LG Neuruppin: Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. zahlt Vergleichsbetrag in Streit um Berufsunfähigkeit

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow erreichte in einem Streit um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente vor dem LG Neuruppin die Zahlung eines Vergleichsbetrages der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. an die Versicherungsnehmerin.

Berufsunfähig wegen mittelgradig depressiver Episode

Die Symptomatik der Versicherungsnehmerin begann schleichend. Zunächst litt Sie an Panikattacken, Herzstolpern, reduzierter Stresstoleranz, Insuffizienzerleben und Schlafstörung. Die Versicherungsnehmerin litt an einer Angststörung gekoppelt mit einer rezidivierenden mittelgradigen Depression. Nach Abschluss einer Verhaltenstherapie wurde seitens der Versicherungsnehmerin eine Rehabilitationsmaßnahme begonnen. Im Nachgang wurde ein Wiedereinstieg in das Berufsleben mit dem Hamburger Modell versucht, der jedoch scheiterte.

Die Versicherungsnehmerin entschied sich schließlich Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei dem Alten Leipziger Lebensversicherung a.G. zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Nach Einreichung des Leistungsantrages lehnte der Versicherer die Leistungserbringung ab, da keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit (siehe hierzu Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?) vorläge. Anschließend wandte sich die Versicherungsnehmerin an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch Fachanwalt für Versicherungsrecht

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow baten im ersten Kontakt mit der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. um Übersendung eines gesamten Aktenauszuges. Nach Erhalt wurden die vorliegenden Unterlagen zunächst gesichtet und anschließend bezifferten die Rechtsanwälte die Ansprüche der Versicherungsnehmerin gegenüber dem Versicherer. Dieser lehnte aus den vorgenannten Gründen die Leistungserbringung zwei weitere Male ab. Sodann entschied sich die Versicherungsnehmerin zur Klageerhebung vor dem Landgericht Neuruppin.

Klageverfahren vor LG Neuruppin gegen Alten Leipziger Lebensversicherung a.G.

Nach Klageerhebung vor dem Landgericht Neuruppin erörterten die Parteien schriftsätzlich die Rechtslage des Verfahrens. Anschließend setzte das Gericht den ersten Termin zur mündlichen Verhandlung an, in welchem eine Beweisaufnahme zum Berufsbild der Versicherungsnehmerin in zuletzt gesunden Tag durch Zeugenvernehmung durchgeführt wurde. Zur Fortführung der Beweisaufnahme wurde seitens des Gerichts erneut zur mündlichen Verhandlung geladen. Im Verlauf des Gerichtstermins war die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. dann jedoch bereit, mit der Versicherungsnehmerin einen Vergleich zu schließen. Der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. verpflichtete sich darin eine Vergleichssumme an die Versicherungsnehmerin zu zahlen. Im Gegenzug wurde der streitgegenständliche Versicherungsfall abgegolten. Es steht der Versicherungsnehmerin jedoch frei, einen neuen Leistungsantrag bei dem Versicherer einzureichen.

Expertenrat zahlt sich in BU-Verfahren aus!

Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es stets ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Ablehnung eines Leistungsantrages eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich des Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, überprüfen zu lassen.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen (siehe hierzu Fallbeispiele der Kanzlei Jöhnke & Reichow). Konkrete Beispiele zur Berufsunfähigkeit bei Depression finden Sie Hier. Eine Zusammenfassung finden Sie auch unter Berufsunfähigkeit wegen Depression

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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