Berufsunfähigkeit nach Unfall? Generali Deutschland Lebensversicherung AG zahlt Vergleichssumme an einen Mechaniker in Streit vor dem LG Hamburg

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verhelfen einem Mechaniker zu einem fünfstelligen Vergleichsbetrag im Streit um eine Berufsunfähigkeit nach einem Unfall mit der Generali Deutschland Lebensversicherung AG vor dem Landgericht Hamburg.

Tätigkeit als Mechaniker

Der Versicherungsnehmer absolvierte eine Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker und war in zuletzt gesunden Tagen noch immer als solcher beschäftigt. Hierbei arbeitete er stets von 7:00 Uhr bis 15:45 Uhr.

Die Montage, Inbetriebnahme und Fehlersuche an Kältegeräten, die Sanierung von Heizungsanlagen, die Wartung von Brandschutzeinrichtungen und die Montage von Lüftungsanlagen stellten typische Aufträge des Mechanikers dar. Hierbei mussten einige Tätigkeiten, wie das Löten, hockend oder stehend auf einer Leiter verrichtet werden. Dafür musste er regelmäßig 30 kg schwere Sauerstoff-, Stickstoff- und Acetylflaschen hin und her schleppen. Wenn eine alte Heizungsanlage ausgetauscht werden sollte, war diese häufig noch aus alten Gusskesseln gefertigt und wog daher mehrere hundert Kilo. Um diese überhaupt mit zwei Mann abtransportieren zu können, musste sie vorher mühsam mit Hammer und Meißel zerstückelt werden. Die Arbeit des Mechanikers war daher dauerhaft mit extremer Anstrengung verbunden und erforderte erheblichen körperlichen Kraftaufwand.

Berufsunfähigkeit nach Unfall?

Der Mechaniker erlitt im Rahmen seiner privaten Freizeitgestaltung einen Unfall, bei dem er während der Fahrt mit seinem Longboard stürzte. Der Sturz hatte eine enorme Verletzung des rechten Fußes zur Folge, welcher stark verdreht und ausgekugelt war. Daraufhin wurde er mit dem Krankenwagen in die Notaufnahme gefahren und sofort operiert.

Die Ärzte stellten eine schwere Fraktur des Oberen Sprunggelenks sowie des Volkmann-Dreiecks fest. Auf den CT-Bildern wurde eine leichte Fehlstellung erkannt, die daraufhin durch eine weitere Operation korrigiert werden musste.

Während des Heilungsprozesses kam es zu leichten Komplikationen, die Frakturen sind sehr langsam verwachsen und es gab Entzündungen an einer der Wunden. Einige Monate später durfte der Mechaniker den Fuß wieder voll belasten, was jedoch nur unter starken Schmerzen möglich war. Die geplante stufenweise Wiedereingliederung musste bereits nach zwei Arbeitstagen abgebrochen werden, da auf einem CT zu sehen war, dass der Innenknöchel noch nicht angewachsen war und er zudem sehr starke Schmerzen hatte.

Es folgte ein weiterer Klinikaufenthalt und eine zusätzliche Operation. Die daran anknüpfenden Therapieversuche brachten keine Erfolge. Bei einer erneuten Operation wurde ein Knochen aus dem Becken des Mechanikers entnommen und zwischen Innenknöchel und Fuß verschraubt, zusätzlich versuchten die Ärzte endoskopisch die Gelenkflächen zu glätten. Kurz darauf wurde die Chronische Schmerzkrankheit CRPS in seinem rechten Fuß diagnostiziert.

Aufgrund der starken Schmerzen und der eingeschränkten Bewegungsfähigkeit stellte der Mechaniker daraufhin einen Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit nach Unfall bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsprüfung durch die Generali Deutschland Lebensversicherung AG

Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG verweigerte jedoch die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrenten und erklärte den Rücktritt von der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie begründete dies damit, dass der Mechaniker gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen habe. Zudem erklärte der Versicherer hilfsweise die Kündigung und Vertragsanpassung. Etwas später erklärte die Generali Deutschland Lebensversicherung AG außerdem die Anfechtung der Vertragsannahmeerklärung wegen arglistiger Täuschung. Der Mechaniker nahm sodann fachkundige Hilfe bei der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg in Anspruch.

Verfahren vor dem LG Hamburg

Nach Sichtung sämtlicher Unterlagen widersprachen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte der Anfechtung, dem Rücktritt, der hilfsweise erklärten Kündigung und der Vertragsanpassung und forderten von der Generali Deutschland Lebensversicherung AG die versicherte Leistung wegen Berufsunfähigkeit nach Unfall zu erbringen. Der Versicherer machte jedoch keine Anstalten von seiner ursprünglichen Leistungsentscheidung abzurücken, weswegen schlussendlich eine Klageerhebung geboten war.

Die Klage wurde vor dem Landgericht Hamburg eingereicht und anschließend das schriftliche Vorverfahren durchgeführt. Sodann wurde ein Termin zur Güteverhandlung festgesetzt. Nach dieser Verhandlung wurde ein weiterer Termin zur Fortsetzung der Beweisaufnahme anberaumt. Im Zuge des zweiten Verhandlungstages konnte dann jedoch eine gütliche Einigung der Parteien erzielt werden. Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG erklärte sich danach dazu bereit, eine fünfstellige Vergleichssumme an den Mechaniker zu zahlen.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Hamburg macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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