Berufsunfähigkeit durch Horner-Syndrom? Generali Deutschland Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag an Heizungsbauer in Verfahren vor dem LG Bonn  

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem Verfahren vor dem LG Bonn bezüglich der Frage einer Berufsunfähigkeit durch Horner-Syndrom die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages durch die Generali Deutschland Lebensversicherung AG an einen Heizungsbauer.

Ausbildung zum Heizungsbauer

Der Versicherungsnehmer schloss eine Berufsausbildung zum Zentralheizungs- und Lüftungsbauer ab. In zuletzt gesunden Tagen war er nach wie vor in Ausübung seiner erlernten Tätigkeit beschäftigt. Ein klassischer Arbeitstag begann mit der Erstellung von Angeboten, sowie Dienstleistungsabrechnungen nach entsprechendem Aufmaß und den verwendeten Materialien und dem anschließenden Versenden der Rechnung per Post oder E-Mail. Anschließend bereitete er sich für die Arbeit auf der Baustelle vor. Hierfür stellte er das benötigte Werkzeug und Material zusammen und begab sich mit dem Transporter auf den Weg.

Auf der Baustelle angekommen, musste diese zunächst eingerichtet werden, beispielsweise mussten die Böden mit einem Schmutzschutz versehen werden. Die Arbeit auf der Baustelle war geprägt von körperlicher Betätigung unterschiedlichster Art. Dazu gehörten Abmessungen, Zuschneiden von Material, Bohren, Schrauben, je nach Befestigung auch Überkopfarbeiten, Verputzen bzw.  Spachteln, Benutzung der Schleifmaschine mit Schutzbrille und Maske etc. Während all dieser Vorgänge trug er stets ein Headset, um dringliche Anrufe von Kunden, z.B. aufgrund von Heizungsausfällen oder Wasserrohrbrüchen, entgegennehmen zu können. Nach Auftragserledigung mussten die Räumlichkeiten wieder aufgeräumt und gereinigt werden. Neben anspruchsvollen Projekten kümmerte er sich auch um sanitäre Kleinaufträge, wie das Installieren neuer Armaturen oder das Austauschen eines WCs.

Berufsunfähigkeit durch Horner-Syndrom?

Der Heizungsbauer fiel bei einem Sturz auf die linke Gesichtshälfte. Drei Monate nach diesem Vorfall bemerkte er bei Betrachtung seines Gesichts eine hängende Lippe sowie ein hängendes Augenlied. Daraufhin ließ er sich wegen des Verdachts auf einen Schlaganfall in einem Krankenhaus ärztlich begutachten. Die Ergebnisse einer CT- und MRT-Untersuchung lieferten keine Auffälligkeiten hinsichtlich eines Schlaganfalls. Jedoch wurde bei der Durchführung einer Ultraschalluntersuchung ein Verschluss der linken Hirnschlagader festgestellt. Ferner wurde das Horner-Syndrom diagnostiziert, eine Nervenschädigung, bei der der sympathische Halsstrang, der vom Hypothalamus bis zum Auge führt, unterbrochen ist.

Das Horner-Syndrom sorgte beim Heizungsbauer für eine Schwellung des linken Auges gepaart mit dem Austritt von Tränenflüssigkeit und der Entstehung starker anhaltender Schmerzen. Ferner litt er an Konzentrationsproblemen, die das Arbeiten auf der Baustelle erheblich erschwerten. Wenn er auf einem Gerüst oder einer hohen Leiter stand oder Überkopfarbeiten ausführte, plagten ihn Schwindelanfälle. Das führte dazu, dass er gegenüber seinen Kunden zahlreiche Aufträge ablehnen und selbst bei vergleichsweise kleinen Aufgaben häufige Pausen einlegen musste.

Der Heizungsbauer stellte sodann einen Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit durch Horner-Syndrom bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Generali Deutschland Lebensversicherung AG (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen) zu stellen. Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG verweigerte jedoch nicht nur die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, sondern erklärte im Rahmen des Leistungsprüfungsverfahren sogar den Rücktritt vom Versicherungsvertrag aufgrund unrichtiger Angaben des Heizungsbauers hinsichtlich seines Gesundheitszustands bei der Antragsstellung. Daraufhin konsultierte der Heizungsbauer sodann Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Das Verfahren gegen die Generali Deutschland Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten die Generali Deutschland Lebensversicherung AG im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens mehrfach auf, nicht weiter an dem erklärten Rücktritt von der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung festzuhalten und die versicherte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Der Versicherer wies das entsprechende Begehren jedoch entschieden zurück. Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG war außergerichtlich lediglich bereit, dem Heizungsbauer ein Vergleichsangebot in Höhe eines mittleren vierstelligen Betrages anzubieten.

Nach Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte lehnte der Heizungsbauer ein solches Vergleichsangebot ab. Nach einer letzten Leistungsaufforderung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und der entsprechenden endgültig erteilten Ablehnung des Versicherers, wurde sodann Klage vor dem Landgericht Bonn erhoben. Daraufhin beraumte das Landgericht Bonn eine Güteverhandlung an. Im Anschluss an diesen Termin konnte sodann eine einvernehmliche Einigung erreicht werden. Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG war dabei zu einer deutlichen Erhöhung ihres außergerichtlichen Vergleichsangebotes bereit. Schlussendlich zahlte sie einen fünfstelligen Vergleichsbetrag an den Heizungsbauer.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Bonn macht erneut deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Streitigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Rechtsanwalt erreicht Vergleichszahlung in Streit um Berufsunfähigkeit durch Horner-Syndrom

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