Das Landgericht Mühlhausen (Thüringen) hatte sich in einem Verfahren gegen die Gothaer Lebensversicherung AG mit Urteil vom 20.07.2018 (Aktenzeichen 6 O 564/14) mit einer an multiplen Sklerose erkrankten Raumausstatterin im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu befassen gehabt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.