Ab dem 01.08.2020 gelten neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler. Die Regelungen für Finanzanlagenvermittler nach der FinVermV werden neu gestaltet. Über die entsprechenden Planungen hatte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB bereits berichtet (siehe Referentenentwurf zur überarbeiteten FinVermV des Bundeswirtschaftsministeriums liegt vor).
Zwischenzeitlich ist die überarbeitete Fassung der FinVermV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 01.08.2020 in Kraft. Dies nehmen wir zum Anlass nochmals über die wesentlichen Neuerungen der überarbeiteten FinVermV zu berichten.
Für Finanzanlagevermittler ergeben sich danach insbesondere folgende gesetzliche Neuerungen:
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie auch hier: zum Gesetzestext
Für eine individuelle Beratung – auch im Hinblick auf die konkrete Umsetzung im Vermittlungsunternehmen – stehe die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Reichow ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Er betreut vor Allem Verfahren im Versicherungsrecht, zur Haftung von Versicherungsvermittlern und Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie unter folgendem Anwaltsprofil:
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