Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit in Lüneburg

Versicherer schließen in Streit um Berufsunfähigkeit vor LG Lüneburg zweifach einen Vergleich ab

Die Versicherungsnehmerin unterhielt jeweils eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung AG und eine bei dem Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.. Nachdem sich beide Versicherer zunächst weigerten, die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen, musste sie jeweils Klage vor dem LG Lüneburg erheben. Dort konnte mit beiden Versicherern jeweils ein Vergleich mit einer erheblichen Vergleichszahlung an die Versicherungsnehmerin erreicht werden.

Kaufmännische Angestellte beim Private-Label-Hersteller

Als kaufmännische Angestellte begann der Arbeitstag der Versicherungsnehmerin üblicherweise um 08:00 Uhr. Nach Erreichen des Büros, prüfte sie zunächst den E-Mail-Eingang, las diese durch und unterschied hierbei in Aufträge, Anfragen, Reklamationen und Kundenfragen. Nach Durchsicht der Aufträge erstellte sie sich einen Tagesplan, um einen Überblick über die noch zu erledigenden Aufgaben zu haben. Gegen 09:00 Uhr fand eine Besprechung mit den Produktionsmitarbeitern statt. Hierbei wurde geklärt, welche tagesaktuellen Aufträge es gibt und welche neu dazugekommen sind. Anschließend begann sie mit der Anmeldung der zu versendenden Ware bei der jeweiligen Spedition. Hierfür musste sie alle Eckdaten wie Art der Verpackung, Maße und Gewicht selbst ermitteln und die unterschiedlichen Liefer- und Rechnungsadressen der Privat-Label-Kunden berücksichtigen. Ferner errechnete sie die Transportkosten. Danach erstellte sie weitere Dokumente wie den Lieferschein, die Produktinformationen, Gefahrgutdokumente und Zolldokumente.

Der buchhalterische Teil der Tätigkeit der kaufmännischen Angestellten belief sich auf das Erstellen von Rechnungen und Überprüfungen der Zahlungsflüsse. Hierfür führte sie mehrere Listen und Tabellen um alle Zahlungsziele, Skonti, Versandkosten und Mehrwertsteuer berücksichtigen zu können. Die Zahlungen tätigte sie dann über das Online-Banking des Unternehmens. Für neue Aufträge legte die kaufmännische Angestellte entweder neue Kunden an oder speicherte den Auftrag zu dem jeweiligen Bestandskunden. Sie bereitete sowohl die Auftragsbestätigung für den Kunden als auch die Werkstattaufträge für die Produktionsmitarbeiter vor. Zum Abschluss des Tages fand in der Regel ein Gespräch mit der Geschäftsführung und den Produktionsmitarbeitern statt.

Berufsunfähig durch maculäre Teleangiektasien

Die Versicherungsnehmerin erhielt die Diagnose maculäre Teleangiektasien. Dies ist eine Augenerkrankung, bei welcher die kaufmännische Angestellte durch die Erkrankung eine starke Verschlechterung ihrer Sehstärke erlitt. Auf dem rechten Auge sind es 20% und auf dem linken 50%. Die Verschlechterung nimmt fortschreitend zu und eine Aussicht auf Heilung besteht nicht.

So ist es der kaufmännischen Angestellten nicht mehr möglich, Worte bzw. Wortgruppen zu erfassen und zu verstehen. Sie kann nicht mehr fließend lesen, da sie auch an zentralen Gesichtsfeldausfällen leidet. Da die Tätigkeit der kaufmännischen Angestellten grundlegend aus Lesen und Schreiben besteht, sie aber beim Lesen einfacher Sätze bereits an ihre Erschöpfungsgrenze stößt, ist ein weiteres Ausüben dieser Tätigkeit nicht mehr möglich. Sie entschied sich daher dazu bei der Nürnberger Lebensversicherung AG und dem Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. jeweils einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

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Rücktritt und Anfechtung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung

Nach Antragstellung erreichte die kaufmännische Angestellte sowohl von der Nürnberger Lebensversicherung AG als auch von der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. die Leistungsablehnung nebst Rücktritt vom Versicherungsvertrag.

Die Nürnberger Lebensversicherung AG begründete dies damit, dass die kaufmännische Angestellte sich zwei Jahre vor Beantragung der Versicherung binnen zwei Wochen zweimal bei ihrem Hausarzt wegen einer schweren depressiven Episode und Schlafproblemen vorgestellt hatte. Der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. stütze den Rücktritt und die Anfechtung darauf, dass die kaufmännische Angestellte ihr Einkommen falsch angegeben hatte, um eine höhere Berufsunfähigkeitsrente versichern zu können. Ferner bemängelte der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. ebenfalls die nicht angegebene schwere Depression.

Nach den entsprechenden Leistungsablehnungen schaltete die kaufmännische Angestellte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zur außergerichtlichen Interessenvertretung ein. Die Fachanwälte für Versicherungsrecht legitimierten sich gegenüber den Versicherern und forderten die Übersendung der Akten an. Nach Sichtung und rechtlichen Prüfung der Angelegenheit forderte die Kanzlei die Nürnberger Lebensversicherung AG und den Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. zur Leistungserbringung auf. Dies lehnten beide Versicherer jedoch außergerichtlich ab. Gegenüber beiden Versicherern erfolgte sodann eine Klageerhebung vor dem Landgericht Lüneburg.

Zwei gerichtliche Verfahren vor dem Landgericht Lüneburg

Nach Einreichung der Klagen am Landgericht Lüneburg erörterten die Parteien jeweils den Umfang und die genaue berufliche Tätigkeit der kaufmännischen Angestellten sowie die angebliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Hier betonten die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow, dass die kaufmännische Angestellte keine Tatsachen willentlich und somit nicht vorsätzlich in den Anträgen auf Abschluss der Versicherungen verschwiegen hatte. Es würde daher keine Anzeigepflichtverletzung vorliegen. Während die Parteien auf die Verkündungstermine und somit auf das weitere Vorgehen des Gerichts in den Fällen warteten, entschieden sie sich Vergleichsverhandlungen aufzunehmen. Schließlich einigten sich die Parteien ohne Hilfe des Gerichts. Beide Versicherer zahlten der kaufmännischen Angestellten eine Vergleichssumme gegen Aufhebung des Versicherungsvertrages.

Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Das Verfahren vor dem Landgericht Lüneburg zeigt wieder einmal, dass es durchaus sinnvoll ist, sich bei Unstimmigkeiten mit der eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die sich im Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dabei ist anzuempfehlen, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können. Die entsprechende Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts zahlreich sind.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Rechtsanwalt Bernhard Gramlich erwirkt für Versicherte vor LG Lüneburg in zwei Verfahren wegen Berufsunfähigkeit einen Vergleich.

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