Nachdem der Versicherte in Zusammenarbeit mit den Fachanwälten für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow ein Leistungsanerkenntnis der Nürnberger Lebensversicherung AG erreicht hatte, ordnete der Versicherer einige Zeit später eine Nachprüfung der Berufsunfähigkeit an. Auch für das entsprechende Nachprüfungsverfahren wandte sich der Versicherte sodann an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Eine mögliche Leistungseinstellung konnte daraufhin erfolgreich abgewehrt werden.
In zuletzt gesunden Tagen war dem Versicherungsnehmer die medizinische Leitung eines Zentrums für chronisch erkrankte Patienten anvertraut. Hier entwickelte er Behandlungspläne und war überdies in der Verwaltung und in der Buchhaltung allein zuständig. Nach einer Borreliose Erkrankung folgte ein chronisches Fatique-Syndrom, sowie an einer Fibromyalgie. Folglich stellte er einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung AG geltend. Diese erkannten die Leistungspflicht auch an.
Anschließend entschied sich der Versicherungsnehmer seine Stelle als ärztliche Leitung aufzugeben und lediglich für drei Stunden in der Woche als Angestellter in dem Unternehmen tätig zu sein. Ferner arbeitete der Versicherungsnehmer für ungefähr zwölf Stunden in der Woche in seiner eigenen ärztlichen Praxis.
Daraufhin leitete die Nürnberger Lebensversicherung AG ca. sechs Monate nach dem Leistungsanerkenntnis das Nachprüfungsverfahren ein. Anschließend prüfte die Nürnberger Lebensversicherung AG vor allem die aktuell berufliche Situation des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Verweisung auf diese Tätigkeit, um die Leistungen einstellen zu können. Die „bisherige Lebensstellung“ bezieht sich hierbei auf die finanzielle und soziale Situation vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Diese ist jedoch nur gegeben, wenn der aktuell ausgeübte Beruf ein ähnliches soziales Ansehen hervorbringt, die Vergütung nicht um min. 20% gesunken ist und der Beruf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützen Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Bitte um Unterstützung auch im Nachprüfungsverfahren. Mit Unterstützung der Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konnte die Nürnberger Lebensversicherung AG im Nachprüfungsverfahren überzeugt werden, weiterhin Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erbringen.
Die Nürnberger Lebensversicherung AG konnte dabei davon überzeugt werden, dass der Versicherungsnehmer nicht auf die neue berufliche Tätigkeit verwiesen werden konnte. Das soziale Ansehen einer angestellten Tätigkeit liegt nämlich deutlich unter dem Ansehen einer medizinischen Leitung. Dasselbe galt bzgl. der Vergütung der neuen Tätigkeit im Vergleich zu seinem ursprünglich ausgeübten Beruf. Ergänzend hierzu verschlechterte sich der gesundheitliche Zustand des Versicherungsnehmers allmählich auch immer mehr.
Wir freuen uns über die Entscheidung des Versicherers. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung steht die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern als Ansprechpartner zur Verfügung und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Versicherungsrecht und unter Berufsunfähigkeitsversicherung.
Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.
Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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