HanseMerkur Lebensversicherung AG zahlt Vergleichssumme in Streit um Berufsunfähigkeit vor LG Kiel 

Vor dem Landgericht Kiel einigten sich die HanseMerkur Lebensversicherung AG und ein Kaufmann für Spedition- und Logistikdienstleistungen in einem Streit um eine Berufsunfähigkeit auf eine Vergleichszahlung. Der Kaufmann für Spedition- und Lagerdienstleistung hatte vorher mit Hilfe der Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht.

Kaufmann für Spedition- und Logistikdienstleistungen  

Der Versicherungsnehmer legte eine Lehre zum Kaufmann für Spedition- und Logistikdienstleistungen ab und war danach weiterhin im selben Logistik- und Versandunternehmen tätig. Er war danach für den Bereich Luftfracht, Export und Gefahrgut zuständig. Sein Arbeitstag startete in der Regel mit dem Hochfahren der Computer und anschließend aller notwendigen Programme. Zunächst kümmerte sich der Versicherungsnehmer um seine E-Mails, insbesondere um jene, die mit den tagesaktuellen Aufträgen verbunden waren. So kümmerte er sich um die Statuspflege, um Reklamationen aufgrund von stornieren Flügen und um die Korrespondenz mit den Kunden, sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch. Im weiteren Verlauf des Tages bearbeitete der Versicherungsnehmer alle weiteren Aufträge. Hierfür holte und vergab er LKW-Transportangebote und erstellte die hierfür notwendigen Dokumente. Zuständig war der Versicherungsnehmer auch für die Abrechnung und die weitere Kalkulation sowie die Kreditlimitüberwachung. Im Speziellen war er vor allem für die Gefahrgutabfertigung zuständig.

Berufsunfähigkeit nach Verkehrsunfall

Im März 2019 erlitt der Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall. Während der Versicherungsnehmer seine Fahrspur mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit befuhr, näherte er sich einer Kreuzung. Die Ampel zeigte grünes Licht; somit fuhr der Versicherungsnehmer in die Kreuzung bei gleichbleibendem Tempo ein. Gleichzeitig bog ein Fahrzeug von der entgegengesetzten Fahrspur links ab und die Fahrzeuge kollidierten.

Am darauffolgenden Tag bemerkte der Versicherungsnehmer eine außerordentliche Schwellung an seinem linken Handgelenk, die mit starken Schmerzen einherging. Sofort stellte sich der Versicherungsnehmer in einer chirurgischen Praxis zur Untersuchung vor und ließ sich röntgen. Da das Röntgenbild unauffällig war, wurde am nächsten Tag ein MRT durchgeführt, auf welchem ein mehrfacher Bruch des Mittelhandknochens der linken Hand festgestellt wurde. Die Genesung verlief nicht wie es der Versicherungsnehmer erwartet hatte und so wurde anschließend ein Komplexes regionales Schmerzsyndrom diagnostiziert. Dies wurde mit einer Cortison Stoßwellentherapie, Lymphdrainage, Ergotherapie und Krankengymnastik behandelt.

Nach dem Unfall war die Feinmotorik des Versicherungsnehmers erheblich gestört, da einzelne Finger zeitweilig taub waren. So war eine am Computer zu erledigende Arbeit unmöglich, ohne einen erheblich größeren Zeitaufwand, da die Arbeit nur noch mit einer Hand erledigt werden konnte. Der Versicherungsnehmer entschied sich daraufhin einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Hilfe der darauf spezialisierten Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte einzureichen (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen). Die HanseMerkur Lebensversicherung AG trat anschließend wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurück.

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Interessenvertretung im außergerichtlichen Verfahren

Die Hamburger Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow begleiteten den Versicherungsnehmer auch im außergerichtlichen Verfahren gegen den BU-Versicherer. Nach kurzem Schriftwechsel erteilte die HanseMerkur Lebensversicherung AG ein befristetes rückwirkendes Anerkenntnis wegen eines eingeholten Gutachtens. Da dies nach der aktuellen Rechtsprechung unzulässig ist (siehe hierzu Rückwirkend befristete Anerkenntnisse in der Berufsunfähigkeitsversicherung?), forderten die Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow ein unbefristetes Anerkenntnis des Versicherers. Dies lehnte die HanseMerkur Lebensversicherung AG jedoch ab. Somit war seitens des Versicherungsnehmers Klage geboten.

Klageverfahren vor dem LG Kiel gegen die HanseMerkur Lebensversicherung AG

Nach Klageerhebung am Sitz des Versicherungsnehmers begann das schriftliche Vorverfahren. Sodann erörterten die Parteien die Rechtslage schriftsätzlich und das Landgericht Kiel terminierte eine mündliche Verhandlung. Nach dem Gerichtstermin schlossen die Parteien einen Vergleich auf Widerruf.

Bedauerlicherweise widerrief der Versicherer den Vergleich wegen einer angeblichen gesundheitlichen Verbesserung des Versicherungsnehmers. Nach einer erneuten streitigen Verhandlung schlossen die Parteien erneut einen Vergleich auf Widerruf. Dieser wurde sodann rechtskräftig. Die Parteien einigten sich auf eine Vergleichszahlung gegen die Aufhebung des Versicherungsvertrages.

Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin zeigt wieder einmal, dass es durchaus sinnvoll ist, sich bei Unstimmigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die sich im Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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