Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben sich auf das Versicherungsrecht (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, private Krankenversicherung etc.) spezialisiert. In diesem Fachbereich verfügen wir über langjährige Erfahrung und Fachwissen, welches wir unserer Mandantschaft gerne zur Verfügung stellen.
Sie benötigen Unterstützung im Bereich der Berufsunfähigkeit? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht unterstützen Versicherte in sämtlichen Bereichen der Berufsunfähigkeit. Dabei machen wir für Versicherungsnehmer nicht nur außergerichtlich und nötigenfalls auch gerichtlich eine Berufsunfähigkeitsrente geltend, sondern unterstützen zudem auch bereits beim Leistungsantrag (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen). Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente bereits bewilligt und stellt die Zahlung später wieder ein, so unterstützen wir auch im Nachprüfungsverfahren.
Wir haben dabei bereits für Versicherte aus unterschiedlichen Berufsgruppen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht. Die Mandanten unserer Kanzlei wiesen dabei auch verschiedenste gesundheitliche Beeinträchtigungen auf. Eine Übersicht über die Berufe und Erkrankungen unserer bisherigen Mandanten finden Sie unter Berufe und Erkrankungen. Zudem sind wir auch deutschlandweit vor verschiedenen Gerichten tätig (siehe hierzu Gerichtsorte). Zu unseren Gegnern zählen dabei viele namhafte Versicherer (siehe hierzu Gegnerliste).
Auch bei Streitigkeiten mit der privaten Krankenversicherung (PKV) unterstützen wir Versicherte. Dies gilt gerade, wenn der Versicherer die Kostenerstattung verweigert oder aber auch, wenn die private Krankenversicherung den Versicherten aus der PKV herausschmeißt (siehe hierzu Der Rausschmiss aus der privaten Krankenversicherung).
Daneben vertreten wir die Interessen von Versicherten auch in anderen biometrischen Versicherungen, z.B. in Streitigkeiten in der Unfallversicherung oder der Pflegeversicherung. Ferner unterstützen wir Versicherte auch im Bereich der Sachversicherungen, z.B. nach dem Diebstahl ihres Fahrzeugs (siehe hierzu Versicherung zahlt nicht nach Autodiebstahl?).
Nach einer Falschberatung unterstützen wir sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsvermittler bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen (siehe auch Haftung des Versicherungsvertreters oder Haftung des Versicherungsmaklers).
Im Handelsvertreterrecht unterstützen wir nicht nur bei der Geltendmachung und Abwehr verschiedenster Forderungen (z.B. Provisionsrückforderung, Buchauszug, Ausschließlichkeitsgebot, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Stornoreserve und Ausgleichsanspruch), sondern stehen auch für die Beratung im Zusammenhang mit vertraglichen Gestaltungen (z.B. Aufhebungsvereinbarung zur Beendigung des Handelsvertretervertrages) zur Verfügung.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt.
Rechtsanwalt Reichow ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow und u.a. Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er betreut vor Allem Verfahren im Versicherungsrecht, zur Haftung von Versicherungsvermittlern und Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte geholfen.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt unterstützt er vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Dabei entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen geeignete Strategien dafür, wie wir Ihre Ziele bestmöglich erreichen können. Mögliche Strategien reichen von der einvernehmlichen Lösung bis hin zur bewussten Eskalation.
Wir freuen uns, dass unsere Mandanten/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren erfolgreich für die Rechte von Versicherten gestritten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:
Als Hamburger Kanzlei vertreten wir von Jöhnke & Reichow unsere Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Im Rahmen unseres Newsletters informieren wir zweimal im Monat über neue Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung in den folgenden Bereichen:
Über Ihre Anmeldung würden wir uns sehr freuen. Es erwarten Sie spannende Rechtsthemen!
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB