Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen von der Generali Deutschland Lebensversicherung AG für einen Versicherungsnehmer die Zahlung eines fünfstelligen Betrages nach einem gerichtlichen Vergleich anlässlich eines Gerichtsstreits zu einer Berufsunfähigkeit wegen Multimorbidität vor dem Landgericht Hagen.
Der Versicherungsnehmer war vor Eintritt der Berufsunfähigkeit in einem mittelständischen Druckereibetrieb als Prokurist und Mitglied der Geschäftsleitung tätig. Hierbei war er im Speziellen für den Bereich der Produktionsplanung und Produktionseffizienz, des Einkaufs und der Beschaffung der Materialien, der Führung der Logistikabteilung, des EDV-Systems und der Betreuung der Hard- und Software, der Administration, der Mitarbeiterführung des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie des Gebäudes zuständig. Somit war das Verantwortungspensum des Versicherungsnehmers extrem hoch.
Durch die äußerst hohe Stressbelastung, die Termine stets einzuhalten oder sogar zu unterschreiten und die Kosten so gering wie möglich zu halten, erlitt der Versicherungsnehmer in einem Jahr drei Schlaganfälle. Nach Genesung war es dem Versicherungsnehmer mental sowie physisch nicht mehr möglich, dieselbe Arbeitsleistung zu erbringen. Jedoch brachte selbst die Reduzierung des Aufgabengebietes nicht den gewünschten Erfolg. Das vorherige Arbeitspensum konnte nicht annährend erreicht werden. Die kleinsten Stresssituationen brachten den Blutdruck des Versicherungsnehmers zu einem enormen Anstieg.
Daraufhin entschied sich der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG zu stellen (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen).
Aufgrund seiner hypertensiven Herzerkrankung mit rezidivierenden Neigungen zu hypertensiven Entgleisungen und der damit verbundenen Gefahr muss der Versicherungsnehmer in beruflicher Hinsicht jegliche Stresssituationen vermeiden, um ein Fortschreiten der Erkrankung zu vermeiden. Bereits bei minimalen Stresssituationen kommt es beim Versicherungsnehmer zu einer deutlichen Erhöhung des Blutdrucks. Die massiv erhöhten RR-Werte des Versicherungsnehmers führen zu einem sehr großen Risiko, dass er erneut einen Schlaganfall erleidet. Zur Behandlung nimmt der Versicherungsnehmer antihypertensive Medikamente ein, durch die er aber sehr müde wird und die seine Konzentrationsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.
Nach der Leistungsprüfung lehnte die Generali Deutschland Lebensversicherung AG die Leistungen ab mit dem Hinweis, dass der Versicherungsnehmer gemäß eines von ihr in Auftrag gegebenen neuro-psychiatrischen und neuro-psychologischen Gutachtens nicht berufsunfähig sei (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Sodann wandte der Versicherungsnehmer sich an die versierten Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtanwälte, um sich außergerichtlich vertreten zu lassen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Ihre Versicherung möchte Ihre zustehenden Leistungen nicht zahlen? Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die versierten Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow forderten die Generali Deutschland Lebensversicherung AG zur Leistung auf. Dies lehnte der Versicherer unter Bezugnahme der Gutachten erneut ab. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten die Generali Deutschland Lebensversicherung AG unter Zugrundelegung ärztlicher Unterlagen, sowie der rechtlichen Würdigung erneut zur Leistungserbringung auf. Auch dies wurde abermals von dem Versicherer abgelehnt.
Sodann entschied der Versicherungsnehmer sich durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow auch im gerichtlichen Verfahren vertreten zu lassen und Klage vor dem Landgericht Hagen zu erheben (weitere Infos zum Ablauf des Gerichtsprozesses gegen BU-Versicherer siehe auch Der Prozess gegen den Versicherer).
Nachdem Klage vor dem Landgericht Hagen gegen die Generali Deutschland Lebensversicherung AG seitens der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erhoben worden war, erließ das Landgericht Hagen einen Beweisbeschluss, dass ein neurologisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt werden solle. Jedoch wurde dies durch die außergerichtlichen Vergleichsgespräche der Parteien als nicht mehr notwendig erachtet. Alsdann verglichen sich die Parteien auf die Zahlung einer hohen fünfstelligen Vergleichssumme gegen die Aufhebung des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages.
Aus diesem Grunde macht es Sinn, sich stets und von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die im Versicherungsrecht praktisch ausgebildet sind. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Auch dabei ist es vorteilhaft sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherung zurückblicken können. Nur die Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts kaum noch überschaubar sind und nur die tägliche Praxis eine entsprechende Kenntnis sichert.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Dabei ist wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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