Immer wieder werden Vermittler von Anlagen der RWB von Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Auch der Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow liegen solche Forderungsschreiben vor, sodass mittels des vorliegenden Beitrages ein kurzer Überblick über solche Rechtstreitigkeiten gegeben werden soll.
Konkret liegt der Kanzlei Jöhnke & Reichow ein Fall der 3. RWB PrivateCapital GmbH & Co. Beteiligungs KG vor. In dem konkreten Fall rügt der Anleger dabei eine fehlerhafte Beratung durch den Vermittler der Anlage. Er behauptet, die Anlage sei für seinen Anlagezweck ungeeignet gewesen und er sie auch nicht richtig über die Risiken der Anlage (z.B. das Totalverlustrisiko) aufgeklärt worden. Solch ein Vortrag ist typisch für Anleger im Rahmen von Schadensersatzforderungen. Anhand des Einzelfalles ist dann zu klären, wie das Beratungsgespräch verlaufen ist.
Bei solchen Fragen, obliegt dem Anleger jedoch die Darlegungs- und Beweislast. Seine Chancen zu obsiegen sind daher meistens gering. Anlegeranwälte suchen daher meist auch nach anderen Wegen zu einer Schadensersatzforderung des Anlegers gegen den Vermittler zu gelangen. Beliebtes Beispiel in den Fällen RWB ist dabei eine mangelhafte Aufklärung über die Vergütungen.
Zwar bestand vor der Einführung der FinVermV keine Aufklärungspflicht des freien Anlagevermittlers, etwas Anderes galt jedoch dann, wenn die Kosten des Produktes eine Schwelle von 15% des Anlagebetrages überstiegen. Anlegeranwälte sind daher stets bemüht, in Richtung dieser Schwelle zu argumentieren. Aber Achtung: Nicht jede Art von Kosten ist bei dieser Berechnung zu berücksichtigen. Es bedarf daher der genauen Prüfung, ob die Schwelle von 15% überschritten ist. Nach Prospektangabe der RWB ist dies im Fall der 3. RWB PrivateCapital GmbH & Co. Beteiligungs KG nämlich gerade nicht gegeben.
Sollten Sie auch von einem Anleger auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so empfiehlt sich neben der umgehenden Meldung der Inanspruchnahme an Ihre Haftpflichtversicherung auch immer der Gang zu einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Gerne steht die Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Hamburg betroffenen Vermittlern zur Verfügung.
Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:
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