Das OLG Köln entschied mit Beschluss vom 21.11.2018 (Az.: 20 U 45/18), darüber ob ein Ausgleichsanspruch für Versicherungsmakler besteht.
Kommt es zum Stornofall bzgl. eines vom Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsvertrages führt dies häufig auch zur Rückforderung von unverdienten Courtagen durch den Versicherer. Der vorliegende Artikel soll dabei zeigen, wie sich der Versicherungsmakler gegen entsprechende Rückforderungen wehren kann.
Der Kaufvertrag für einen Maklerbestand ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Bestandskaufs – zumindest sollte er es sein. Viele Bestandskäufe werden jedoch ohne anwaltliche Beratung und mit nur wenigen oder gar keinen schriftlichen Regelungen vollzogen. Dies kann sowohl für Käufer als auch für Verkäufer eines Maklerbestandes erhebliche rechtliche Risiken mit sich bringen.
Mit Urteil vom 22.12.2011 (Az.: I-16 U 133/10) hatte sich das OLG Düsseldorf mit der Frage auseinanderzusetzen, ob es auch einen Buchauszug für Versicherungsmakler gibt.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke aus der Kanzlei Jöhnke & Reichow im Interview mit Versicherungsmakler Bastian Kunkel von „Versicherungen mit Kopf“ zu dem Thema: Versicherungsmakler vs. Versicherungsvertreter. Klicken Sie gern rein und schauen sich das Interview und die rechtliche Fallstricke an.
Am heutigen Tage, dem 19. Dezember 2018, wurde im Bundesgesetzblatt die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) veröffentlicht. Die neue VersVermV tritt demnach am morgigen Tage, dem 20. Dezember 2018, in Kraft.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte sich mit Beschluss vom 28.09.2018 (Az: 7 L 3307/18F) mit der Ausnahme vom Provisionsabgabeverbot nach § 48b Abs. 4 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz zu befassen. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Weitergabe von Provisionen an Kunden durch ein Online-Versicherungsmaklerportal gegen das in § 48b Abs. 1 VAG normierte Provisionsabgabeverbot […]
Der Referentenentwurf zur überarbeiteten FinVermV des Bundeswirtschaftsministeriums wurde seit langer Zeit erwartet – jetzt liegt er vor und sorgt bereits für Furore.
Die richtige Rechtsform für Versicherungsvermittler ist ein wichtiges Thema. Es lohnt sich, sich mit der Rechtsform seines eigenen Vermittlerunternehmens intensiv zu beschäftigen. Das machen aber noch zu wenige und vergessen dabei die Risiken einer ungeeigneten Rechtsform im Haftungsfall oder beim Unternehmensübergang.
Die Überarbeitung der VersVermV schreitet voran. Nunmehr hat sich auch das Kabinett mit dem VersVermV-Entwurf befasst und insbesondere die Weiterbildungsverpflichtung entschärft.
Vermittler der Versicherungs- und Finanzbranche sehen sich weiterhin wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der FIDENTUS GmbH ausgesetzt. Sie sollten entsprechend ihre Webseiten genauestens überprüfen. Bezüglicher vergangener Verfahren berichtete die Kanzlei hier.
Das Check24-Urteil sorgte für Aufregung in der Branche. Und die Folgen? Müssen Vermittler ihre Webseiten nun mit Zwangsdownloads der Erstinformationen versehen? Ein Kurzbericht.
Der Kanzlei Jöhnke & Reichow wurde eine Abmahnung des Vergleichsportals CHECK24 gegenüber einem Versicherungsmakler zur Verteidigung vorgelegt. Damit scheinen auch kleinere Versicherungsmakler ins Visier wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen zu geraten.
Die Umsetzung der IDD am 23.02.2018 rückt immer näher, sodass wir für Versicherungsvermittler eine IDD Checkliste erstellt haben, welche aufzeigt, in welchem Bereich ggf. noch Handlungsbedarf besteht.
Am 23.10.2017 hat das Bundeswirtschaftsministerium seinen ersten Entwurf zur Anpassung der VersVermV veröffentlicht.
Das aktuelle Check24-Urteil des OLG München sorgte für viel Aufsehen in der Versicherungsbranche.
Mit Urteil vom 03.03.2017, Az. 13 O 53/16, hatte sich das LG Wuppertal mit der Frage der Korrespondenzpflicht der Versicherer auseinander zu setzen gehabt. Dabei war zu klären, ob ein Versicherer den bevollmächtigten Versicherungsmakler ignorieren und den Versicherungsnehmer direkt anschreiben darf.