Der Ablauf des BU-Verfahrens gliedert sich thematisch in 4 Teilbereiche: den Leistungsantrag, das außergerichtliche Verfahren, den Prozess gegen den Versicherer und das Nachprüfungsverfahren. Als im Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei haben wir bereits eine Vielzahl von Versicherten bei der Geltendmachung ihrer Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung begleitet. Mit dem vorliegenden Artikel möchten wir dabei die einzelnen Stadien eines solchen Verfahrens zusammengefasst darlegen.
Das BU-Verfahren beginnt mit dem Leistungsantrag. Mit dem Leistungsantrag meldet der Versicherte dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles. Im Leistungsantrag selbst sind dabei bereits weitreichende Angaben des Versicherten zu seiner beruflichen Tätigkeit und seinem Gesundheitszustand zu machen. Beide Angaben benötigt der Versicherer um Beurteilen zu können, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit des Versicherten vorliegt (zur Definition der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit siehe auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?).
Angaben, welche der Versicherte im Rahmen des Leistungsantrages macht, haben oftmals Auswirkungen auf das gesamte weitere BU-Verfahren. Fehlerhafte Angaben können teilweise im weiteren Verfahrensverlauf nur noch bedingt korrigiert werden. Versicherte einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten daher erwägen, sich bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages rechtlich begleiten zu lassen.
Auch die Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Hamburg bietet eine solche Unterstützung an. Wie diese Unterstützung aussehen kann, erklärt Fachanwalt für Versicherungsrecht Jöhnke im gegenüberliegenden Video und im folgenden Artikel:
Lehnt der Versicherer den Leistungsantrag des Versicherten auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung ab, so sollte der Versicherte diese Ablehnung einer rechtlichen Überprüfung unterziehen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Tätigkeit kann ein Rechtsanwalt prüfen, ob die Ablehnung des Versicherers rechtmäßig war oder ob Erfolgsaussichten bestehen gegen die Ablehnung des Versicherers vorzugehen.
Bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung ist auch zu prüfen, ob der Versicherte seiner Darlegungslast bzgl. der von ihm behaupteten Berufsunfähigkeit bereits nachgekommen ist oder ob der Versicherer berechtigterweise die Beantwortung weiterer Fragen oder die Einreichung weiterer ärztlicher Atteste verlangen kann.
Auch die Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Hamburg bietet eine solche Interessensvertretung an. Wie diese Unterstützung aussehen kann, erklärt Rechtsanwalt Jöhnke im gegenüberliegenden Video und dem folgenden Artikel:
Der Prozess gegen den Versicherer ist geprägt von der Darlegungs- und Beweislast des Versicherten (siehe hierzu Berufsunfähigkeit: Der Versicherte ist in der Beweislast). Der Versicherte hat dabei den Eintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Hierfür bedarf es vor Allem der genauen Darlegung der beruflichen Tätigkeit und des Krankheitszustandes. Beide Bereichen werden zumeist jedoch vom Versicherer bestritten, sodass es oftmals auf das Ergebnis ärztlicher Begutachtungen des Gesundheitszustandes und Zeugenaussagen zur beruflichen Tätigkeit ankommen.
Im Prozess ist der Versicherte oftmals auf die optimale Unterstützung seines Rechtsanwaltes angewiesen. Dieser sorgt nicht nur für die Vertretung des Versicherten im Prozess gegen den Versicherer, sondern hat durch die Gestaltung von Schriftsätzen, Befragung von Zeugen und Sachverständigen (z.B. Ärzten) auch erheblichen Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens. Aus der Sicht des Versicherten ist es daher wichtig von Anfang an einen Anwalt an der Seite zu haben, welchem der Versicherte vertraut und welcher den Versicherten individuell unterstützt. Wie eine solche Unterstützung durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow aussehen kann, zeigt das gegenüberliegende Video und der folgenden Artikel:
Im Nachprüfungsverfahren kann der Versicherer prüfen, ob die einmal bestehende bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit noch fortbesteht oder aber durch Genesung des Versicherten entfallen ist. Sollte sich der Gesundheitszustand des Versicherten gebessert haben, so könnte damit die Leistungspflicht des Versicherers enden, wenn der erforderliche BU-Grad nicht mehr erreicht ist (zur Bemessung des BU-Grades siehe Berufsunfähigkeitsversicherung: Urteil des BGH zur Bemessung des BU-Grades).
Im Nachprüfungsverfahren bestehen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten des Versicherten gegenüber dem Versicherer der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherte kann sich dem Nachprüfungsverfahren also nicht durch Untätigkeit entziehen, ohne dass er die Einstellung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung befürchten muss. Versicherte sollten daher erwägen sich auch im Nachprüfungsverfahren durch einen im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Wie eine solche Unterstützung durch die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow aussehen kann, zeigt Fachanwalt für Versicherungsrecht Jöhnke in dem gegenüberliegenden Video und in dem folgenden Artikel:
Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.
Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.
Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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