Versicherung zahlt nicht bei Autodiebstahl Rechtsanwalt

Versicherung zahlt nicht nach Autodiebstahl?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft Versicherten bundesweit

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützt Versicherte bundesweit nach einem Autodiebstahl, wenn die Versicherung nicht zahlt. Das eigene Kfz stellt oftmals einen erheblichen Wertgegenstand dar. Wurde es entwendet, so stellt dies für viele Versicherte einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden dar. Unsere Rechtsanwälte haben sich dabei gerade auf die Vertretung von Versicherten spezialisiert.

Wer zahlt bei Autodiebstahl?

Ob eine Kfz-Versicherung bei einem Autodiebstahl zahlt, hängt grundsätzlich vom Inhalt und Umfang des abgeschlossenen Versicherungsvertrages ab. In der Kfz-Versicherung ist dabei zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen zu unterscheiden. Kaskoversicherungen unterteilen sich dabei nochmals in Teil- und Vollkaskoversicherungen.

Im Rahmen einer Kaskoversicherung besteht oftmals Versicherungsschutz für die Entwendung eines Fahrzeuges. Die Versicherungsbedingungen regeln dabei die genauen Voraussetzungen unter denen eine Versicherung bei einem Autodiebstahl zu zahlen hat. Versicherungsschutz bei einem Autodiebstahl besteht danach regelmäßig, sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung.

Was tun nach Autodiebstahl?

Nach einem Autodiebstahl sind seitens des Versicherten insbesondere die in den Versicherungsbedingungen genannten Obliegenheiten im Schadensfall zu beachten. Diese können sich von Versicherer zu Versicherer und je nach gewähltem Tarif durchaus unterscheiden. Es sollten daher stets die konkreten Versicherungsbedingungen geprüft werden.

Viele Versicherungen orientieren sich bei der Ausgestaltung der Obliegenheiten im Schadensfall an den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Diese sind abrufbar unter https://www.gdv.de/gdv/service/musterbedingungen Im Nachfolgenden möchten wir einige wesentlichen Obliegenheiten dabei kurz darstellen. Grundlage sind dabei die Allgemeinen Musterbedingungen der Kfz-Versicherung – AKB 2015.

Nachweis des Autodiebstahls?

Der Versicherte ist grundsätzlich verpflichtet den Autodiebstahl gegenüber dem Versicherer nachzuweisen. Dies ist seitens des Versicherten natürlich oftmals mit erheblichen Problemen verknüpft. Regelmäßig wird er bei einem Autodiebstahl nur einen leeren Parkplatz vorfinden, wenn er zu seinem Auto zurückkehrt. Autodiebstähle finden nämlich meist unbeobachtet statt und Täter können oftmals nicht ermittelt werden.

In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass dem Versicherten bei einem Autodiebstahl bestimmte Beweiserleichterungen zukommen. Danach muss er lediglich das „äußere Bild einer Entwendung“ darlegen und beweisen. Es muss also lediglich ein Mindestmaß an Tatsachen vorgetragen werden, die nach allgemeiner Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass eine bedingungsgemäße Entwendung vorliegt.

Ob der Versicherungsnehmer das äußere Bild eines Autodiebstahls hinreichend dargelegt und nachgewiesen hat, ist oftmals strittig. Dies beschäftigt auch immer wieder Gerichte. In einzelnen Verfahren gelang Versicherten der Nachweis des Autodiebstahls (siehe Beweis eines Autodiebstahls in der Kfz-Versicherung (OLG Dresden)). Vor anderen Gerichten scheiterten Versicherte mit Ihrer Klage (siehe hierzu Nachweis der Entwendung in der Kfz-Versicherung (OLG Saarbrücken)).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Versicherungsrecht. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt sein?

Neben dem Nachweis des Autodiebstahls müssen regelmäßig weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Versicherungsschutz besteht. Beispielsweise muss der Versicherte auch die Versicherungsprämie gezahlt haben. Selbst wenn die Versicherungsprämie nicht gezahlt worden ist, kann aber noch Versicherungsschutz bestehen, wie eine Entscheidung des OLG Stuttgart zeigt (siehe Keine Leistungsfreiheit in der Kaskoversicherung wegen Nichtzahlung der Prämie (OLG Stuttgart)).

Zahlt die Versicherung bei einem Autodiebstahl den Wiederbeschaffungswert?

Versicherungsbedingungen sehen oftmals vor, dass die Versicherung nach einem Autodiebstahl den sogenannten Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ersetzt. Allerdings kann auch vereinbart sein, dass unter bestimmten Konstellationen der Neuwert des entwendeten Kfz zu ersetzen ist.

Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb einer in den Versicherungsbedingungen näher definierten Frist nach einem Autodiebstahl wieder aufgefunden, so sind Versicherte oftmals auch verpflichtet das Fahrzeug wieder zurückzunehmen.

Wann muss die Versicherung nach einem Autodiebstahl zahlen?

Die Versicherung muss nach einem Autodiebstahl erst dann zahlen, wenn der Versicherer die eigene Zahlungspflicht dem Grunde und der Höhe nach feststellen konnte. Hierfür bedarf es regelmäßig auch der Erfüllung der Aufklärungspflichten durch den Versicherten.

Zudem ist abzuwarten, ob das Fahrzeug innerhalb einer in den Versicherungsbedingungen genannten Frist wieder aufgefunden wird. Die Versicherungsleistung ist oftmals erst nach Ablauf dieser Frist fällig.

Fazit

Zahlt die Versicherung nach einem Autodiebstahl nicht, so kann es sich durchaus anbieten, einem im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt zu kontaktieren und mit der Prüfung der Leistungsablehnung des Versicherers zu beauftragen. Gerne stehen hierfür auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zur Verfügung.

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Zum Autor: Rechtsanwalt Jens Reichow

Rechtsanwalt Reichow ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Er betreut vor Allem Verfahren im Versicherungsrecht, zur Haftung von Versicherungsvermittlern und Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie unter folgendem Anwaltsprofil:

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