Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Ende des ewigen Widerrufsrechts?

Es droht das Ende des ewigen Widerrufsrechts. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Möglichkeiten von Kreditnehmern zukünftig ihr Widerrufsrecht auszuüben erheblich beschnitten werden.

In der Vergangenheit machten viele Darlehensnehmern den Banken und Sparkassen das Leben schwer. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen war es lange Zeit möglich, Darlehensverträge auch nach mehreren Jahren noch zu widerrufen. Hiermit soll nach dem Willen des Gesetzgebers nun Schluss sein.

Zukünftig soll es eine zeitliche Frist hinsichtlich der Ausübung des Widerrufsrechtes geben. § 356b Abs.2 BGB soll im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnungsbaukreditrichtlinie so umgestaltet werden, dass das Widerrufsrecht bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss erlischt. Dies beschneidet die Rechte der Bankkunden erheblich.

Das Erschreckende dabei ist allerdings, dass diese Neuregelung auch Auswirkungen auf Altverträge hat. Nach dem Willen des Bundesrates soll die entsprechende Ausschlussfrist nämlich auch für Altverträge Anwendung finden. Damit könnten eine Vielzahl von Darlehensnehmern nachträglich ihre Rechte abgeschnitten werden. Bereits im Juni 2016 könnten viele Darlehensnehmer damit nicht mehr ihre Widerrufsrechte ausüben.

Betroffene Darlehensnehmer sollten daher unbedingt zeitnah einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung ihres individuellen Darlehensvertrages und der dort enthaltenen Widerrufsbelehrung beauftragen. Andernfalls droht ein Verlust ihrer Rechte.

Gerne steht auch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow hierfür zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Über den Autor:

Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:

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