was im Rahmen einer Nachuntersuchung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer beachtet werden sollte. Dieses nennt man klassischerweise „Nachprüfungsverfahren“.