Berufsunfähigkeit wegen Depression nach Leistungsfallbegleitung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte anerkannt

Ein BU-Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Depression an, nachdem der Versicherungsnehmer einen durch die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte vorbereiteten Leistungsantrag beim Versicherer einreichte.

Vom Elektroinstallateur hin zum Gesellschafter

Der Versicherungsnehmer schloss zunächst die Ausbildung zum Elektroinstallateur ab. Daraufhin absolvierte er seine Meisterprüfung und war in zuletzt gesunden Tagen als Gesellschafter von drei Unternehmen tätig. Sein Arbeitsalltag zeichnete sich durch eine Vielzahl an verschiedenen Tätigkeiten aus. Neben administrativen Aufgaben wie Personalplanung und buchhalterischen Angelegenheiten wie der Kontoprüfung, musste der Versicherungsnehmer sich um die Fort- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter kümmern, die Unternehmensstruktur an die Auftragslage anpassen und diese auch erweitern. Ferner führte der Versicherungsnehmer tägliche sowie auch wöchentliche Meetings mit den Abteilungsleitern, in welchen Sie über die Auftragslage, das Personal, die Baustellen und über Firmenübergreifende Themen sprachen. Hieraus resultierte die täglich steigende Arbeitszeit des Versicherungsnehmers, welche teilweise über zwölf Stunden hinausging.

Der zunehmende Druck als Führungsposition belastete den Versicherungsnehmer so erheblich, dass er sich entschied einen Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zustellen. Der Versicherungsnehmer entschied sich daraufhin die versierten Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu beauftragen, ihn bei der Stellung eines Leistungsantrages zu begleiten und zu unterstützen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Erst Manie und dann Depression? – bipolare Störung

Die mehrjährige Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Führungsposition riefen wegen des zunehmenden Leistungsdrucks zunächst erst nur eine depressive Episode hervor. Die ließ der Versicherungsnehmer umgehend in einer Tagesklinik stationär behandeln.

Bedauerlicherweise verbesserte sich der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nicht, sondern er entwickelte eine bipolare Störung, welche durch den Wechsel von manischen und depressiven Phasen charakterisiert wird. Die manischen Phasen des Versicherungsnehmers kennzeichneten sich durch ein intensives Hochgefühl, gute Laune und gesteigerte Leistungsfähigkeit. Nach dem Umschwung in die darauffolgende depressive Episode zeigte sich der Versicherungsnehmer motivationslos, schlecht gelaunt und energielos. Auch dies versuchte er in verschiedenen Kliniken und Einrichtungen therapieren zu lassen – bedauerlicherweise erfolglos. In diesem Zeitraum war es dem Versicherungsnehmer nicht möglich als Führungsposition zu agieren, geschweige denn überhaupt beruflich tätig zu sein.

Leistungsantrag beim Versicherer

Nach Kontaktaufnahme des Versicherungsnehmers mit den Fachanwälten für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow, sichteten diese zunächst die vorgelegten medizinischen Unterlagen. So dann erarbeiteten die Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer den Inhalt des Leistungsantrag anhand der vorliegenden Unterlagen und fügten diesen sinnvoll in den Antrag ein. Durch die schlüssige Aufbereitung des Leistungsantrag entstand ein Minimum an Rückfragen an den Versicherungsnehmer. Alsdann erkannte der Versicherer anhand des eingereichten Antrags sowie der Anlagen das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Depression schriftsätzlich an.

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Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsanträge bei Berufsunfähigkeitsversicherung – Nur mit Experten!

Gerade in Leistungsprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit lassen sich die Versicherungsnehmer häufig auf langwierigen und komplizierten Schriftverkehr mit der BU-Versicherer ein. Teilweise füllen Versicherte die Leistungsanträge selbst und oft auch falsch aus. Dabei ist zu beachten, dass der Leistungsantrag Dreh- und Angelpunkt eines möglichen Versicherungsprozesses wird. Ein Leistungsantrag, welcher der Versicherung einmal überlassen wurde, ist nur ganz selten noch zu korrigieren. Auf diesen Leistungsantrag hin prüft die Versicherung jedoch, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Hierzu prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherte den Nachweis des Vorliegens einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit überhaupt erbracht hat. Ist dieses nicht Fall, lehnt der BU-Versicherer den Leistungsantrag ab.

Allein deshalb empfiehlt es sich schon frühzeitig anwaltlichen Rat durch Experten einzuholen. Nur so wird gewährleistet, dass einem Versicherten spätere prozessuale Möglichkeiten nicht frühzeitig abgeschnitten werden und gegebenenfalls Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vereitelt werden.

Fachanwälte für Versicherungsrecht von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte steht den Versicherten einer Berufsunfähigkeitsversicherung, mit entsprechenden Fachanwälten für Versicherungsrecht kompetent und erreichbar zur Seite. Die Kanzlei berät und vertritt Versicherte bundesweit.

Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass auch die Mandanten der Kanzlei Reisekosten und Reisezeit sparen können.

Weitergehende Informationen mit entsprechenden Erläuterungen hinsichtlich dieses rechtlichen Themenkomplexes sind nachfolgend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeit wegen Depression sowie unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Björn Jöhnke erreicht Anerkennung von Berufsunfähigkeit wegen Depression.

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