Nach dem Vorwurf einer arglistigen Täuschung und Anfechtung der Vertragsannahmeerklärung, erkennt die Allianz Lebensversicherungs-AG die Berufsunfähigkeit von Fachinformatiker nach der außergerichtlichen Tätigkeit von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte an.
Der Versicherungsnehmer begann die Ausbildung zum Fachinformatiker. Die Arbeitszeit betrug 40 Stunden an fünf Tagen in der Woche. Sein zu erlernendes Aufgabengebiet erstreckte sich über die kundenspezifische Problemlösung aller Soft- und Hardwareprobleme, die Wartung der hauseigenen Systeme wie auch Inbetriebnahme, Installation, Einrichtung, Konfiguration und Pflege der Systeme. Im Betrieb sollte er vor allem die Konzeption, Realisierung und Anpassung von EDV-Systemen erlernen.
Die Ausbildungsdauer erstreckte sich aufgrund von krankheitsbedingten Pausen bereits über einen Zeitraum von 4,5 Jahren. Der Fachinformatiker besuchte während seiner Ausbildung an 1,5 Tagen in der Woche die Berufsschule, um den theoretischen Teil der Ausbildung vermittelt zu bekommen. Innerhalb der Ausbildung übernahm der Fachinformatiker oft den telefonischen Kundensupport und half den Kunden mit Ihren Anliegen weiter. Zeitgleich arbeitete er auch an mehreren internen Projekten. Auch war er für den Bereich der Hard- und Software zuständig. Im Bereich der Softwareweiterentwicklung war der Fachinformatiker für das Application Management (deutsch: Anwendungsmanagement) zuständig. Hier handelte es sich im Detail um die Entwicklung und Betreuung von Applikationen. Auch die Wartung und die Überwachung des Servers (Server Management) gehörte zu seiner täglichen Arbeit.
Bereits in jungen Jahren bemerkte der Fachinformatiker eine außergewöhnliche Niedergeschlagenheit. Das Trägegefühl und die Antriebslosigkeit nahmen während der Ausbildung immer mehr zu. Schlussendlich musste der Fachinformatiker die Prüfung bei der IHK nach einem stationären Aufenthalt ablegen. Neben einer anhaltenden depressiven Störung litt der Fachinformatiker auch an einer schweren depressiven Störung – die sogenannte „Double Depression“ (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Depression).
Weiter litt der Fachinformatiker an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und seit dem 21 Lebensjahr an einer Cannabisabhängigkeit. Die depressive Verstimmung des jungen Fachinformatikers führten in ihrer schlimmsten Zeit zu Planungen eines Suizids. Ein Versuch hat glücklicherweise nie stattgefunden, da die behandelnde Ärztin den Fachinformatiker umgehend zur stationären Behandlung überwiesen hatten.
Der Versicherungsnehmer stellte daraufhin einen Leistungsantrag bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Allianz Lebensversicherungs-AG (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach Erhalt des Leistungsantrages prüfte die Allianz Lebensversicherungs-AG die Unterlagen und den Inhalt des Antrages. Anschließend lehnten sie die Leistungserbringung ab und stützten die Leistungsentscheidung auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (siehe hierzu: Welche (vor-) vertraglichen Obliegenheiten bestehen für Versicherungsnehmer?) des Fachinformatikers und erklärten den Rücktritt. Der Versicherer ging davon aus, dass der Versicherungsnehmer im Antrag auf Abschluss der Versicherung die Gesundheitsfrage zum Drogenkonsum vorsätzlich mit „Nein“ beantwortet hatte, obwohl der Fachinformatiker angeblich bereits vor Vertragsbeginn Drogen konsumiert haben sollte. Daraufhin wandte sich der Fachinformatiker an die Fachanwälte für Versicherungsrecht von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte prüften zunächst das Versicherungsvertragswerk des Fachinformatikers. Anschließend legitimierten sich die Rechtsanwälte gegenüber der Allianz Lebensversicherungs-AG und forderten einen Aktenauszug an. Ferner wurden die übersandten Unterlagen hinsichtlich der Leistungsablehnung gesichtet. Die Fachanwälte für Versicherungsrecht forderten die Allianz Lebensversicherungs-AG im Anschluss zur Leistungserbringung auf. Sie argumentierten, dass der Fachinformatiker erst nach Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung das erste Mal mit Cannabis in Kontakt gekommen sei. Nach ca. zwei Wochen Prüfung, sprach die Allianz Lebensversicherungs-AG daraufhin ein Leistungsanerkenntnis aus und nahm den Rücktritt vom Versicherungsvertrag zurück.
Der vorliegende Fall zeigt wieder einmal, dass es durchaus Sinn machen kann, sich von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die praktisch ausgebildet im Versicherungsrecht sind. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Auch dabei ist es vorteilhaft sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherern zurückblicken können.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Fachinformatikern finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Fachinformatiker. Einen Überblick finden Sie zudem auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.