Teamassistentin erhält Vergleichsbetrag in Streit um Berufsunfähigkeit vor dem LG Nürnberg-Fürth

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für eine Teamassistentin in einem gerichtlichen Streit um Berufsunfähigkeitsrenten vor dem LG Nürnberg-Fürth mit der Nürnberger Lebensversicherung AG die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages.

Teamassistenz im Qualitätsmanagement

Ein regulärer Arbeitstag begann für die Teamassistentin um 08:00 Uhr morgens. Nach Erreichen des Büros überprüfte sie die eingegangenen E-Mails. Anschließend bearbeitete sie die dadurch entstandenen Arbeitsaufträge und beantwortete gegebenenfalls Rückfragen.

Danach widmete die Teamassistentin sich den Auditunterlagen. Sie prüfte die eingegangenen Unterlagen bereits durchgeführter Audits und erfasste die Daten und Bewertungen im System. Ferner stellte sie die angefallenen Kosten den entsprechenden Niederlassungen in Rechnung.

Auch bearbeite sie über die firmeninterne Software Beanstandungen, Reklamationen und Verbesserungsvorschläge von internen Mitarbeitern. Diese leitete sie an die Fachabteilungen mit der Bitte um Bearbeitung weiter und zum Abschluss noch an die Geschäftsleitung. Für das betriebsinterne Intranet arbeitete die Teamassistent regelmäßig Prozessbeschreibungen und Verfahrensanweisungen aus. Diese wurden in der Regel mit den jeweiligen Fachabteilungen besprochen, skizziert und mittels Software veröffentlicht. Darüber hinaus erstellte sie Umbuchungsanzeigen und nahm an Meetings teil. Die Betreuung von Auszubildenden gehörte ebenfalls zur Tätigkeit der Teamassistenz.

Schwere depressive Episode, Endometriose, LWS- und ISG-Syndrom

Die Teamassistentin spürte vermehrt eine Erschöpfung. Verstärkt durch negative Gedanken und Hyperventilationen führten dies dazu, dass sie nicht mehr klar denken konnte. Neben einer anhaltenden schweren depressiven Episode litt die Teamassistentin auch an chronischen Spannungskopfschmerz, an einer Anpassungsstörung, Angststörung, Hypothyreose, Akne, Neurodermitis, Endometriose, Bruxismus und an einem LWS- uns ISG-Syndrom.

Die Teamassistentin litt bei Panikattacken in der Regel auch an Durchfall. Diese wurden grundsätzlich durch einfachsten Stress oder Druck von Dritten ausgelöst.  Die anhaltende Müdigkeit ließ die Teamassistentin nicht konzentriert arbeiten. Die chronischen Schmerzen durch die ISG-Blockade und die Endometriose verschlechterten den Gesundheitszustand zunehmend. Schließlich musste die Teamassistentin sich einer totalen laparoskopischen Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter) unterziehen.

Die Folgen der OP waren Inkontinenz und Schmerzen beim Urinieren. Dies verschlechterte weiterhin die psychischen Beschwerden. Die Blockade des ISG rief Schmerzen im Bein hervor. Diese führten wiederum dazu, dass die Teamassistentin täglich auf die Einnahme von Schmerzmitteln angewiesen ist.

Die Verfassung der Teamassistentin führten dazu, dass sie ihre Arbeit nur noch teilweise oder gar nicht mehr ausüben konnte. Ihr fehlte das Verständnis, um gewisse Zusammenhänge herzustellen, und sie versuchte stets, Meetings und Gesprächen unter vier Augen aus dem Weg zu gehen. Menschenansammlung lösten in ihr ein Beklemmungsgefühl aus. In solchen Situationen hatte sie daher immer mehr Schwierigkeiten, die richtigen Worte zu finden. Auch litt die Ausbildung der Lehrlinge enorm unter ihrer verminderten Leistungsfähigkeit.

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsprüfung der Nürnberger Lebensversicherung AG

Die Teamassistentin beantragte daraufhin Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung AG (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Diese führte eine Leistungsprüfung durch und lehnte anschließend die Leistungserbringung ab. Nach Auffassung der Nürnberger Lebensversicherung AG lag keine 50%ige Berufsunfähigkeit vor. Sodann beauftragte die Teamassistentin die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, welche im Versicherungsrecht und gerade auf Berufsunfähigkeitsversicherungsverfahren spezialisiert ist.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zeigten gegenüber dem Versicherer die Vertretung der Teamassistentin an. Zwischenzeitlich wurde der Teamassistentin volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Dies wurde der Nürnberger Lebensversicherung AG mitgeteilt. Die Rechtsanwälte forderten den Versicherer erneut zur Leistungserbringung auf. Die Nürnberger Lebensversicherung AG hielt jedoch weiterhin an der Leistungsentscheidung fest. Die Teamassistentin beauftragte die Kanzlei Jöhnke & Reichow daher, Klage vor dem LG Nürnberg-Fürth zu erheben.

Gerichtliches Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth

Nach Klageerhebung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zeigten die Rechtsanwälte der Nürnberger Lebensversicherung AG an, dass der Versicherer sich gegen die Klage verteidigen wolle. Sodann erfolgte zwischen den Parteien der Austausch wechselseitiger Schriftsätze. Das Landgericht Nürnberg-Fürth beraumte sodann einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.

In der mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien dann einen Vergleich, in welchem sich die Nürnberger Lebensversicherung AG verpflichtete, zur Abgeltung des Versicherungsfalles einen fünfstelligen Vergleichsbetrag an die Teamassistentin zu zahlen. Der Versicherungsvertrag blieb dabei erhalten und wird beitragspflichtig fortgeführt.

Expertenrat zahlt sich in BU-Verfahren aus!

Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es stets ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Ablehnung eines Leistungsantrages eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich des Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, überprüfen zu lassen.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen (siehe hierzu Fallbeispiele der Kanzlei Jöhnke & Reichow). Konkrete Beispiele zur Berufsunfähigkeit bei Depression finden Sie Hier. Eine Zusammenfassung finden Sie auch unter Berufsunfähigkeit wegen Depression.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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