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Die Beweislast für Berufsunfähigkeit!

Der Versicherte ist in der Beweislast für eine Berufsunfähigkeit! Es obliegt dem Versicherten, die umfangreichen Fragen des Versicherers im Rahmen des Leistungsantrages auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu beantworten (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Dabei gilt es, umfangreiche und umfassende Tätigkeitsbeschreibungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit anzufertigen. Die Tätigkeitsbeschreibungen sind zwingend notwendig, denn der Versicherte muss dem Versicherer gegenüber darlegen, dass er seine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Der Versicherte ist in der Beweislast für den Eintritt des Versicherungsfalls, also für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit.

Zuletzt konkret ausgeübter Beruf: Qualitätsmanager

Dazu ein aktueller Fall aus der anwaltlichen Praxis: Nachdem der Versicherte seinen ursprünglich ausgeübten Beruf als Qualitätsmanager – zuständig für Zertifizierungen in einem großen Unternehmen – gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, zeigte dieser dem Versicherer den Versicherungsfall an und bat um entsprechende Leistungsantragsunterlagen. Der Versicherer übersandte so dann eine Fülle von Unterlagen.

Alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers erörtern

Im Rahmen der Bearbeitung des Leistungsantrags ist für die beauftragte Kanzlei vor allem wichtig, alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers zu erörtern. Insbesondere muss der Versicherte darüber beraten werden, was der Versicherer mit den in dem Leistungsantrag gestellten Fragen genau wissen möchte. Der “Teufel” steckt bekanntlich im Detail, hier also zwischen den Zeilen und bedarf somit der Aufklärung des Versicherten. Auch gilt es die entsprechenden Unterlagen auszuwerten, die dem Leistungsantrag beizufügen sind. Dazu zählen ärztliche Nachweise wie Befunde, Diagnosen und Atteste sowie unter anderem Lohn- und Gehaltsnachweise und Steuerbescheide.

Der Versicherte ist dabei auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Leistungsantrags-Verfahrens hinzuweisen. Dabei muss auch in diesem “frühen” Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen werden. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens sind dem Versicherten transparent darzulegen und nachvollziehbar aufzuzeigen.

Anerkennung der Berufsunfähigkeit nach sechs Tagen

In dem vorliegenden Fall wurde der Leistungsantrag bereits nach sechs Tagen durch den Versicherer vollumfänglich bewilligt. Dementsprechend musste auch kein förmliches außergerichtliches Verfahren gegen den Versicherer geführt werden, denn dieser hatte alle vertraglichen Ansprüche des Versicherten unbefristet anerkannt. Der Versicherer kehrte dabei auch rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherten aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des BU-Verfahrens zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

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Berufsunfähigkeits-Verfahren beginnt bereits mit dem Leistungsantrag

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das sogenannte Berufsunfähigkeits-Verfahren bereits mit dem Leistungsantrag beginnt. Aus diesem Grund sollte frühestmöglich kompetente und qualifizierte Unterstützung in Anspruch genommen werden. Dieses ist auch für ein weiteres BU-Verfahren nach einer möglichen Ablehnung des Leistungsantrags durch den Versicherer sehr wichtig, da mit diesem Leistungsantrag bereits die Weichen für ein weiteres Verfahren gegen den Versicherer gestellt werden.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen. Gerne unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen.

Soforthilfe und Tipps entnehmen Sie unserer Präsenz unter www.bu-anwalt24.de. Weitere Informationen und Rechtsprechungen finde Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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