Berufsunfähigkeit durch Depression: Vergleich mit Nürnberger Lebensversicherung AG vor LG Bamberg

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen gegenüber der Nürnberger Lebensversicherung AG vor dem LG Bamberg den Abschluss eines Vergleiches über die Zahlung eines sechsstelligen Betrages an einen aufgrund einer Depression berufsunfähigen Product Sales Managers.

Tätigkeit im Vertrieb von Produkten für die Gefäßchirurgie

Die versicherte Person war als Product Sales Manager für den Vertrieb von Produkten im Bereich der Gefäßchirurgie tätig. Seine durchschnittliche Wochenarbeitszeit lag bei ca. 53 Stunden. An drei Wochentagen arbeitete der Product Sales Manager für neun Stunden aus dem Homeoffice heraus und an zwei Tagen in der Woche war er von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Außendienst tätig. Zu seinem Aufgabenbereich gehörte die Betreuung von Bestands- und Neukunden (Krankenhäuser und Kliniken). Auch die Neukundengewinnung und Kundenbindung war Teil seines Aufgabenbereiches. Ferner war der Product Sales Manager für organisatorische Aufgaben wie Kongress- und Messeauftritte, Fachvorträge und interne Meetings zuständig. Ferner baute der Product Sales Manager die Vertriebspartnerschaften mit anderen Firmen aus der Branche auf und aus. Vor allem im Homeoffice widmete sich der Product Sales Manager der Markt- und Umsatzanalyse mit anschließender Produkt- und Portfolioanpassung. Ferner war er in einige Projektarbeiten eingebunden.

Berufsunfähigkeit durch Depressionen

Der Product Sales Manager litt über längere Zeit undiagnostiziert an einer schweren rezidivierenden Depression (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Er fühlte sich über einen längeren Zeitraum unruhig, rastlos, antriebslos und litt unter gedrückter Stimmung, verminderter Konzentrationsfähigkeit, Schlafstörungen und Ängsten. Die Beschwerden führten schlussendlich zu einer freiwilligen Einweisung in eine psychiatrische Klinik und weiteren stationären Behandlungen. Im Verlauf der Behandlung wurden weitere Diagnosen aufgestellt. So litt der Versicherte auch an ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung), PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung), Zwangshandlungen und -gedanken, Migräne ohne Aura, Tinnitus aurium und an einer Hypertonie.

Anschließend folgte eine arbeitsmedizinische Einschätzung, welche hervorbrachte, dass Arbeiten unter Zeitstress und Arbeiten im gesamten für mehr als acht Stunden nicht mehr für den Product Sales Manager möglich war. Das Belastungsprofil war für den Product Sales Manager nicht mehr handhabbar. Der permanente Erfolgsdruck, die regelmäßigen Überstunden, die ständige Notwendigkeit kurzfristig wichtige Entscheidungen zu treffen waren in Kombination mit dem Krankheitsbild nicht vereinbar. So entschied sich der Product Sales Manager einen Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit bei der Nürnberger Lebensversicherung AG zu stellen (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch versicherte Person

Die Nürnberger Lebensversicherung AG prüfte den Leistungsantrag des Versicherten. Danach wurde jedoch durch den Versicherer die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen einer angeblichen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung abgelehnt. Die Nürnberger Lebensversicherung AG erklärte sogar den Rücktritt und die Anfechtung des Versicherungsvertrages.

Hintergrund der Anfechtung und des Rücktritts war, dass der Product Sales Manager wenige Jahre vor Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung einen Verkehrsunfall erlitten hatte. Dieser hatte sowohl physische als auch psychische Auswirkungen gehabt. Im Versicherungsantrag hatte der Product Sales Manager diese Umstände nicht angegeben. Allerdings hatte die Nürnberger Lebensversicherung AG bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auch damit geworben, dass keine Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, sofern in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung keine zusammenhängende Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen bestand. Da der Unfall zum Zeitpunkt der Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung länger als 2 Jahre zurücklag, lag eine uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit vor.

Verfahren gegen den BU-Versicherer

Nach Erhalt der Leistungsablehnung wandte sich der Product Sales Manager an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Die Rechtsanwälte prüften die Angelegenheit und legitimierten sich gegenüber der Nürnberger Lebensversicherung AG. Nach einiger Korrespondenz lehnte der Versicherer die Leistungserbringung aus den vorgenannten Gründen weiterhin ab. Somit war Klage geboten.

Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erhoben daraufhin Klage vor dem Landgericht Bamberg. Das Gericht ordnete zunächst das schriftliche Vorverfahren an. Anschließend beraumte das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Im Termin selbst einigten sich die Parteien kurzfristig auf einen Vergleich. Die Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt danach eine Vergleichssumme in sechsstelliger Höhe gegen die Aufhebung des Versicherungsvertrages.

Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Das Verfahren vor dem Landgericht Bamberg zeigt wieder einmal, dass es durchaus sinnvoll ist, sich bei Unstimmigkeiten mit der eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die sich im Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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