Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben sich auf die Bereiche Versicherungsrecht (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Wohngebäudeversicherung etc.) und Vertriebsrecht (z.B. Handelsvertreterrecht) spezialisiert. In diesen Fachbereichen verfügen die Rechtsanwälte der Kanzlei über langjährige Erfahrung und Fachwissen, welches sie den Mandanten der Kanzlei gerne zur Verfügung stellen.
Im Versicherungsrecht sind wir in sämtlichen Versicherungsbereichen tätig (z.B. Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Wohngebäudeversicherung etc.). In Leistungs- und Schadensfällen machen wir für Versicherungsnehmer zunächst außergerichtlich und nötigenfalls auch gerichtlich Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend. Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützen wir Versicherungsnehmer zudem auch bereits bei der Leistungsantrag.
Dabei vertreten wir ausschließlich die Interessen von Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern (Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern). Nach einer fehlerhaften Beratung unterstützen wir sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsvermittler bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen (siehe hierzu Haftung des Versicherungsvertreters oder Haftung des Versicherungsmaklers).
Im Vertriebsrecht begleiten wir unsere Mandantschaft in allen rechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Handelsvertreterrecht. Dabei unterstützen wir nicht nur bei der Geltendmachung und Abwehr verschiedenster Forderungen (z.B. Provisions- und Provisionsrückforderung, Buchauszug, Ausschließlichkeitsgebot, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Stornoreserve und Ausgleichsanspruch), sondern stehen auch für die Beratung im Zusammenhang mit vertraglichen Gestaltungen (z.B. Handelsvertretervertrag, Aufhebungsvereinbarung, Beendigung des Handelsvertretervertrages) zur Verfügung.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt.
Rechtsanwalt Reichow ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow und u.a. Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er betreut vor Allem Verfahren im Versicherungsrecht, zur Haftung von Versicherungsvermittlern und Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte geholfen.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Dabei entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen geeignete Strategien dafür, wie wir Ihre Ziele bestmöglich erreichen können. Mögliche Strategien reichen von der einvernehmlichen Lösung bis hin zur bewussten Eskalation.
Wir freuen uns, dass unsere Mandanten/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren erfolgreich für die Rechte von Versicherten gestritten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:
Als Hamburger Kanzlei vertreten wir von Jöhnke & Reichow unsere Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Im Rahmen unseres Newsletters informieren wir zweimal im Monat über neue Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung in den folgenden Bereichen:
Über Ihre Anmeldung würden wir uns sehr freuen. Es erwarten Sie spannende Rechtsthemen!
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB