Die Nachrichten über die Insolvenz bei P&R Container erschüttert den grauen Kapitalmarkt. Wie Medien berichten (siehe z.B. ManagerMagazin), sollen für insgesamt 3 Gesellschaften Insolvenzantrag vor dem Amtsgericht München gestellt worden sein. Namentlich sind die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH betroffen (Az.: 1542 IN 726/18, 1542 IN 727/18 und 1542 IN 728/18). Als vorläufige Insolvenzverwalter wurden nach Angaben des Gerichts der Münchener Rechtsanwalt Michael Jaffé sowie dessen Kanzleikollege Philip Heinke eingesetzt.
Die Firma P&R betreibt seit mehreren Jahren Containerinvestments. Wie Medien berichten, gab es bereits seit einigen Wochen Spekulationen über die drohende Insolvenz von P&R. Diese Spekulationen haben sich nunmehr offenbar bewahrheitet.
P&R-Anleger stehen jetzt vor der Frage, was aus ihrer Containeranlage wird. Die Insolvenzverwalter haben Anleger bereits darum gebeten, Ruhe zu bewahren. Ziel der Insolvenzverwalter sei es, Schäden der Anleger zu vermeiden und Ansprüche der Anleger zu befriedigen. Ob dies erfolgen kann, ist jedoch noch ungewiss. Erste Anlegeranwälte stehen daher schon bereit und werben für eine Interessensvertretung (siehe z.B. Mattil).
Nicht nur Anleger, sondern auch Vermittler stehen jetzt vor der Frage, wie sie sich weiter verhalten sollen. Vermittler müssen leider damit rechnen, von Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, sollte es wirklich zu einem Verlust der Anlage kommen. Oftmals sind Vermittler leider im Fall einer Insolvenz der Anlagegesellschaft die einzig Verbliebenden, von denen Anleger ihren Anlagebetrag zurückerhalten können. Anlegeranwälte prüfen daher oftmals vorrangig Ansprüche gegen Vermittler im Hinblick auf eine fehlerhafte und/oder unvollständige Aufklärung und Beratung.
Vermittler von P&R -Anlagen sollten sich daher auf eine mögliche Inanspruchnahme vorbereiten. Hierzu empfehlen wir:
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hat sich auf die Bereiche Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und steht für Rückfragen ebenso wie für eine Interessensvertretung der Vermittler gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Jens Reichow
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:
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