Berufsunfähigkeit als Kindergärtnerin

Berufsunfähigkeit wegen Fibromyalgie? Tagesmutter erhält vor dem LG Dresden eine Vergleichszahlung von Nürnberger Lebensversicherung AG

Vor dem Landgericht Dresden erreichten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für eine Tagesmutter in einem Streit um eine Berufsunfähigkeit wegen Fibromyalgie eine Vergleichszahlung der Nürnberger Lebensversicherung AG.

Selbstständige Berufstätigkeit als Tagesmutter

Während der Tätigkeit als selbständige Tagesmutter in der eigenen Wohnung betreute die Versicherungsnehmerin fünf Kinder im Alter von zehn Monaten bis drei Jahren. Von Montag bis Freitag erwartete sie zwischen acht und neun Uhr das Eintreffen der Kinder. An der Tür erfolgte dann ein kurzer Austausch über die Befindlichkeiten des Kindes mit den Eltern. Währenddessen half die Tagesmutter den Kindern aus den Schuhen und den Jacken. Während der Eingewöhnungsphasen musste die Tagesmutter oft ein Kind trösten, während sie einem anderen aus den Klamotten half und mit einem Elternteil sprach.

Zwischen neun und elf Uhr war Spielzeit für die Kinder. In dieser Zeit bot die Tagesmutter verschiedene Aktivitätsmöglichkeiten an. Je nach Wetterlage wurden Ausflüge zum nahen gelegenen Spielplatz durchgeführt oder in der Wohnung der Tagesmutter gespielt, getanzt oder gebastelt.

Um die Mittagszeit richtete die Tagesmutter das vorbereitete Mittagessen an. Die Kinder wurden in ihre Stühle gehoben. Die jüngeren Kinder musste die Tagesmutter in der Regel füttern. Im Anschluss wurden Kinder für den Mittagsschlag vorbereitet. Dazu bereitete die Tagesmutter den Kindern die Betten vor und legte die Kinder hin. Während des Mittagschlafes räumte sie die Reste vom Mittagessen auf und fing anschließend an, am Computer Kinderfotos für die Eltern zu sortieren, E-Mails zu beantworten und die Beobachtungen zur Entwicklung der Kinder aufzuschreiben.

Nach Beendigung des Mittagsschlafes um 15-16 Uhr wurden bereits die ersten Kinder abgeholt.  Oft wurden kurze Übergabegespräche über Auffälligkeiten am Tag mit den Eltern geführt. Mit den wartenden Kindern las die Tagesmutter meist ein Buch und verabschiedete die abgeholten Kinder.

Nachdem alle Kinder von Ihren Eltern abgeholt worden waren, räumte die Tagesmutter die Wohnung auf und bereitete alles für den nächsten Tag vor. Im Anschluss arbeitete sie weiter an den Entwicklungsbüchern der Kinder, erstellte Essenpläne für die kommenden Wochen, kümmerte sich um die Anliegen der Eltern oder kaufte Lebensmittel und Hygieneartikel ein. Oftmals wurden nachmittags auch Kennenlerntreffen mit Familien durchgeführt, die Interesse an einer Betreuung durch die Tagesmutter hatten. Gegen 17 Uhr war ein regulärer Arbeitstag meist beendet.

Berufsunfähigkeit wegen Fibromyalgie

Im Laufe der Zeit bemerkte die Tagesmutter vermehrt Schmerzen in Gesäß und Waden. Diese gingen dann in die Halswirbelsäule über und betrafen vor allem auch Schulter und Arme. Nach ärztlicher Behandlung wurde eine chronische Schmerzstörung und Fibromyalgie diagnostiziert (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie). Arbeiten wie die Vorbereitung des Gemüses für das Mittagessen schmerzten die Tagesmutter sehr in der Schulter. Auch führten die Bastelvorbereitungen durch das Ausschneiden von kleinsten Teilen zu einer Überreizung der Schulter- und Armmuskulatur.

Während den Ausflügen hatte die Tagesmutter oft einen vierer Kinderwagen für die kleinsten der Gruppe dabei. Dieser ist durch das Eigengewicht bereits überaus schwer. Das Schieben des Wagens mit den Kindern war für sie mit den anhaltenden Schmerzen nicht mehr möglich. Auch das Hochheben der Kinder war durch den stechenden Schmerz kaum bis gar nicht möglich.

Alle Tätigkeiten und Aufgaben erforderten viel mehr Zeit als vor Eintritt der Schmerzen. Mit der Zeit wurde die Tagesmutter ungeduldig und unzufrieden mit sich selbst und ihrer Leistung. So entwickelte sich über den Zeitraum eine Merk- und Konzentrationsstörung, Herzrasen aufgrund des Termindrucks, innere Unruhe, eine Durchschlafstörung sowie eine rezidivierende depressive Episode. Nach mehrfachen krankheitsbedingten Ausfällen sprachen Eltern die Tagesmutter auf ihre Krankheitssituation an, was der Beziehung sehr schadete, da die Eltern oft auf eine Ersatzeinrichtung ausweichen mussten. So entschied sich die Tagesmutter, den Beruf krankheitsbedingt aufzugeben und beantragte Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung AG (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen).

Nach der Prüfung des Leistungsantrages erhielt die Tagesmutter eine Leistungsablehnung der Nürnberger Lebensversicherung AG. Der Versicherer lehnte den Leistungsantrag mit Begründung ab, die Tagesmutter hätte eine Berufsunfähigkeit nicht nachgewiesen. Mit der Entscheidung war die Tagesmutter nicht einverstanden und übergab den Fall an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Im Verfahren gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG

Die Rechtsanwälte prüften den Fall der Tagesmutter und forderten die Nürnberger Lebensversicherung AG zunächst schriftsätzlich zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. Selbst nach Übersendung fundierter Arztberichte und ärztlicher Stellungnahmen hielt der Versicherer jedoch weiterhin an seiner Leistungsablehnung fest. Nach mehrfachen Schreiben entschied sich die Tagesmutter Klage zu erheben. Nach Fertigstellung der Klageschrift, erhoben die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow Klage vor dem Landgericht Dresden.

Das Gericht ordnete aufgrund der Komplexität des Falles zunächst das schriftliche Vorverfahren an, um sich einen Überblick über die Tätigkeit und das Krankheitsbild der Tagesmutter zu verschaffen. Schlussendlich wurde dann ein Gerichtstermin durch das Landgericht Dresden anberaumt. Im Rahmen des Termins wurden bereits Einigungsgespräche geführt. Im Nachgang des Termins einigten sich die Parteien dann auf die Zahlung einer Vergleichssumme sowie der Übernahme der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Tagesmutter. Im Gegenzug waren sich die Parteien darüber einig, dass der streitgegenständliche Versicherungsvertrag aufgehoben wird.

Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Das Verfahren vor dem Landgericht Dresden zeigt wieder einmal, dass es durchaus sinnvoll ist, sich bei Unstimmigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die sich im Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dabei ist durchaus anzuempfehlen, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeit als Kindergärtnerin und Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Rechtsanwalt Bernhard Gramlich erreicht Vergleichszahlung von Versicherer an Tagesmutter vor dem LG Dresden.

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