Ist man krank und die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht, so können Versicherte schnell in finanzielle Bedrängnisse kommen. Ist die Erkrankung so schwerwiegend, dass Versicherte ihren Beruf nicht mehr ausüben können, so sind sie oftmals auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen. Deswegen haben viele Versicherte ja auch eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
Die Gründe, weswegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, können ganz unterschiedlich sein. Hintergrund ist, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente verpflichtet ist, wenn alle in den Versicherungsbedingungen definierten Anforderungen hierfür erfüllt sind.
Zunächst stellt sich dabei die Frage, ob der Versicherte überhaupt berufsunfähig im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung definieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit dabei oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.”
BU-Versicherer prüfen nach einem Leistungsantrag (siehe Berufsunfähigkeit beantragen), ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Sind einzelne Erkrankungen oder deren Auswirkungen auf den Arbeitsalltag nicht hinreichend dargelegt, so lehnen BU-Versicherer oftmals die Zahlung von Berufsunfähigkeitsrenten ab, weil sie den Eintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit als nicht nachgewiesen erachten (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Oftmals ist es aber noch möglich, den BU-Versicherer durch eine sorgsame Aufbereitung der bereits vorhandenen Unterlagen (z.B. Arztberichte) und der genauen Schilderung des Arbeitsalltags von einer Berufsunfähigkeit zu überzeugen (siehe hierzu: Die außergerichtliche Geltendmachung der BU-Leistungen).
Berufsunfähigkeitsversicherungen können Zahlungen auch verweigern, nachdem sie den Versicherungsvertrag angefochten oder von ihn zurückgetreten sind (siehe Die Anfechtung des Versicherers und Der Rücktritt des Versicherers). Begründet wird dies oftmals mit einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Dem Versicherten wird dabei oftmals vorgeworfen, er habe bei Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht. Teilweise wird sogar der Vorwurf erhoben, der Versicherte wäre verpflichtet gewesen, seinerseits nicht erfragte Umstände anzugeben (siehe sogenannte Spontane Anzeigepflicht).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Egal ob der Versicherte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen möchte, sich gegen eine Leistungsablehnung des Versicherers wehren möchte oder aber eine Unterstützung im Nachprüfungsfahren wünscht (siehe hierzu Das Nachprüfungsverfahren) – Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Versicherte in allen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens.
Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg besprechen mit den Versicherten der Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst, in welcher Situation sich der Versicherte befindet. Hierzu ist es oftmals erforderlich die medizinischen Unterlagen des Versicherten und die Auswirkungen der Erkrankung auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu prüfen. Im Rahmen der Begleitung eines Leistungsantrages (siehe Der Leistungsantrag), aber auch noch nach einer Leistungsablehnung des Versicherers unterstützen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bei der Erstellung eines konkreten Stundenplans der beruflichen Tätigkeit. Hat der Versicherer eine Berufsunfähigkeit bereits abgelehnt, so prüfen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich dezidiert die Argumente des Versicherers und prüfen die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit erreicht. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Versicherte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Begleitung des Leistungsantrages beauftragte, als auch in Fällen, in denen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte außergerichtlich oder vor Gericht (siehe hierzu Der Prozess gegen den Versicherer) die Rechte des Versicherten erstreiten mussten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.