Die Proxalto Lebensversicherung AG zahlt in einem Rechtsstreit vor dem LG Münster wegen Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine fünfstellige Vergleichssumme an eine Hausfrau.
Die Hausfrau war in ihren zuletzt gesunden Tagen vormittags mit dem eigenen Haushalt und Ihrem Kind beschäftigt. Nachdem Sie die ersten Arbeiten, wie Wäsche zusammenlegen und den Geschirrspüler ausräumen, erledigt hat, widmet sie sich ihrem Kind und den Schulvorbereitung. Hierbei bereitet sie ihrem Kind das Frühstück vor, Anschließend brachte sie ihr Kind in den Kindergarten.
Nachdem die Hausfrau zuhause wieder angekommen war, räumt sie bei ihren Großeltern den Wohn- und Essbereich auf. Anschließend bereitete sie die Medikamentenvergabe vor. Im weiteren Verlauf des Morgens, half die Hausfrau ihrer Großmutter beim Anziehen der Kompressionsstrümpfe, beim Aufstehen aus dem Bett, beim Gang ins Bad und in den Wohnbereich, bei der Einnahme ihrer Medikamente und bei der Planung des gemeinsamen Tagesverlaufs.
Den gesamten Tag über verteilt unterstützte die Hausfrau ihre Großeltern beim Essen, Mittagsschlaf halten, inhalieren sowie bei den Toilettengängen. Nebenbei erledigt Sie alle Einkäufe und passte auf ihr eigenes Kind auf, nachdem dieses aus der Schule zurückgekehrt war. Nachdem das Abendessen gekocht, serviert und angereicht wurde, wurden sowohl die Großeltern als auch das Kind bettfertig gemacht und zum Schlafen hingelegt.
Anschließend trat die Hausfrau einmal wöchentlich zu ihrem Nebenjob als Aushilfsfahrerin an. Sie holte zunächst einen Transporter ab und prüfte die Tankanzeige. Die angelieferte Ware hat sie dann in Empfang genommen und von den Paletten abgepackt. Nach Einsortierung in die entsprechenden Regale wurden alle entsprechenden Lieferscheine sortiert und verteilt. Im Anschluss wurde die verteilte Ware auf Vollständigkeit und Unversehrtheit geprüft. Die Hausfrau sortierte die Ware in ihren Transporter und führte eine abschließende Kontrolle durch. Zuletzt sicherte sie die Ware. Die Fahrt führte durch mehrere Ortschaften. An jeder Lieferstelle öffnete die Hausfrau die Räumlichkeiten und platzierte die Ware. Nach Beendigung der Fahrt kehrte die Hausfrau zum Unternehmen zurück und entlud den Transporter.
Bedauerlicherweise litt die Hausfrau im Laufe der Zeit an einer rezidivierenden depressiven Störung (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Das Ausmaß der Erkrankung zeigt sich im Alltag der Hausfrau. Sie war deutlich weniger stressresistent, sehr vergesslich und nachlässig. Trotz fortlaufender Psychotherapie und einem ambulanten Aufenthalt für einen Monat war der Alltag der Hausfrau durch Erschöpfung, Lustlosigkeit und dauerhafter Müdigkeit geprägt. Die Merkfähigkeit war massiv eingeschränkt und führte so zu vielen Fehlern während ihrer Aushilfstätigkeit. Diese Fehler mussten dann von Kollegen bereinigt werden. Dies übte weiteren Druck auf sie aus.
Auch stellt die Medikamentenvergabe ein großes Problem mit den zunehmenden Einschränkungen dar. Der Pflegegrad der Großmutter erhöhte sich mit der Zeit, sodass auch die unterstützende Tätigkeit mehr Zeit in Anspruch nahm. Ohne das morgendliche Einnehmen von Antidepressiva war es der Hausfrau nicht mehr möglich, ihren Tag zu beginnen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Proxalto Lebensversicherung AG lehnte den Antrag auf Leistungen der Hausfrau ab. Dies begründete die Proxalto Lebensversicherung AG damit, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegen würde. Nach Erhalt der Ablehnung legte die Hausfrau Widerspruch gegen die Leistungsentscheidung ein. Nach erneuter Prüfung durch den Versicherer änderte sich jedoch die Entscheidung nicht. Sodann wandte sich die Hausfrau an die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow.
Nach Sichtung des Vertragswerkes und den vorliegenden medizinischen Unterlagen zeigten die Rechtsanwälte die Vertretung der Hausfrau gegenüber der Proxalto Lebensversicherung AG an. Da die Hausfrau mittlerweile selbst als pflegebedürftig galt, übersandten die Rechtsanwälte das entsprechende Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Bedauerlicherweise hielt die Proxalto Lebensversicherung AG jedoch trotzdem weiterhin an Ihrer Leistungsentscheidung fest. Nach einiger Korrespondenz, mit welcher mehrere medizinische Unterlagen übersandt worden sind, lehnte die Proxalto Lebensversicherung AG erneut die Leistungserbringung ab.
Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erhoben Klage vor dem Landgericht Münster. Nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens und schriftsätzlicher Erörterung der Rechtslage lud das Gericht zur mündlichen Verhandlung nach Münster. Hier schlossen die Parteien einen Vergleich. In diesem Vergleich verpflichtet sich die Proxalto Lebensversicherung AG, einen fünfstelligen Vergleichsbetrag an die Hausfrau zu zahlen gegen die Aufhebung des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages.
Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin zeigt wieder einmal, dass es durchaus sinnvoll ist, sich bei Unstimmigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die sich im Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dabei ist durchaus anzuempfehlen, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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